Sozialagentur Konkret Ulm

Pflegeberatung und Kostenklärung

Wir möchten Ihnen helfen, Ihr Leben zu Hause weiterführen zu können. Welche Ansprüche Sie haben und wie Sie diese zielorientiert einsetzen können, ermittelt unser Leitungsteam mit Ihnen gemeinsam. Wir helfen Ihnen von der Beantragung bis zur Durchsetzung des Anspruchs.

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Gesundheit und Wohlbefinden: Unsere Priorität in der Pflegeberatung und -unterstützung

Gesundheit ist das höchste Gut, das wir haben. Lebensfreude, Leistungsfähigkeit und ein sorgenfreies Leben hängen entscheidend von unserem körperlichen Wohlbefinden ab. Unser Ziel ist es, unsere Kundinnen und Kunden mit Dienstleistungen zu versorgen, die ihre Gesundheit und Lebensqualität verbessern. Wir beraten Sie sehr gerne bei der Auswahl Ihres Pflegepersonals. Doch auch, wenn Sie Fragen zu den gesetzlichen Bestimmungen, Ihren Ansprüchen und der Finanzierung haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden!   

Sie haben Fragen?

Wir beraten Sie gerne bei Fragen zu:

 

  • gesetzlichen Bestimmungen
  • Kostenträgern
  • Klärung Ihrer Ansprüche
  • Auswahl der Unterstützungsleistungen
  • Beantragung eines Pflegegrads
  • Finanzierung der Leistungen
  • steuerlichen Vorteilen
  • Minimierung des Eigenanteils

 

Sie benötigen schnell Unterstützung?

Wir sind für Sie da bei:
 

  • Verhandlungen mit der Pflegekasse
  • Antragsstellung und Bescheinigungen
  • kurzfristigem Bedarf an Pflege und Betreuung
  • ergänzenden Haushaltsdienstleistungen
  • Auswahl von Personal, das zu Ihnen passt
  • tatkräftiger Hilfe in Ihrer Nachbarschaft

Flexible Angebote

Stundenweise oder 24-Stunden-Alltagsbegleitung?

Wir nehmen uns so viel Zeit, wie Sie es möchten und benötigen. Deshalb berechnen wir von der Sozialagentur Konkret unsere Leistungen nach der Dauer unseres Einsatzes. Wir vermeiden so Pflege unter Zeitdruck und im Minutentakt, wie beim klassischen ambulanten Pflegedienst häufig nicht anders möglich. Abhängig von den gewünschten Service- und Betreuungsleistungen gelten bei der Sozialagentur Konkret verschiedene Stundensätze.


Alternativ dazu unterbreiten wir Ihnen für eine 24-Stunden-Anwesenheitsbetreuung ein attraktives Pauschalangebot.


Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch.

An den Kosten beteiligt sich die Pflegeversicherung je nach festgestelltem Pflegegrad(1-5) sowie bei einer vorhandenen sogenannten eingeschränkten Alltagskompetenz (insbesondere bei Demenz).


Neben der Unterstützung bei der Grundpflege übernehmen die Pflegekassen auch Leistungen der Haushaltshilfe, Einkäufe sowie Demenzbetreuung.

Mehr zu Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe

Wichtig für Sie

Budgets zur Verhinderungspflege

Für pflegende Angehörige ist die sogenannte Verhinderungspflege eine gute Möglichkeit, stundenweise Entlastung für die anstrengende Pflegeaufgabe zu bekommen. Die Pflegekassen zahlen hierfür zusätzlich zum monatlichen Budget 1.612 Euro pro Jahr. Zudem können jährlich 806 Euro (50 % der Kurzzeitpflege) für die Verhinderungspflege angerechnet werden. Insgesamt kann eine große Stundenanzahl an Verhinderungspflege pro Jahr über die Sozialagentur Konkret finanziert werden. Natürlich stehen wir Ihnen für Fragen zu Abrechnungsmöglichkeiten gerne zur Verfügung.

Steuern sparen

Steuerabzugsfähigkeit Ihrer Abgaben

Die Rechnungen der Sozialagentur Konkret können – sofern sie privat finanziert werden – auch von der Einkommenssteuer des Pflegebedürftigen bzw. des pflegenden Angehörigen abgesetzt werden. Der abzugsfähige Höchstbetrag liegt bei 20.000 Euro pro Jahr, wovon 20 % steuerabzugsfähig sind. Die Steuerzahlungen reduzieren sich also in der Spitze um 4.000 Euro pro Jahr.

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Wir beantworten Ihre Fragen

  • Was kostet ein ambulanter Pflegedienst im Monat?

    Grundsätzlich lässt sich hier keine pauschale Summe nennen, da die konkreten Kosten immer vom individuellen Pflege- und Betreuungsbedarf der hilfsbedürftigen Person abhängen. Es kommt folglich ganz darauf an, welche Leistungen wie oft in Anspruch genommen werden. Die monatlichen Durchschnittskosten für häusliche Pflege schwanken entsprechend stark und pendeln sich in etwa zwischen 500 Euro und 2500 Euro ein. Bei der Sozialagentur Konkret arbeiten wir je nach den gewünschten Pflege- und Betreuungsleistungen mit verschiedenen Stundensätzen. Unserem Berechnungsprinzip nach der Dauer unseres jeweiligen Einsatzes liegt der bei uns zentrale Gedanke zugrunde, Pflege nach der Stoppuhr zu vermeiden. Im Falle einer 24h-Pflege berechnen wir einen attraktiven Pauschalpreis. 

  • Wer trägt die Kosten für den ambulanten Pflegedienst?

    Die Frage der Kostenübernahme für ambulante Pflege ist abhängig vom jeweiligen Pflegegrad. Denn auch Personen ohne anerkannten Pflegegrad können einen Pflegedienst in Anspruch nehmen, müssen allerdings die Kosten komplett selbstständig tragen. Auch Personen mit Pflegegrad 1 müssen für die erbrachten Leistungen selbst aufkommen. Hier besteht jedoch zumindest Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich, der bei der Pflegekasse beantragt werden kann. Für Personen mit Pflegegrad 2 bis 5 übernimmt die Pflegekasse den Großteil der Finanzierung für ambulante Pflege, wobei sich die Höhe der maximalen Kostenübernahme nach dem jeweiligen Pflegegrad richtet. Alle darüberhinausgehenden Kosten sind von den Pflegebedürftigen oder ihren Angehörigen selbst zu entrichten.

  • Muss ich in der häuslichen Pflege einen Eigenanteil entrichten?

    Übersteigen die tatsächlichen Kosten für die ambulante Pflege die Leistungen der Pflegekasse, ist die entsprechende Differenz als Eigenanteil zu entrichten. Reichen die finanziellen Rücklagen der zu pflegenden Person hierfür nicht aus, werden in aller Regel Angehörige ersten Grades zur Kasse gebeten. Haben aber auch diese nicht genügend Kapital für die Pflege, kann nach SGB XII ein Antrag auf „Hilfe zur Pflege” gestellt werden und das Sozialamt übernimmt folglich die Kosten. 


    Oftmals streckte das Sozialamt in der Vergangenheit die Kosten aber nur vor und forderte das ausgezahlte Geld anschließend wieder zurück, sobald die Angehörigen über genug Einkommen verfügten. Die jährliche Netto-Einkommensgrenze lag dabei bei 21.600 Euro für Alleinstehende und bei 38.800 Euro für Familien. Seit 01.01.2020 greift hier das Angehörigen-Entlastungsgesetz, nach dem Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern nur noch ab einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro aufkommen müssen. Das Einkommen des Ehepartners wird auf diese Summe nicht mehr angerechnet. Gleiches gilt im Übrigen auch für Eltern von volljährigen, pflegebedürftigen Kindern. Ehepartner werden von der neuen Regelung ausgeschlossen und müssen auch bei weniger als 100.000 Euro Jahreseinkommen für den Unterhalt der Gattin oder des Gatten aufkommen.

  • Wie bekomme ich den Entlastungsbetrag?

    Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich kann von jeder pflegebedürftigen Person mit einem anerkannten Pflegegrad bei der Pflegekasse eingefordert werden. Das Geld wird nicht automatisch ausbezahlt, sondern muss immer erst beantragt werden. Ein solcher Antrag funktioniert üblicherweise als Kostenerstattung. Das bedeutet, Sie gehen in Vorleistung und begleichen die Rechnungen für beanspruchte Leistungen wie beispielsweise Angebote der sozialen Betreuung zunächst selbst. Anschließend reichen Sie die Quittungen oder Belege bei der Pflegekasse zusammen mit dem entsprechenden Antrag ein. Als Pflege- und Betreuungsdienst können wir auch direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen. Dazu benötigen wir von Ihnen lediglich eine ausgefüllte und unterschriebene Abtretungserklärung – und schon müssen Sie nicht mehr in Vorleistung gehen. Sprechen Sie uns für weitere Informationen gerne an.

  • Wo kann ich einen Pflegegrad beantragen?

    Zuständig für die Erteilung eines Pflegegrades ist die Pflegekasse. Hier können Sie einen Antrag stellen, in dem Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen. Dafür reicht prinzipiell ein formloser Antrag per Telefon, Mail, Fax oder Brief aus – aus Gründen der Nachweisbarkeit empfehlen wir Ihnen die Schriftform. Antragsteller sollte nach Möglichkeit stets die betroffene Person selbst sein. Ist dies nicht möglich, kann diese Aufgabe auch ein*e Bevollmächtige*r oder ein*e Betreuer*in übernehmen. Im Anschluss übersendet Ihnen die Pflegekasse auszufüllende Unterlagen und bestellt eine*n Gutachter*in, die oder der zur Feststellung des Pflegegrades zu Ihnen nach Hause kommt. Beachten Sie: Um Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten zu können, müssen Pflegebedürftige innerhalb der letzten zehn Jahre mindestens zwei Jahre lang in die Pflegekasse eingezahlt haben.

  • Können Pflegegrade wieder aberkannt werden?

    Pflegegrade sind flexibel und werden nicht für das gesamte Leben vergeben. Generell ist eine Rückstufung des Pflegegrades daher möglich, wenn sich nach Ansicht der Pflegekasse der Gesundheitszustand einer betroffenen Person erheblich verbessert hat und damit eine geringere Pflegebedürftigkeit vorliegt. Hierfür muss die Pflegekasse jedoch einen Nachweis erbringen, aus dem hervorgeht, dass im Vergleich zum Vorgutachten eine deutliche Besserung eingetreten ist. Auch müssen Betroffene vor der Rückstufung die Gelegenheit zur Stellungnahme haben. Ebenso ist Widerspruch gegen die Rückstufung möglich. 


    Ein Sonderfall liegt bei allen Pflegebedürftigen vor, die vor der Pflegereform am 01.01.2017 bereits eine Pflegestufe zugesprochen bekommen haben und in das neue Modell der Pflegegrade übergeleitet wurden. Diese Personen haben einen gewissen Bestandsschutz. Ihr Pflegegrad kann nur dann herabgestuft werden, wenn gar keine Pflegebedürftigkeit mehr vorliegt.

  • Was sind Investitionskosten in der ambulanten Pflege?

    Investitionskosten sind betriebsnotwendige Aufwendungen eines Pflegeanbieters, die zur Aufrechterhaltung der Dienstleistungen getätigt werden müssen. In der ambulanten Pflege sind das etwa Leasingraten oder Instandhaltungskosten für Dienstwagen, die die Mitarbeitenden zur Ausübung ihrer Aufgaben zwingend benötigen. Zum Zwecke der Refinanzierung dürfen Pflegedienste diese Art von Kosten ihre Kundinnen und Kunden teilweise in Rechnung stellen. Dies ist in §82 Abs. 3 Sozialgesetzbuch XI geregelt, wobei die Höhe je nach Bundesland variiert. Investitionskosten werden grundsätzlich nicht von der Pflegeversicherung übernommen. Reichen die eigenen finanziellen Mittel hierzu jedoch nicht aus, kann das Sozialamt unterstützend eingreifen.

  • Was sind Kombinationsleistungen in der Pflege?

    Kombinationsleistung ist ein Begriff aus der ambulanten Pflege und meint die Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Das bedeutet im Anwendungsfall, dass Pflegebedürftige sowohl von ihren Angehörigen als auch von einem Pflegedienst gepflegt werden. Diese Kombipflege soll dazu beitragen, die Versorgung einer hilfsbedürftigen Person möglichst gut auf deren individuelle Bedürfnisse abzustimmen. Zugleich wird durch die professionelle Unterstützung der häuslichen Pflege eine hohe Pflegequalität gesichert sowie pflegende Angehörige entlastet. Anspruch auf die Kombinationsleistung besteht allerdings nur ab Pflegegrad 2 aufwärts und erfolgt auf Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Wir sind Ihnen gerne bei allen Formalitäten behilflich.

  • Was ist ein Beratungsgespräch in der Pflege?

    Ein Beratungsgespräch nach § 37.3 SGB XI dient der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege. Es richtet sich explizit an Pflegebedürftige, die ohne die Zuhilfenahme eines Pflegedienstes in der eigenen Häuslichkeit von Angehörigen versorgt werden. Geschulte Berater*innen nehmen sich in diesem Rahmen Ihren Fragen und Herausforderungen im Pflegealltag an und zeigen Lösungswege auf. Themen aller Art von Hilfsmitteln über Entlastungsangebote bis hin zu Umbaumaßnahmen können thematisiert werden. Für Pflegegeldempfänger ab Pflegegrad 2 ist ein Beratungseinsatz in regelmäßigen Abständen verpflichtend. Empfänger von Kombinationsleistungen können darüber hinaus freiwillig eine Pflegeberatung wahrnehmen. Sehr gerne sind unsere qualifizierten Mitarbeitenden für Sie da, wenn bei Ihnen der nächste Beratungsbesuch ansteht.

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