Bezahlbare Pflege aus Osteuropa

24h-Betreuung und
Verhinderungspflege

Wir nehmen uns so viel Zeit, wie Sie es möchten und benötigen. Deshalb berechnen wir von der Sozialagentur Konkret unsere Leistungen nach der Dauer unseres Einsatzes.

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Sie nennen uns Ihren Bedarf - Wir realisieren Ihre Lösungen

Gerne beraten wir Sie

Wir vermeiden Pflege unter Zeitdruck und im Minutentakt, was beim klassischen ambulanten Pflegedienst häufig nicht anders möglich ist.

Abhängig von den gewünschten Service- und Betreuungsleistungen gelten bei der Sozialagentur Konkret verschiedene Stundensätze. Alternativ dazu unterbreiten wir Ihnen für eine 24h-Anwesenheits­betreuung sowie Demenzbetreuung ein attraktives Pauschalangebot.


An den Kosten beteiligt sich die Pflegeversicherung je nach fest­gestelltem Pflegegrad (1-5) sowie bei einer vorhandenen sogenannten eingeschränkten Alltagskompetenz (insbesondere bei Demenz). Neben der Unterstützung bei der Grundpflege übernehmen die Pflegekassen auch Leistungen der Haushaltshilfe, Einkäufe sowie Demenzbetreuung.

Wir prüfen Ihre Ansprüche und sind behilflich bei der Beantragung und Durchsetzung.

Mehr zur Finanzierung

Unsere Tätigkeitsfelder

Haushaltshilfe

Alle haushaltsnahe Dienstleistungen wie Einkaufen, Zubereitung einer Mahlzeit,  Reinigung der Wohnung sowie die Wäsche.

Alltagsbegleitung

Unterstützung in der Häuslichkeit z.B. die Hilfe im Haushalt, Spaziergänge, Spielen, Gespräche oder die Begleitung zu Seniorengruppen.

Assistenz

Sie sind der Kopf und wir Ihre Arme und Beine. Wir begleiten Sie im Alltag, wo Sie uns brauchen: zu Hause, am den Arbeitsplatz, in der Schule oder an der Universität.

Behandlungspflege

Diese umfasst alle Tätigkeiten auf ärztliche Verordnung, der Familienhilfe und Krankenpflege wie die Wundversorgung, Medikamentengabe, Blutzuckermessung, Verbandwechsel.

Stundenweise oder 24-Stunden- Alltagsbegleitung

Die Sozialagentur Konkret arbeitet mit führenden europäischen Partnern der sozialen Betreuungsdienstleistungsbranche zusammen. Alle unsere Partnerfirmen aus dem Ausland sind ISO-zertifiziert. Die Kooperation mit  diesen sehr erfahrenen und kompetenten sozialen Unternehmen sichert Ihnen eine sehr gute Qualität und vor allem Kontinuität sowie 24 Stunden-Betreuung. Jeder einzelne Kunde wird individuell behandelt. Dazu erstellen wir gemeinsam eine detaillierte Bedarfsanalyse und wählen zusammen mit unserem Expertenteam die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Sie aus, die Ihren Erwartungen entsprechen.

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Ihr individuelles Team aus Pflege- und Betreuungskräften

Unsere angestellten Alltagsbegleiter*innen und Hauswirtschafter*innen unterstützen Sie bei allen alltäglichen Dingen des Lebens, z.B. bei der Grundpflege, d.h. Körperpflege, beim An- und Auskleiden und der Körperhygiene.  Dazu gehört auch die allgemeine Arbeit im Haushalt und in der sozialen Betreuung. Die  24-Stunden-Pflege umfasst die Unterstützung bei verschiedenen Alltagssituationen, wie Spaziergängen,  Arztbesuchen, Mahlzeiten oder dem Einkauf. Die räumliche Nähe garantiert zusätzlich Sicherheit für alle.

Eventuelle Behandlungspflege sowie medizinische Versorgung übernimmt unser Pflegedienst. Diese Betreuungsform baut darauf auf, dass die Betreuungskraft direkt und gemeinsam mit der zu pflegenden Person in einem Haushalt lebt und wohnt. Ein eigenes Zimmer wird durch die Familie zur freien Verfügung gestellt.

In der Regel wechseln sich die Betreuungskräfte nach ca. 1 bis 3 Monaten ab. Unser Ziel ist, dass immer dieselben Betreuungskräfte in einem Haushalt eingesetzt werden, um individuelle Betreuungsteams pro Haushalt zu bilden.

Wir beantworten Ihre Fragen

  • Was beinhaltet Verhinderungspflege?

    Grundsätzlich leistet Verhinderungspflege all das an Leistungen, was sonst die eigentliche Pflegeperson auch leistet. Daher finden sich alternativ auch die Bezeichnungen Ersatzpflege sowie Pflege-, Urlaubs- oder Krankheitsvertretung. Unsere Fachkräfte helfen im Rahmen der Verhinderungspflege bei grundpflegerischen Aufgaben wie Duschen und Essen, sorgen für Betreuungsangebote und unterstützen die Pflegebedürftigen bei der Führung des Haushalts, indem sie beispielsweise Einkäufe erledigen. Die Ersatzpflege durch einen professionellen, ambulanten Pflegedienst wird von der Pflegeversicherung finanziert. Dafür werden pro Pflegebedürftigem 1612 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag kann zusätzlich mit einem Teil des Leistungsbetrages für Kurzzeitpflege auf insgesamt 2418 Euro im Jahr aufgestockt werden. 

  • Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?

    Anspruch auf Verhinderungspflege haben grundsätzlich alle zu Hause lebenden Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5, die bereits seit mindestens sechs Monaten von einer privaten Pflegeperson – das sind zumeist Angehörige oder Freunde – gepflegt und betreut werden. Der Beginn der Pflegezeit ist meistens gleichzusetzen mit der Genehmigung eines Pflegegrades durch die Pflegekasse. Es spielt hierfür keine Rolle, ob während dieser Zeit immer dieselbe Person für die Pflege zuständig war oder ob sich mehrere Personen die Pflege aufgeteilt haben. Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht grundsätzlich für bis zu sechs Wochen bzw. 42 Tage im Kalenderjahr. Ein entsprechender Antrag ist bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen. Wichtig zu wissen: Weder dieses Zeit- noch das Geldkontingent für Verhinderungspflege können mit in das nächste Kalenderjahr genommen werden, um hier den Anspruch aufzustocken. Was bis zum 31.12. jeden Jahres nicht in Anspruch genommen wurde, verfällt.

  • Wie viele Stunden umfasst Verhinderungspflege?

    Im Rahmen der regulären tageweisen Verhinderungspflege werden Pflegebedürftige für mehr als acht Stunden am Tag betreut. Dies ist dann der Fall, wenn die eigentliche Pflegeperson (i. d. R. ein naher Angehöriger) die Pflege über längere Zeit nicht übernehmen kann. Mögliche Gründe hierfür sind Urlaubsreisen oder auch krankheitsbedingte Ausfälle. Daneben existiert jedoch auch die stundenweise Verhinderungspflege. Hierbei ist der Pflegedienst weniger als acht Stunden am Tag anwesend. Diese Form der Verhinderungspflege kommt dann zum Einsatz, wenn die eigentliche Pflegeperson nur für einen kurzen Zeitraum verhindert ist. Die Gründe hierfür sind vielfältig. So sind mit Friseurbesuchen, Behördengängen bis hin zu Theaterbesuchen nur wenige Beispiele genannt. Die stundenweise Verhinderungspflege wird zwar auf das jährliche Gesamtbudget für Verhinderungspflege angerechnet. Jedoch wird die Vertretungszeit nicht von den 42 Tagen im Kalenderjahr abgezogen, da diese für die tageweise Verhinderungspflege angesetzt sind.

  • Wie funktioniert eine 24 Stunden-Betreuung?


    Bei manchen Menschen, die trotz Pflegebedürftigkeit in den eigenen vier Wänden leben wollen, sinkt der Grad der Selbstständigkeit auf ein derart niedriges Level, dass weder pflegende Angehörige noch der regelmäßige Besuch eines mobilen Pflegedienstes ein ausreichendes Maß an Pflege und Betreuung sicherstellen können. Um aber einen Umzug in ein Pflegeheim zu vermeiden, gibt es das Angebot der 24 Stunden-Betreuung. Hierbei zieht eine 24 Stunden-Betreuungskraft in den Haushalt der pflegebedürftigen Person und unterstützt diese je nach individuellem Bedarf bei Grundpflege, Hauswirtschaft, Ernährung und sozialer Begleitung. Dabei arbeitet die Betreuungskraft natürlich nicht ununterbrochen. Stattdessen ist die Bezeichnung der 24 Stunden-Betreuung vielmehr so zu verstehen, dass eine Betreuungskraft rund um die Uhr anwesend ist und auf Abruf bereitsteht. Behandlungspflege übernimmt die 24 Stunden-Betreuung jedoch nicht. Hierfür können ergänzend die Leistungen unseres ambulanten Pflegedienstes in Anspruch genommen werden.

  • Was ist Demenzbetreuung?


    Das Krankheitsbild der Demenz erfordert einen anderen Umgang bzw. eine andere Betreuung von Betroffenen als dies beispielsweise bei motorisch eingeschränkten Personen der Fall ist. Demenzbetreuung ist darauf ausgelegt, speziell auf die sozialen, emotionalen und kognitiven Bedürfnisse Demenzkranker einzugehen. Viele Betroffene entwickeln Probleme im Rahmen der Haushaltsführung, weshalb Demenzbetreuung in diesem Bereich u. a. die Reinigung der Wohnung, Kochen sowie Wäscheversorgung umfasst. Neben diesen haushaltsnahen Dienstleistungen wird die Lebensqualität Demenzkranker auch durch Angebote zur Freizeitgestaltung gefördert. Je nach individuellen Wünschen und Fähigkeiten der demenziell beeinträchtigten Person sind beispielsweise kreative und handwerkliche Arbeiten, Spaziergänge, Vorlesen, gemeinsames Kochen und Backen sowie Bewegungsübungen möglich. Speziell bei Demenz bietet sich auch Erinnerungspflege an. Hierbei können beispielsweise in einem Album die persönlichen Lebenserinnerungen der oder des Betroffenen festgehalten und kognitiv verarbeitet werden. Zentral ist es bei der Demenzbetreuung, vertraute Handlungen zu festigen und Struktur in den Alltag zu bringen.

  • Was gehört alles zur Grundpflege?


    Die Grundpflege ist ein Bündel aus regelmäßig wiederkehrenden Pflegeleistungen. Hierzu gehört im Prinzip alles, was ein nicht-pflegebedürftiger Mensch im Alltag selbst verrichten würde. Insbesondere Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Prophylaxen und die Förderung von Alltagskompetenzen zählen zu den Leistungen der Grundpflege, die Pflegebedürftige ohne Hilfe nicht mehr bewältigen können. Pflegefachkräfte sowie Pflegehilfskräfte unterstützen daher beispielsweise beim Waschen und der Zahnpflege, sind bei Darm- und Blasenentleerung behilflich, bereiten Nahrung mundgerecht zu und helfen bei der Fortbewegung. Um einer Verschlimmerung der Grunderkrankung oder gar weiteren Krankheiten vorzubeugen, gehören auch Prophylaxemaßnahmen, etwa gegen Dekubitus oder Thrombose, zwingend zur Grundpflege. Ziel ist es jedoch keinesfalls, Pflegebedürftigen all diese Handlungen abzunehmen und sie stellvertretend auszuführen. Vielmehr steht das Prinzip der aktivierenden Pflege im Vordergrund. Das bedeutet, dass zu Pflegende derart unterstützt werden, dass sie Handlungen zu einem gewissen Grad auch selbstständig durchführen können.

  • Was sind behandlungspflegerische Maßnahmen?


    Behandlungspflege meint medizinische Leistungen, die von einem Haus- oder Facharzt angeordnet werden, um eine bestehende Erkrankung zu behandeln. Behandlungspflege verfolgt im Wesentlichen folgende Ziele: Sie soll Schmerzen lindern, das Krankheitsbild nach Möglichkeit heilen oder wenigstens stabilisieren und einen Krankenhausaufenthalt verhindern. Die Kosten für sämtliche hierzu nach ärztlicher Ansicht notwendigen Maßnahmen trägt die Krankenversicherung der zu pflegenden Person. Behandlungspflegerische Leistungen sind z. B. Wundversorgung, Medikamentengabe, Blutdruckmessung, Katheterwechsel und Stomaversorgung. Auch Injektionen, Infusionen und Inhalation zählen hierzu. Für all diese Maßnahmen ist medizinisches bzw. pflegerisches Fachwissen nötig. Aus diesem Grund darf Behandlungspflege auch nur von examinierten Pflegefachkräften durchgeführt werden. 

  • Wer darf Behandlungspflege durchführen?

    Um Tätigkeiten der Behandlungspflege ausüben zu dürfen, braucht es das nötige medizinisch-pflegerische Fachwissen. Nur so kann die korrekte und sichere Anwendung behandlungspflegerischer Maßnahmen sichergestellt werden. Aus diesem Grund ist dieser Bereich der Versorgung pflegebedürftiger Menschen auch ausgebildeten Fachkräften vorbehalten. Pflegehilfskräfte ohne fundierte Ausbildung dagegen dürfen grundsätzlich nur die Grundpflege übernehmen. Lediglich mit einer entsprechenden Qualifizierung stehen einzelne behandlungspflegerische Maßnahmen auch Hilfskräften offen. Wir tragen selbstverständlich größte Sorge dafür, dass Sie sich während des gesamten Pflegeprozesses immer in kompetenten Händen befinden.

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