Alltagsbegleitung (m/w/d)


Eintrittsdatum: Zum nächstmöglichen Zeitpunkt

In Teil-, Vollzeit oder auf Minijob-Basis

  • 89134 Blaustein
  • 89331 Burgau
  • 89155 Erbach
  • 73312 Geislingen
  • 89423 Gundelfingen
  • Günzburg 89312
  • Neu-Ulm 89231/89233
  • Ulm 89073/89075/89077/ 89079/89081
  • Schorndorf 73614
  • weitere auf Anfrage

Wir bieten Ihnen

  • Eine abwechslungsreiche, interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit, bei der Ihr Engagement gefragt ist
  • Leistungsorientiere Bezahlung und attraktive Sozialleistungen sowie eine betriebliche Altersvorsorge
  • Individuell auf Sie zugeschnittene Entwicklungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten
  • Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf durch Familienservice und Lebenslagenberatung
  • Keine Schichtdienste
  • Keine Wochenendarbeit / Feiertagseinsatz (Samstags nach Absprache)

Ihr Profil

  • Sie haben Freude am Umgang mit älteren Menschen und Menschen mit Behinderung
  • Sie bringen soziale Kompetenzen und Lebenserfahrung mit
  • Sie sind kommunikativ
  • Sie suchen eine sinnvolle, soziale Tätigkeit

Ihre Aufgaben

  • Sie gestalten gemeinsam den Tagesablauf mit den zu Betreuenden in deren Zuhause
  • Sie unterstützen im Haushalt, beim Kochen und Essen sowie bei den Alltags- und Freizeitaktivitäten
  • Sie geben Hilfestellung und Anleitung bei der Körperpflege, sofern notwendig
  • Sie sind während Ihrer Einsatzzeiten ab 2 Stunden vor Ort in der Alltagsbegleitung tätig

Wer wir sind


Die Sozialagentur KONKRET ist ein inhabergeführter ambulanter Pflege-und Betreuungsdienst, welcher einen offenen und fairen Umgang mit seinen Mitarbeiter*innen und Kund*innen pflegt. Wir versorgen Menschen in ihren privaten Haushalten und suchen immer liebevolle Mitarbeiter*innen, die uns unterstützen wollen. Als Alltagsbegleitung, Hauswirtschafter*in oder Haushaltshilfe leiszen Sie für einige Stunden am Tag Hilfestellungen, um Angehörigen eine Auszeit zu gewähren und sie dadurch zu entlasten.

Neugierig geworden? Jetzt bewerben!

Die Bewerbung ist bei uns ganz unkompliziert, denn am Ende entscheidet der persönliche Kontakt darüber, ob wir zueinander passen. Als erster Schritt reicht deshalb ein Anruf, eine Mail oder füllen Sie einfach unser Online – Bewerbungsformular aus. Wir freuen uns auf Sie!

Sie haben noch Fragen?

PDL Katrin Riebau

0731 14050959 bewerbung@sozialagentur-konkret.de

Sozialagentur konkret Akademie

Körrelsinger Weg 27

89081 Ulm (Jungingen)

Alltagsbegleitung

Wir beantworten Ihre Fragen

  • Wer kann als Alltagsbegleiter*in arbeiten?

    Als Alltagsbegleiter*in brauchen Sie keine spezielle Ausbildung. Denn sämtliche Aufgaben im Rahmen der Alltagsbegleitung kennen Sie bereits aus Ihrem eigenen Leben. Viel wichtiger sind für diesen Beruf Ihre sozialen Schlüsselkompetenzen wie Empathie, Belastbarkeit und Zuverlässigkeit. Außerdem sollten Sie ein gewisses Maß an Kreativität mitbringen, um sich möglichst abwechslungsreiche Aktivitäten wie Gesellschaftsspiele, Bastelarbeiten oder Bewegungsübungen auszudenken. Ganz wichtig ist zudem Ihre Kommunikationsfähigkeit, denn viele ältere Menschen möchten einfach gerne jemanden zum Reden haben. So unterstützen Sie vor allem das seelische Wohlbefinden. Aus diesen Gründen ist die Basis gelungener Alltagsbegleitung die richtige menschliche Komponente zwischen Ihen und der Ihnen anvertrauten Person.

  • Was ist der Unterschied zwischen Alltagsbegleiter*in und Betreuungsassistent*in?

    Für den Beruf der Alltagsbegleitung existieren viele verschiedene Bezeichnungen. So werden Alltagsbegleiter*innen oftmals auch als Alltagsbetreuer*innen, Seniorenbetreuer*innen, Betreuungskräfte oder Betreuungsassistent*innen bezeichnet. Bei einer synonymen Verwendung der Begriffe besteht folgerichtig auch keine Differenz in den ausgeübten Tätigkeiten. Jedoch gibt es dann einen Unterschied, wenn die Berufsbezeichnung „Betreuungskraft nach §§ 43 b, 53 c SGB XI” lautet. Denn hierbei handelt es sich tatsächlich um eine Weiterbildung, die über einen Zeitraum von mehreren Monaten absolviert wird. Bei der Sozialagentur Konkret sind Sie uns aber auch ohne diese Qualifizierung willkommen. Wir legen vielmehr Wert auf Ihre innere Einstellung und die richtige Motivation für den Beruf als Alltagsbegleitung.

  • Was dürfen Alltagsbegleiter*innen?

    Als Alltagsbegleiter*in sind Sie eine sog. „Ergänzende Hilfe”. Das bedeutet, Sie übernehmen einfache Tätigkeiten und unterstützen somit die Arbeit unserer examinierten Pflegefachkräfte. Im Kern ist es Ihre Aufgabe, Senior*innen Gesellschaft zu leisten und ihnen soziale Betreuung anzubieten. Hierbei helfen Sie bei allen erdenklichen Alltagsaufgaben und richten sich ganz nach den Wünschen Ihrer Klientin oder Ihres Klienten. Vom gemeinsamen Kochen über Spaziergänge bis hin zu handwerklichen Arbeiten ist alles möglich. Bei der Freizeitgestaltung sind Ihnen und der Ihnen anvertrauten Person nahezu keine Grenzen gesetzt. Ihr Aufgabenspektrum endet jedoch ganz klar, sobald es um behandlungspflegerische Aufgaben wie Wundversorgung oder Medikamentengabe geht – solche Tätigkeiten sind ausgebildetem Pflegepersonal vorbehalten. Sie können  jedoch Hilfestellung bei der Grundpflege leisten, indem Sie beispielsweise bei der Körperpflege unterstützen. 

  • Wer darf als Haushaltshilfe arbeiten?

    Sie sind uns als Quereinsteiger*in herzlich willkommen! Als Haushaltshilfe benötigen Sie keine bestimmte Ausbildung; schließlich führen Sie ja auch Ihren eigenen Haushalt eigenständig. Selbstverständlich ist es von Vorteil, wenn Sie einen Sinn für Ordnung und Sauberkeit mitbringen und Ihnen Haushaltsführung Freude bereitet. Daneben sind uns vor allem persönliche Kompetenzen wie Zuverlässigkeit und Belastbarkeit wichtig. Da Sie als Haushaltshilfe bzw. Hauswirtschafter*in im Haushalt und damit im privaten Bereich anderer Personen arbeiten, sollten Sie außerdem empathisch sein und gerne mit Menschen arbeiten. Da wir als ambulanter Pflege- und Betreuungsdienst tätig sind, ist außerdem ein Führerschein der Klasse B von Vorteil, sodass Sie eigenständig zu Ihren Kund*innen fahren können.

  • Was sind die Aufgaben einer Haushaltshilfe?

    Als Haushaltshilfe übernehmen Sie im Haushalt der Klient*innen in erster Linie sämtliche Hausarbeiten. Dazu gehören Einkäufe, Kochen und Backen genauso wie Putzen, Staubsaugen, Grundreinigung von Küche und Bad, Waschen, Bügeln, Betten beziehen, Aufräumen, Blumen gießen oder Müllentsorgung. Auf diese Weise entlasten Sie die Angehörigen, die diese Aufgaben im Haushalt einer pflegebedürftigen Person oftmals übernehmen. Darüber hinaus werden Sie durch die regelmäßigen Besuche jedoch auch zu einer wichtigen Bezugsperson für Ihre Klient*innen. Sie sollten also auch immer bereit sein, wertvolle Gesellschaft zu leisten und ein offenes Ohr bei Gesprächsbedarf haben. Auch kann es sein, dass Sie bei Bedarf Hilfestellung in der Grundpflege leisten.

  • Leistet eine Haushaltshilfe auch Grundpflege?

    Je nach Unterstützungsbedarf der jeweiligen Klientin oder des jeweiligen Klienten kann eine Haushaltshilfe auch Hilfestellung in der Grundpflege übernehmen. Dazu gehört beispielsweise der Bereich der Ernährung, bei dem Sie etwa durch mundgerechte Zubereitung der Mahlzeiten helfen. Auch können Sie im Bereich der Mobilität unterstützen, indem Sie bei der Fortbewegung in der Wohnung behilflich sind. Eine Haushaltshilfe wird grundsätzlich im Falle einer akuten Erkrankung gebraucht, also etwa nach einer Operation. Daher benötigen Klient*innen üblicherweise auch Hilfe bei Aufgaben der täglichen Körperpflege. So sind Sie etwa beim Waschen, Duschen oder Baden behilflich und kümmern sich bei Bedarf auch um Inkontinenzversorgung.

  • Was darf eine Haushaltshilfe nicht?

    Was Sie als Haushaltshilfe explizit nicht übernehmen dürfen, sind behandlungspflegerische Maßnahmen. Hierzu zählen beispielsweise Blutdruck- und Blutzuckermessung, Medikamentengabe, Wundversorgung sowie Injektionen und Infusionen. Diese Aufgaben dürfen nur ausgebildete Pflegekräfte ausführen, da ansonsten die Gefahr schwerwiegender Behandlungsfehler zu groß wäre. Natürlich ist aber auch Ihre eigene Sicherheit und Gesundheit wichtig. So gibt es Aufgaben im Haushalt Ihrer Klient*innen, die Sie nicht übernehmen müssen, wenn hierbei die Gefahr besteht, dass Sie sich verletzen könnten. Beispielsweise sind Sie nicht dazu verpflichtet, schwere Möbel zu schieben oder sich gefährlichen Stürzen, etwa beim Fensterputzen, auszusetzen.

  • Was macht eine sehr gute Haushaltshilfe aus?

    Grundsätzlich gilt für eine gute Haushaltshilfe derselbe Grundsatz wie für alle Berufe: Sie sollten lieben, was Sie tun. Damit ist die ideale Basis für einen erfolgreichen Arbeitsalltag geschaffen. Darüber hinaus sollten Ihnen die wichtigsten Techniken der Haushaltsreinigung vertraut sein und Sie sollten  sich als sehr gute Haushaltshilfe mit den gängigsten Reinigungsmitteln auskennen. Haben Sie aber keine Sorge, falls Sie zum jetzigen Zeitpunkt hier noch Nachholbedarf sehen: Es reicht aus, wenn Sie die zugehörige Anleitung auf der Packung lesen und verstehen können. Viel wichtiger sind uns für eine gute Haushaltshilfe, dass SIe auf Ihre Klient*innen und deren Wünsche eingehen. Empathie, Zuverlässigkeit und Freundlichkeit sollten daher Ihren Charakter prägen.

  • Wie viel verdient man als Haushaltshilfe bei der Sozialagentur Konkret?

    Wir zeigen uns für die Leistung unserer Mitarbeitenden erkenntlich und vergüten dementsprechend besser als der durchschnittliche ambulante Pflegedienst. Letztlich hängt Ihr Gehalt aber natürlich immer vom Umfang Ihres Einsatzes ab. So können Sie uns je nach Ihren individuellen Interessen auf Minijob-Basis oder in Teilzeit als Haushaltshilfe unterstützen. Als zusätzlichen finanziellen Benefit bieten wir Ihnen außerdem Mitarbeiterrabatt bei namhaften Unternehmen. Gerne können wir Ihre Fragen hinsichtlich Beschäftigungsumfang und Vergütung im Rahmen des Bewerbungsprozesses individuell für Ihren Fall klären.

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