Beantworten Sie vier kurze Fragen. Wir sagen Ihnen, ob der Beratungsbesuch für Sie Pflicht ist – und ob Sie handeln sollten.
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Ihre Angaben
Diese Einschätzung dient der Orientierung und ersetzt keine verbindliche Auskunft Ihrer Pflegekasse. Maßgeblich ist der von Ihrer Kasse genannte Nachweiszeitraum – er richtet sich nach dem Kalenderhalbjahr oder nach dem Beginn Ihrer Leistung.