Unterstützung für Menschen mit Behinderung

Leben Sie trotz Behinderung selbstbestimmt in Ihrem gewohnten Umfeld. Wir stellen Ihnen geschultes und einfühlsames Personal zur Alltagsunterstützung zu Verfügung, ganz nach ihrem Bedarf.

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Ihre persönliche Assistenz

In unserem Fachbereich herrscht die feste Überzeugung, dass Behinderung eine Frage des Blickwinkels und kein persönliches Schicksal ist.


Was behindert mehr: der Rollstuhl oder der fehlende Aufzug? Eben diese Perspektive versuchen wir in unserem Handeln zu leben. Deshalb passen wir die Begleitung und Unterstützung an die individuellen Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung an. So versuchen wir die Einschränkungen, die durch strukturelle und gesellschaftliche Rahmenbedingungen erzeugt werden, gemeinsam zu bewältigen und zu überwinden. 

Die langfristige Beziehung steht im Vordergrund

Wer wir sind? In erster Linie ganz viele persönliche Assistent*innen, die tagtäglich mit unseren Kund*innen gemeins am ihren Alltag in allen Lebensbereichen gestalten. Zudem gibt es noch unsere Sozialpädagog*innen, die zum einen im Rahmen der qualifizierten Assistenz die Kund*innen beraten und unterstützen. Zum anderen unterstützen und leiten sie die Teams der persönlichen Assistenz von unserem Büro in Ulm aus.


Ein selbstbestimmtes Leben zu führen ist nicht leicht. Jede und jeder hat immer wieder mit strukturellen, gesellschaftlichen und sogar mit gesetzlichen Grenzen und Einschränkungen zu kämpfen. Einige, so wie unseren Kundinnen und Kunden, spüren diese Einschränkungen vermutlich stärker und häufiger als andere. Dem wollen wir entgegenwirken.

Individuelle Schwerstbehindertenassistenz (ISA) und qualifizierte Assistenz

Durch unsere individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Teams versuchen wir unseren Beitrag dazu zu leisten, Ihnen ein selbstbestimmtes Leben in vollem Genuss einer gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft zu erleichtern. Wir übernehmen all die Tätigkeiten, die Sie selbst nicht ausführen können - sei es im Haushalt, in der Kommunikation, Mobilität oder auch die pflegerische Versorgung.


Um Sie in all diesen Punkten unterstützen zu können, stellen wir Ihnen zum einen persönliche Assistent*innen zum Beispiel im Rahmen der Individuellen Schwerstbehindertenassistenz (ISA) zur Verfügung. Zum Anderen helfen Ihnen unsere Sozialpädagog*innen auch gerne im Rahmen der qualifizierten Assistenz (ehemals Ambulant betreutes Wohnen - ABW).

„Sie gestalten Ihr Leben. Wir stehen Ihnen dabei zur Seite."

Ihr Anspruch auf Unterstützung

Ihre Hilfen können von verschiedenen Kostenträgern bezahlt werden, u.a.:

 

  • Krankenkasse
  • Pflegekasse
  • Bundesanstalt für Arbeit BA
  • Unfallversicherung
  • Berufsgenossenschaft
  • Träger der offenen Jugendhilfe
  • Sozialhilfe
  • Integrationsamt
  • Privatzahler
Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gern!

Wir sind da, wo Sie uns brauchen

Sie entscheiden, welche Unterstützung Sie benötigen:
 

  • Wir unterstützen Sie bei pflegerischen Tätigkeiten sowie bei der Führung Ihres Haushalts.
  • Wir begleiten Sie zu privaten Events, sozialen Veranstaltungen und bei der Gestaltung Ihrer Freizeit.
  • Wir helfen Ihnen bei allen Belangen des alltäglichen Lebens.
  •  Wir sind an Ihrer Seite, wenn Verhandlungen mit öffentlichen Kostenträgern und Krankenkassen anstehen.
  • Wir kämpfen für Sie und Ihr Selbstbestimmungsrecht als Individuum und setzen uns für eine ganz neue Lebensqualität ein.
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Wir beantworten Ihre Fragen

  • Was ist qualifizierte Assistenz?


    Die qualifizierte Assistenz versteht sich als Leistung, die Menschen mit Behinderung zu einer selbstständigen Alltagsbewältigung befähigt. Ziel ist es, die Betroffenen dahingehend zu motivieren und zu befähigen, Handlungen im Alltag eigenständig zu übernehmen. In aller Regel kommen hier pädagogische oder auch psychologische Fachkräfte zum Einsatz, die gemeinsam mit behinderten Menschen alltägliche Aufgaben besprechen, reflektieren und durch Übungen festigen. Trainiert werden beispielsweise Fähigkeiten rund um Ernährung, Erledigung des Haushalts, Umgang mit Geld, Freizeitgestaltung und die Pflege sozialer Beziehungen. Qualifizierte Assistenz verfolgt das Ziel, soziale Teilhabe für Menschen mit Behinderung zu sichern. Jedoch fällt der persönliche Unterstützungsbedarf sehr individuell aus. Welche Assistenzleistungen in Anspruch genommen werden, unterscheidet sich daher von Person zu Person. Gerne ermitteln wir bei der Sozialagentur Konkret Ihre ganz individuellen Wünsche und Ziele und passen die Leistungen der qualifizierten Assistenz hieran an.

  • Was ist persönliche Assistenz?


    Im Rahmen der persönlichen Assistenz übernimmt eine Assistenzkraft stellvertretend für die behinderte Person vollständig oder teilweise alltägliche Handlungen, die die Klient*innen aufgrund ihrer Behinderung nicht selbst durchführen können. Oftmals ist hierbei auch die Rede von einer einfachen, allgemeinen oder unterstützenden Assistenz. Die eingesetzten Assistenzkräfte benötigen keine spezielle Ausbildung und decken ein breites Spektrum an Leistungen in Haushalt, Grundpflege, Freizeit und Arbeit ab. So begleiten sie Personen mit Behinderung beispielsweise zur (Hoch-)Schule oder im Beruf, helfen bei der Körperpflege oder assistieren bei Ausflügen. Auch ist eine sog. Eltern-Assistenz möglich, bei der Assistenzkräfte behinderte Eltern bei der Versorgung ihrer Kinder unterstützen. 


    Einige Assistenznehmer*innen organisieren ihre persönliche Assistenz selbst (Arbeitgebermodell). Da dies organisatorisch jedoch sehr aufwändig ist, nehmen wir Ihnen diese Aufgabe im Rahmen des Dienstleistermodells gerne ab. So bieten wir auch Individuelle Schwerbehindertenassistenz (ISA) an, die von Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) über 50 in Anspruch genommen werden kann. Bei der Sozialagentur Konkret legen wir besonders großen Wert auf die passende menschliche Komponente zwischen Ihnen als Klient*in und der Assistenzkraft.


  • Wie funktioniert die Bedarfsermittlung in der Eingliederungshilfe?


    Sowohl im Zuge der qualifizierten als auch der persönlichen Assistenz stehen die individuellen Wünsche, Zukunftspläne und Unterstützungsbedarfe der betreuten behinderten Person im Zentrum. Damit festgelegt werden kann, welche individuellen Unterstützungsleistungen nötig sind, um die Ziele der Klientin bzw. des Klienten langfristig zu erreichen, steht am Anfang die Bedarfsermittlung. Diese erfolgt in einem offenen Dialog zwischen Klient*in und der Assistenzkraft der Sozialagentur Konkret als Träger der Eingliederungshilfe. Auf Wunsch können bei diesem Gespräch auch Angehörige oder andere Vertrauenspersonen anwesend sein. 


    Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) schreibt für die Bedarfsermittlung standardisierte Arbeitsmittel vor. Da Eingliederungshilfe Sache der Bundesländer ist, verfügt jedes Bundesland über eigene Bedarfsermittlungsinstrumente. Für unsere Kund*innen in Baden-Württemberg kommt das Bedarfsermittlungsinstrument Baden-Württemberg (BEI-BW) zum Einsatz, an dessen Ende sich der individuelle Hilfebedarf der behinderten Person herauskristallisiert. Das Bedarfsermittlungsinstrument Bayern (BIBay) befindet sich momentan noch in einer Erprobungs- und Qualifizierungsphase und ist voraussichtlich ab Juli 2022 bayernweit einsatzbereit.


  • Warum ist Teilhabe so wichtig?

    Wir Menschen brauchen Teilhabe, um uns als Mensch entwickeln und entfalten zu können. Das beginnt schon in der frühesten Kindheit im Rahmen des Zusammenlebens in der Familie und geht bis in das Erwachsenenleben weiter, sei es im Arbeitsleben oder in der Freizeit. Das Konzept der Teilhabe hat viel damit zu tun, wie selbstbestimmt und eigenverantwortlich wir unser Leben gestalten können. Gerade Menschen mit Behinderung sehen sich dabei jedoch oftmals vor Hürden und Probleme gestellt. Ihre Teilhabe wird aber nicht unbedingt nur von den eigenen Beeinträchtigungen eingeschränkt, sondern vor allem durch die äußeren Bedingungen, die keine ungehinderte Partizipation zulassen. Ziel der Behindertenhilfe ist es daher, Menschen mit Behinderung gleichberechtigte Teilhabe in allen für sie relevanten Lebensbereichen zu ermöglichen. So können Hürden abgebaut und Chancen geschaffen werden.

  • Was ist gesellschaftliche Teilhabe?

    Unsere Gesellschaft lebt davon, dass wir alle sie mitgestalten und formen. Das betrifft verschiedene Bereiche wie Politik, Kultur, Arbeit oder auch Wohnen. Nur wenn wirklich allen Menschen eine Mitbestimmung in allen Bereichen möglich ist, kann echte Chancengleichheit entstehen. Denn nur so kann eine Gesellschaft allgemeine Ziele unter Berücksichtigung aller Interessengruppen formulieren, planen und verwirklichen. Werden dagegen einzelne Personen oder Gruppen an den Rand gedrängt oder gar ausgeschlossen, fehlen wichtige konstituierende Teile. Das bedeutet, dass Interessen und Bedürfnisse untergehen und folglich nicht berücksichtigt werden. Es ist daher sehr wichtig, gerade auch Menschen mit Behinderung gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, damit ihre Wünsche bei der Weiterentwicklung unseres gemeinschaftlichen Zusammenlebens gehört und in die Realität umgesetzt werden können.

  • Wer finanziert Leistungen zur Teilhabe?

    Leistungen zur Teilhabe können von verschiedenen Kostenträgern übernommen werden. Hier kommt es in aller Regel auf die individuellen Umstände der vorliegenden Behinderung an. Etwa kommt der Unfallversicherungsträger für die entstehenden Kosten auf, wenn die Beeinträchtigung infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit entstanden ist. Träger der Sozialen Entschädigung dagegen finanzieren Leistungen zur Teilhabe etwa im Rahmen der Kriegsopferfürsorge oder auch bei Impfschäden. Träger der Eingliederungshilfe sind im Übrigen erst dann für die Kostenübernahme verantwortlich, wenn kein anderer Träger sich als zuständig erweist. Wenn Sie Fragen zur Finanzierung von Leistungen zur Teilhabe in Ihrem konkreten Fall haben, sprechen Sie uns jederzeit gerne an.

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