Betreuung bei Ihnen zu Hause

Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe

Ob eine stundenweise Unterstützung oder eine bezahlbare 24h-Betreuung: Wir beraten Sie professionell und stimmen Pflege und Personal auf Ihre Bedürfnisse ab.

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Stundenweise Betreuung

Unsere leitenden Pflegefachkräfte führen regelmäßige Qualitätssicherungsbesuche beim Kunden durch und koordinieren unsere zeitintensive Betreuung sowie weitere Unterstützungsleistungen in Absprache mit Ihnen, Ihren Angehörigen, dem Hausarzt und/oder Therapeuten ohne Zusatzkosten. Da unsere regionalen Betreuungskräfte bei uns angestellt und versichert sind, werden sie von uns durch interne Schulungen auf ihre Einsätze vorbereitet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialagentur Konkret bieten mehr als nur zuverlässige Versorgung. Wir stellen uns in den Dienst Ihrer Wünsche und Anforderungen im Bereich Betreuung und Pflege.

24 Stunden-Betreuung

Unsere Betreuungs- und Pflegekräfte sind intensiv geschult – speziell im Umgang mit typischen Alterserkrankungen wie Demenz. Soweit wie möglich steht die aktivierende Seniorenbetreuung im Vordergrund. Ziel ist es, die körperlichen und geistigen Fähigkeiten zu erhalten, zu trainieren und zu fördern. Bei Bedarf unterstützen wir Sie ebenso gerne bei der Vermittlung von, meist osteuropäischen, 24h Betreuungskräften. Um Überlastungen zu vermeiden, wechseln sich die Betreuungs- und Pflegekräfte nach einigen Wochen ab. Dabei bemühen wir uns um feste Teams, die eine möglichst hohe Kontinuität in der Betreuung und Pflege gewährleisten.

Mögliche Unterstützungsleistung

Unsere Betreuungs- und Pflegekräfte sind intensiv geschult – speziell im Umgang mit typischen Alterserkrankungen wie Demenz. Soweit wie möglich steht die aktivierende Seniorenbetreuung im Vordergrund. Ziel ist es, die körperlichen und geistigen Fähigkeiten zu erhalten, zu trainieren und zu fördern.

  • Alltag

    • Unterstützung beim Aufstehen und Zubettgehen
    • Arzttermine und Apotheke
    • Erstellen der Einkaufsliste
    • Hilfe bei der Vorratshaltung
    • Spazieren gehen
    • Unterstützung, wenn Gäste kommen
    • Erinnerung an die Einnahme von Medikamenten
    • Hilfe bei Hauslieferungen und Post 
    • Tisch decken
  • Körperpflege

    • Hilfe beim Waschen, Duschen oder Baden
    • Hilfe bei der Zahnpflege
    • Hilfe beim Kämmen und Rasieren
    • Inkontinenzversorgung
  • Mobilität

    • Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen, Umlagern, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen sowie Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
  • Verhinderungspflege

    • Entlastung für pflegende Angehörige
    • Kurzzeitpflege zu Hause
    • Betreuung über Nacht für Menschen mit Demenz
  • Spezielle Pflege

    • Begleitung außer Haus
    • Betreuung nach Krankenhausaufenthalt
    • Tagesbetreuung
    • Überbrückungsbetreuung
    • Alltagsbegleitung zu Hause für Menschen mit und ohne Demenz
    • Hilfen im Haushalt, speziell angepasst für Menschen mit Demenz
  • Ernährung

    •  Hilfe bei der mundgerechten Zubereitung und Nahrungsaufnahme 
    • Vor- und Zubereitung der Mahlzeitet
    •  Unterstützung bei den Mahlzeiten
    •  Hilfe beim Essen
  • Unterhaltung

    • Seniorentreff
    • Gemeinsame Aktivitäten wie Unterhaltungen
    • Lektüre bzw. Vorlesen
    • Brett- und Kartenspiele
    • Fernsehen
    • Handwerkliche Hobbies
    • Begleitung in die Kirche oder zum Friedhof
    • Kulturelle Veranstaltungen
    • Gemeinsames Essen 
  • Hausarbeiten

    • Wäsche waschen und bügeln
    • Betten machen
    • Bettwäsche wechseln
    • Reinigen der Wohnung
    • Müll rausbringen
    • Pflege von Zimmerpflanzen
    • Hilfe bei der Haustierhaltung

Wir beantworten Ihre Fragen

  • Wer hat Anspruch auf eine Haushaltshilfe?


    Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben alle gesetzlich Krankenversicherten, die aufgrund einer akuten Erkrankung den eigenen Haushalt vorübergehend nicht führen können. Insbesondere kommt eine Haushaltshilfe während oder nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer Operation, bei belastenden Behandlungen wie Chemotherapie aber auch bei Schwangerschaft und Geburt in Frage. Dabei wird die Leistung für maximal vier Wochen pro Krankheitsperiode gewährt. Lebt jedoch ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind im betroffenen Haushalt, erhöht sich der Anspruch auf 26 Wochen. Wichtig: Wenn Sie eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen möchten, ist es zwingende Voraussetzung, dass Sie selbst zuvor für die Haushaltsführung verantwortlich waren und kein anderes Haushaltsmitglied diese Aufgabe übernehmen kann. 

  • Wird eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse bezahlt?


    Ja, eine Haushaltshilfe wird von der Krankenkasse bezahlt. Diese ist verpflichtet, die Haushaltshilfe als sog. Sachleistung zu stellen. Dabei wird nach § 38 SGB V zwischen Regelleistungen und Mehrleistungen unterschieden. Regelleistungen müssen alle gesetzlichen Krankenkassen erbringen, Mehrleistungen regelt jede Krankenkasse in ihrer eigenen Satzung. Beispielsweise zählt die Verlängerung der zeitlichen Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe eine Mehrleistung. Grundsätzlich gilt jedoch eine gewisse Einschränkung bei der Kostenübernahme durch die Krankenkasse. So wird eine kleine Zuzahlung fällig, wenn Sie die Dienste einer Haushaltshilfe nutzen möchten: Als Leistungsnehmer*in haben Sie 10% der täglichen Kosten selbst zu tragen. Diese belaufen sich auf mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Für Privatversicherte ist eine Haushaltshilfe übrigens keine Standardleistung, sondern muss über eine Zusatzversicherung abgedeckt werden. Sprechen Sie uns bei Fragen hierzu gerne an.

  • Wer hat Anspruch auf Alltagsbegleitung?


    Generell hat jede Person mit Pflegegrad 1 bis 5 gegenüber ihrer Pflegeversicherung einen Anspruch auf Alltagsbegleitung. Die Betreuung findet bei Ihnen zuhause statt und richtet sich zeitlich nach Ihrem jeweiligen Bedarf. Pflegende Angehörige können somit entlastet werden und als Pflegebedürftige*r erfahren Sie mehr Teilhabe am sozialen Leben. Die einzelnen Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen orientieren sich an den ganz persönlichen Wünschen der oder des Pflegebedürftigen. Besonders wichtig ist es, dass zwischen der zu pflegenden Person und ihrer Alltagsbegleitung die menschliche Komponente stimmt. Bei der Sozialagentur Konkret können Sie sich darauf verlassen, dass wir hierauf ganz besonders großen Wert legen.

  • Wird Alltagsbegleitung von der Pflegekasse bezahlt?

    Insofern ein Pflegegrad vorliegt, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Alltagsbegleitung. Die Betreuungsleistungen können ab Pflegegrad 2 über die Verhinderungspflege abgerechnet werden. Das entspricht einem Betrag von bis zu 2.418 Euro pro Jahr. Ebenso kann auch der monatliche Entlastungsbetrag von 125 Euro zur Finanzierung von Alltagsbegleitern genutzt werden. Diese Option steht allen Pflegegraden offen, bietet sich daher speziell auch bei Pflegegrad 1 an. Alle Kosten, die über die Sätze der Pflegekasse hinausgehen, müssen selbst getragen werden. Sollten Sie nähere Informationen zur Finanzierung von Alltagsbegleitung wünschen, kontaktieren Sie uns gerne.

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