Betreuung bei Ihnen zu Hause
Ob eine stundenweise Unterstützung oder eine bezahlbare 24h-Betreuung: Wir beraten Sie professionell und stimmen Pflege und Personal auf Ihre Bedürfnisse ab.
Unsere leitenden Pflegefachkräfte führen regelmäßige Qualitätssicherungsbesuche beim Kunden durch und koordinieren unsere zeitintensive Betreuung sowie weitere Unterstützungsleistungen in Absprache mit Ihnen, Ihren Angehörigen, dem Hausarzt und/oder Therapeuten ohne Zusatzkosten. Da unsere regionalen Betreuungskräfte bei uns angestellt und versichert sind, werden sie von uns durch interne Schulungen auf ihre Einsätze vorbereitet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialagentur Konkret bieten mehr als nur zuverlässige Versorgung. Wir stellen uns in den Dienst Ihrer Wünsche und Anforderungen im Bereich Betreuung und Pflege.
Unsere Betreuungs- und Pflegekräfte sind intensiv geschult – speziell im Umgang mit typischen Alterserkrankungen wie Demenz. Soweit wie möglich steht die aktivierende Seniorenbetreuung im Vordergrund. Ziel ist es, die körperlichen und geistigen Fähigkeiten zu erhalten, zu trainieren und zu fördern. Bei Bedarf unterstützen wir Sie ebenso gerne bei der Vermittlung von, meist osteuropäischen, 24h Betreuungskräften. Um Überlastungen zu vermeiden, wechseln sich die Betreuungs- und Pflegekräfte nach einigen Wochen ab. Dabei bemühen wir uns um feste Teams, die eine möglichst hohe Kontinuität in der Betreuung und Pflege gewährleisten.
Unsere Betreuungs- und Pflegekräfte sind intensiv geschult – speziell im Umgang mit typischen Alterserkrankungen wie Demenz. Soweit wie möglich steht die aktivierende Seniorenbetreuung im Vordergrund. Ziel ist es, die körperlichen und geistigen Fähigkeiten zu erhalten, zu trainieren und zu fördern.
Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben alle gesetzlich Krankenversicherten, die aufgrund einer akuten Erkrankung den eigenen Haushalt vorübergehend nicht führen können. Insbesondere kommt eine Haushaltshilfe während oder nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer Operation, bei belastenden Behandlungen wie Chemotherapie aber auch bei Schwangerschaft und Geburt in Frage. Dabei wird die Leistung für maximal vier Wochen pro Krankheitsperiode gewährt. Lebt jedoch ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind im betroffenen Haushalt, erhöht sich der Anspruch auf 26 Wochen. Wichtig: Wenn Sie eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen möchten, ist es zwingende Voraussetzung, dass Sie selbst zuvor für die Haushaltsführung verantwortlich waren und kein anderes Haushaltsmitglied diese Aufgabe übernehmen kann.
Ja, eine Haushaltshilfe wird von der Krankenkasse bezahlt. Diese ist verpflichtet, die Haushaltshilfe als sog. Sachleistung zu stellen. Dabei wird nach § 38 SGB V zwischen Regelleistungen und Mehrleistungen unterschieden. Regelleistungen müssen alle gesetzlichen Krankenkassen erbringen, Mehrleistungen regelt jede Krankenkasse in ihrer eigenen Satzung. Beispielsweise zählt die Verlängerung der zeitlichen Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe eine Mehrleistung. Grundsätzlich gilt jedoch eine gewisse Einschränkung bei der Kostenübernahme durch die Krankenkasse. So wird eine kleine Zuzahlung fällig, wenn Sie die Dienste einer Haushaltshilfe nutzen möchten: Als Leistungsnehmer*in haben Sie 10% der täglichen Kosten selbst zu tragen. Diese belaufen sich auf mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Für Privatversicherte ist eine Haushaltshilfe übrigens keine Standardleistung, sondern muss über eine Zusatzversicherung abgedeckt werden. Sprechen Sie uns bei Fragen hierzu gerne an.
Generell hat jede Person mit Pflegegrad 1 bis 5 gegenüber ihrer Pflegeversicherung einen Anspruch auf Alltagsbegleitung. Die Betreuung findet bei Ihnen zuhause statt und richtet sich zeitlich nach Ihrem jeweiligen Bedarf. Pflegende Angehörige können somit entlastet werden und als Pflegebedürftige*r erfahren Sie mehr Teilhabe am sozialen Leben. Die einzelnen Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen orientieren sich an den ganz persönlichen Wünschen der oder des Pflegebedürftigen. Besonders wichtig ist es, dass zwischen der zu pflegenden Person und ihrer Alltagsbegleitung die menschliche Komponente stimmt. Bei der Sozialagentur Konkret können Sie sich darauf verlassen, dass wir hierauf ganz besonders großen Wert legen.
Insofern ein Pflegegrad vorliegt, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Alltagsbegleitung. Die Betreuungsleistungen können ab Pflegegrad 2 über die Verhinderungspflege abgerechnet werden. Das entspricht einem Betrag von bis zu 2.418 Euro pro Jahr. Ebenso kann auch der monatliche Entlastungsbetrag von 125 Euro zur Finanzierung von Alltagsbegleitern genutzt werden. Diese Option steht allen Pflegegraden offen, bietet sich daher speziell auch bei Pflegegrad 1 an. Alle Kosten, die über die Sätze der Pflegekasse hinausgehen, müssen selbst getragen werden. Sollten Sie nähere Informationen zur Finanzierung von Alltagsbegleitung wünschen, kontaktieren Sie uns gerne.
Standort Verwaltung:
Sozialagentur Konkret GmbH
Hörvelsinger Weg 27
89081 Ulm
Tel: 0731 / 140 50 959
Fax: 0731 / 14050 958