Mehr Zeit für echte Pflege - Was das Bürokratieentlastungsgesetz für Angehörige und Pflegebedürftige bedeutet

24. Februar 2026

Es ist 14:30 Uhr. Sarah, Altenpflegerin in einem Hamburger Pflegeheim, sitzt im Dienstzimmer. Vor ihr: drei geöffnete Programme am PC. Sie dokumentiert gerade die Medikamentengabe von Herrn Schneider - zum dritten Mal. Einmal für die interne Qualitätssicherung, einmal für die Pflegekasse, einmal für den MDK-Nachweis. Gleiche Information, drei verschiedene Masken.

Draußen klingelt es. Frau Müller braucht Hilfe beim Aufstehen. Sarah schließt frustriert den Laptop. Wieder keine Zeit für ein Gespräch.

Solche Situationen sind in Pflegeheimen und ambulanten Diensten Alltag. Pflegekräfte verbringen einen großen Teil ihrer Arbeitszeit mit Verwaltungsaufgaben - Zeit, die am Bett fehlt. Genau hier setzt das neue Bürokratieentlastungsgesetz (BEEP) an, das 2026 in Kraft tritt.

Was ist das Bürokratieentlastungsgesetz (BEEP)?

Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, kurz BEEP, wurde im November 2025 vom Bundestag beschlossen. Sein Hauptziel: Pflegekräfte von überflüssiger Bürokratie entlasten.

Konkret bedeutet das:

  • Weniger Dokumentationspflichten durch vereinfachte und digitale Erfassungssysteme
  • Bessere Koordinierung von Prüfungen, um Doppelprüfungen zu vermeiden
  • Mehr fachliche Eigenverantwortung für Pflegekräfte

BEEP richtet sich primär an Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste. Doch die Auswirkungen bekommen vor allem Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu spüren.

Wie wirkt sich BEEP auf den Pflegealltag aus?

Wenn Pflegekräfte weniger Zeit am Computer verbringen, haben sie mehr Zeit für die eigentliche Pflege. Das klingt einfach, macht im Alltag aber einen enormen Unterschied.

Situation vor BEEP:

Die Pflegekraft kommt morgens zu Frau Müller. Sie hilft beim Aufstehen, beim Waschen, beim Anziehen. Sie gibt die Medikamente und achtet dabei auf die Uhr. Nach 35 Minuten ist sie weg. Im Anschluss muss sie noch 20 Minuten dokumentieren – dieselben Informationen in verschiedenen Systemen. Der nächste Termin wartet bereits.

Situation mit BEEP:

Die Pflegekraft dokumentiert nur noch einmal digital. Die Daten werden automatisch an die relevanten Stellen übermittelt. Statt 20 Minuten Dokumentation nur noch 5 Minuten. Die gewonnenen 15 Minuten kann sie nutzen, um mit Frau Müller zu sprechen, Veränderungen wahrzunehmen oder einfach etwas ruhiger zu arbeiten.

Woran erkennen Angehörige und Pflegebedürftige die Veränderung?

Die Entlastung der Pflegekräfte sollte sich konkret bemerkbar machen. Positive Zeichen sind:

  • Pflegekräfte wirken weniger gehetzt und gestresst
  • Es gibt mehr Raum für kurze Gespräche während der Pflege
  • Pflegekräfte kennen die persönlichen Gewohnheiten und Vorlieben besser
  • Fragen werden zeitnah beantwortet, nicht mit "Ich muss noch dokumentieren" vertröst
  • Weniger häufiger Personalwechsel, weil die Arbeitsbedingungen besser werden

Wenn sich dagegen nichts ändert, wenn Pflegekräfte weiterhin genauso gestresst wirken und "keine Zeit" die Standardantwort bleibt, wurde BEEP möglicherweise nicht konsequent umgesetzt.

Was bedeutet BEEP für pflegende Angehörige?

Viele Menschen pflegen ihre Angehörigen zu Hause und erhalten dabei Unterstützung durch ambulante Pflegedienste. Auch hier sollte BEEP spürbar werden – durch aufmerksamere und entspanntere Pflegekräfte, die Veränderungen schneller bemerken und ansprechen können.

Zusätzlich bringt BEEP konkrete Änderungen bei der Verhinderungspflege und den Beratungsbesuchen:

Verhinderungspflege: Ab 2026 können Kosten für Ersatzpflege nur noch für das laufende und das unmittelbar vorherige Kalenderjahr bei der Pflegekasse eingereicht werden. Belege sollten also zeitnah eingereicht werden, um keine Ansprüche zu verlieren.

Beratungsbesuche: Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 und 5 ist der verpflichtende Beratungsbesuch künftig nur noch alle sechs Monate statt vierteljährlich vorgeschrieben. Das schafft mehr Flexibilität, wobei freiwillig weiterhin häufiger Beratung in Anspruch genommen werden kann.

Digitale Pflegeanwendungen: Neue Unterstützung ab 2026

Ein weiterer Baustein von BEEP ist die verstärkte Förderung digitaler Pflegeanwendungen (DiPA). Diese Apps können den Pflegealltag erleichtern - etwa durch Erinnerungen an Medikamente, Anleitungen für Übungen oder digitale Pflegetagebücher.

Ab 2026 gibt es:

  • Bis zu 40 Euro monatlich für die Nutzung einer digitalen Pflegeanwendung
  • Zusätzlich bis zu 30 Euro monatlich für die professionelle Unterstützung bei der Einführung und Nutzung durch einen ambulanten Pflegedienst

Diese Förderung soll helfen, dass digitale Helfer nicht nur verfügbar sind, sondern auch tatsächlich sinnvoll genutzt werden können.

Was können Angehörige und Pflegebedürftige tun?

BEEP ist Gesetz – aber wie es umgesetzt wird, entscheidet jeder Pflegedienst selbst. Angehörige und Pflegebedürftige dürfen nachfragen und Qualität einfordern:


  • Wie setzt Ihr Dienst BEEP um?
  • Profitieren die Pflegekräfte von den neuen Regelungen?
  • Merken wir als Klient:innen etwas von der Entlastung?



Wenn ein Pflegedienst BEEP nicht umsetzt oder keine spürbaren Verbesserungen eintreten, kann ein Wechsel sinnvoll sein. Dienste, die ihre Prozesse modernisieren und ihre Teams entlasten, werden für Mitarbeiter:innen und Kund:innen gleichermaßen attraktiver.

Was BEEP nicht löst

Bei aller Hoffnung: BEEP ist kein Wundermittel. Das Gesetz kann nicht lösen:


  • Den Fachkräftemangel in der Pflege
  • Die strukturelle Unterfinanzierung
  • Zu geringe Personalschlüssel in vielen Einrichtungen



Was BEEP aber leisten kann: Den vorhandenen Pflegekräften mehr Zeit für ihre eigentliche Arbeit geben. Weniger Bürokratie bedeutet mehr Raum für Zuwendung, Aufmerksamkeit und echte Beziehungsarbeit.

Wie die Sozialagentur Konkret BEEP umsetzt

Als ambulanter Pflegedienst setzen wir bei der Sozialagentur Konkret BEEP aktiv um:


  • Wir digitalisieren unsere Dokumentation, um Mehrfacherfassungen zu vermeiden
  • Wir schulen unsere Teams zu den neuen, schlankeren Abläufen
  • Wir schaffen bewusst Raum für Beziehungsarbeit – besonders in der ambulanten Pflege und bei der Begleitung von Menschen mit Behinderung
  • Wir holen regelmäßig Feedback von Klient:innen und Mitarbeiter:innen ein



Unser Ziel: Dass die gewonnene Zeit dort ankommt, wo sie hingehört - bei den Menschen, die wir begleiten.

Fazit: BEEP macht Pflege menschlicher

Gute Pflege braucht Zeit. Zeit für Gespräche, für Beobachtung, für kleine Gesten der Aufmerksamkeit. Das Bürokratieentlastungsgesetz gibt diese Zeit zurück – indem es überflüssige Verwaltungsaufgaben abbaut und Pflegekräfte entlastet.

Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bedeutet das: mehr Zuwendung statt Zeitdruck, aufmerksamere Betreuung, entspanntere Pflegekräfte.

Aber BEEP wirkt nur, wenn es auch umgesetzt wird. Angehörige und Pflegebedürftige dürfen nachfragen, Qualität einfordern und bei Bedarf den Pflegedienst wechseln.

Denn gute Pflege entsteht dort, wo Menschen im Mittelpunkt stehen - nicht Formulare.

Sie suchen einen Pflegedienst, der Zeit für Menschen hat?

Die Sozialagentur Konkret bietet ambulante Pflege, Pflege für Menschen mit Behinderung, begleitetes Reisen und professionelle Pflegeberatung - mit Zeit und Aufmerksamkeit für Ihre individuelle Situation.

Diesen Artikel teilen

24. Februar 2026
Selbstbestimmung wird oft wie ein Zusatz behandelt. Etwas, das möglich ist, wenn alles andere geregelt ist. Erst die Versorgung, dann – wenn es gut läuft – ein bisschen Mitbestimmung. Für viele Menschen mit Behinderung und Unterstützungsbedarf ist das eine Realität, die wenig mit ihrem Alltag zu tun hat. Denn Selbstbestimmung beginnt nicht am Ende eines Prozesses. Sie beginnt dort, wo Entscheidungen getroffen werden, wo Unterstützung organisiert wird und wo Alltag gestaltet wird. 2026 bringt keine neuen Grundrechte. Aber es stärkt Bedingungen, die Selbstbestimmung im Alltag realistischer machen. Leise, strukturell und ohne große Schlagzeilen.
24. Februar 2026
Michael sitzt am Küchentisch. Vor ihm: ein Stapel ungeöffneter Post. Bescheide von der Pflegekasse, Rechnungen vom Sanitätshaus, Anträge auf Hilfsmittel. Seine Mutter, 82 Jahre alt, hat seit drei Monaten Pflegegrad 3. Seitdem versucht er, Pflege und Beruf unter einen Hut zu bringen. Tagsüber arbeitet er, abends fährt er zu seiner Mutter. Wochenenden verbringt er mit Arztbesuchen und Papierkram. Heute hat er einen Anruf von der Pflegekasse verpasst. Es ging um einen Beratungsbesuch. Michael weiß nicht genau, was das ist, ob er muss oder ob er kann - und vor allem: wer ihm dabei helfen soll, den Alltag zu organisieren. Solche Situationen sind für pflegende Angehörige Alltag. Viele kennen Pflegeberatung nur als Pflichttermin, als Kontrolle. Dabei ist sie viel mehr: ein Instrument zur Orientierung, zur Entlastung, zur Prävention. Und genau diese Seite soll ab 2026 gestärkt werden.
1. Dezember 2025
Inklusion ist kein Extra - sie ist ein Menschenrecht
1. Dezember 2025
Selbstbestimmung leben - mit dem persönlichen Budget
15. Oktober 2025
Der "Curb-Cut-Effekt" zeigt, wie Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen einer viel größeren Bevölkerungsgruppe zugutekommen.
Taschenecne
15. Oktober 2025
Das Landespflegegeld Bayern ist eine Finanzleistung des Freistaats Bayern, die pflegebedürftigen Menschen zugutekommt.
15. Oktober 2025
Dieser Beitrag dient Ihnen als Leitfaden, um die ersten wichtigen Schritte in einem plötzlichen Pflegefall zu bewältigen.
24hPlegeraft
19. September 2025
Wir zeigen Ihnen, wie der Alltag als 24h-Pflegekraft aussieht und welche Eigenschaften man dafür braucht.
Euroscheine
19. September 2025
Die Grundsicherung stellt sicher, dass niemand, der bedürftig ist, unter das Existenzminimum fällt.
Weitere Beiträge