Schon gewusst?

Monatlich kostenlose Pflegehilfsmittel

Pflegebedürftige mit Pflegegrad, die zu Hause gepflegt werden, haben einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel.

Pflegehilfsmittel beantragen

So erhalten Sie Pflegehilfsmittel zukünftig kostenlos

Pflegehilfsmittel beantragen

Sie haben einen Pflegegrad oder pflegen eine Person mit Pflegegrad? Die Pflege findet zu Hause statt? Dann haben Sie gemäß § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB XI einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel! Das heißt, die Pflegekasse übernimmt auf Antrag die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Einmalhandschuhe oder Händedesinfektion von bis zu 40 Euro im Monat* **.

Die Pflegehilfsmittel werden jeden Monat in einer praktischen Box direkt zu Ihnen nach Hause geliefert. Das Team von Curabox übernimmt dabei alle erforderlichen Schritte Von der Beantragung über die Lieferung bis hin zur Direktabrechnung bei der Pflegekasse.

Monatlich 40€ sparen

Lieferung nach Hause

Deutsche Markenprodukte (inkl. Sterillium und Mundschutz)

Curabox - Banner - 160x600

So erhalten Sie die Pflegehilfsmittel

1

Produkte für Ihre curabox auswählen

2

Antrag für Pflegekasse ausfüllen

3

Antrag unterschreiben & einreichen

4

Jeden Monat kostenlose Pflegehilfsmittel erhalten

Wir beantworten Ihre Fragen

  • Was ist in der Curabox?

    Den Inhalt Ihrer Curabox dient der häuslichen Grundpflege und kann von Ihnen individuell zusammengestellt werden. Dabei können Sie je nach Ihrem Bedarf aus verschiedenen Pflegehilfsmitteln wählen. Zur Verfügung stehen Einmalhandschuhe, Händedesinfektion, Flächendesinfektion, Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Schutzschürzen, Mundschutz und FFP2-Masken. Alle Artikel sind Markenprodukte der PAUL HARTMANN AG und daher von höchster Qualität. Alternativ können Sie auch aus den beliebtesten Zusammenstellungen der Curabox (Infektion, Hygiene, Inkontinenz + Schutz) wählen und diese nach Ihren Bedürfnissen ergänzen. Auf Anfrage können Sie die Zusammenstellung der Curabox auch jederzeit mit Wirkung zum nächsten Monat ändern.

  • Was fällt unter Pflegehilfsmittel?

    Pflegehilfsmittel dienen dazu, Pflegebedürftigen sowie deren Pflegenden den Alltag zu erleichtern und Beschwerden zu lindern. Dabei sind sie grundsätzlich Leistungen der Pflegekasse, sofern ein Pflegegrad vorliegt. Es wird unterschieden zwischen technischen Pflegehilfsmitteln wie Pflegebett und Lagerungshilfen sowie zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln wie Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel. Eine Auflistung aller Pflegehilfsmittel finden Sie in den Produktgruppen (PG) 50 bis 54 des Hilfsmittelverzeichnisses der gesetzlichen Krankenversicherung. In der Curabox finden sich ebensolche Produkte, die für den Verbrauch bestimmt sind und in regelmäßigen Abständen neu beschafft werden müssen.


    Sollten Sie Fragen zur Beschaffung und Kostenklärung technischer Hilfsmittel für die häusliche Pflege haben, kontaktieren Sie uns gerne – wir sind auch in dieser Angelegenheit beratend für Sie da!

  • Können Pflegehilfsmittel abgelehnt werden?

    Laut Sozialgesetzbuch haben Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad, die zu Hause gepflegt werden, einen gesetzlichen Anspruch auf bestimmte Pflegehilfsmittel. Eine ärztliche Verordnung ist hierfür nicht nötig, lediglich ein Antrag bei der Pflegekasse. Dennoch kann es vorkommen, dass die Pflegekasse die Erstattung von Pflegehilfsmitteln ablehnt. Hiergegen können Sie jedoch Widerspruch einlegen und eine detaillierte Begründung verlangen. Meist liegt hier eine Fehleinschätzung der jeweiligen Pflegesituation vor. Wenn Sie Ihre Pflegehilfsmittel über Curabox beziehen, übernehmen die dortigen kompetenten Mitarbeiter*innen die komplette Kommunikation mit Ihrer Pflegekasse und beugen derartigen Missverständnissen vor. 

  • Kann man sich Pflegehilfsmittel auszahlen lassen?

    Jeder Person mit einem anerkannten Pflegegrad 1-5 gewährt die Pflegekasse eine monatliche Pauschale von 40 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Dieses Geld können Sie sich auch auszahlen lassen. So erhalten Sie den Betrag entweder zu Monatsbeginn per Überweisung oder können Ihre Rechnungen für Pflegehilfsmittel bei der zuständigen Pflegekasse einreichen und sich so die Kosten rückwirkend erstatten lassen. Beachten Sie, dass auch in letzterem Fall maximal 40 Euro pro Monat rückerstattet werden. Ausgaben, die über diesen Rahmen hinausgehen, haben Sie selbst zu tragen.


* Privatpatienten gehen in Vorleistung und beantragen die Erstattung der Kosten der curabox bei Ihrer Pflegekasse selbst.

** Beilage des Mundschutz und der FFP2 Masken möglich, wenn von der Kasse bewilligt. Alle Informationen zu dem befristeten abweichenden monatlichen Höchstbetrag von 60 Euro während der Corona-Pandemie finden Sie unter curabox.de/corona

Share by: