Schwerbehindertenvertretung: Ihre Rechte und Pflichten im Betrieb

25. März 2024

Die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Arbeitsmarkt stellt nicht nur eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sondern auch eine betriebliche Herausforderung dar. Hier kommt die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ins Spiel, die sich der Förderung der Integration schwerbehinderter Menschen in den Betrieb widmet. Durch ihre Arbeit unterstützt die SBV nicht nur die betroffenen Individuen, sondern trägt auch zu einem inklusiven Arbeitsumfeld bei. Wir wollen uns die genaue Tätigkeit der SBV, einschließlich ihrer Rechte und der ihr obliegenden Pflichten, ansehen.

Wer stellt die Schwerbehindertenvertretung?

Die Planung einer Reise kann für Menschen mit Behinderungen eine Reihe von Herausforderungen mit sich bringen. Dazu gehören unter anderem die Suche nach barrierefreien Unterkünften, die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und der Zugang zu touristischen Attraktionen. Oftmals sind Informationen über die Barrierefreiheit schwer zu finden oder unzureichend, was die Reiseplanung zusätzlich erschwert. Darüber hinaus kann die Angst vor unvorhergesehenen Hindernissen und mangelnder Unterstützung vor Ort die Reiselust dämpfen.

Hauptaufgaben der Schwerbehindertenvertretung

Die Aufgaben der SBV sind im SGB IX festgelegt. Kurz gesagt hat sie die Aufgabe, die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb zu fördern. Sie vertritt deren Interessen und steht ihnen beratend und helfend zur Seite. Im Einzelnen umfassen die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung:

 

  • Überwachung der Einhaltung der zugunsten der schwerbehinderten Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen
  • Beantragung von Maßnahmen zur beruflichen Teilhabe und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bei den zuständigen Stellen
  • Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen und ggf. Verhandlung mit dem Arbeitgeber
  • Verhandlung über den Abschluss einer Inklusionsvereinbarung
  • Mitwirkung bei der Einführung und Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
  • Unterstützung bei der Antragstellung auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft oder auf Gleichstellung

Rechte der Schwerbehindertenvertretung

Die SBV verfügt über umfassende Informations-, Anhörungs- und Mitwirkungsrechte, um ihre Aufgaben effektiv wahrnehmen zu können. So ist der Arbeitgeber verpflichtet, die SBV in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe betreffen, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor Entscheidungen anzuhören. So kann sich die Vertrauensperson in die Meinungsbildung des Arbeitgebers einbringen. Dieses Recht greift etwa bei Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen. Die SBV ist außerdem bereits im Bewerbungsverfahren zu beteiligen. Sie darf Bewerbungsunterlagen einsehen und an den Vorstellungsgesprächen schwerbehinderter Bewerber*innen teilnehmen.

 

Zudem hat die SBV das Recht, an allen Sitzungen des Betriebsrats oder Personalrats zu partizipieren - unabhängig davon, ob die zu besprechenden Themen die Belange der Kolleg*innen mit Behinderungen betreffen oder nicht. Sie kann außerdem beantragen, dass Angelegenheiten, die einzelne Schwerbehinderte oder schwerbehinderte Arbeitnehmer*innen als Gruppe besonders betreffen, auf die Tagesordnung gesetzt werden. Auch zu den Monatsgesprächen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat muss die SBV hinzugezogen werden. Darüber hinaus hat sie das Recht, mindestens einmal im Kalenderjahr eine Schwerbehindertenversammlung durchzuführen. Auf dieser informiert sie die Beschäftigten über ihre Arbeit sowie über relevante Entscheidungen und Entwicklungen. 

Pflichten und Schutz der Schwerbehindertenvertretung

Die SBV unterliegt der Schweigepflicht. Sie muss über die persönlichen Verhältnisse der Beschäftigten, von denen sie erfährt, Stillschweigen bewahren. Auch die vom Arbeitgeber mitgeteilten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dürfen nicht offenbart werden. Dies gilt auch nach dem Ausscheiden aus dem Amt. Schwerbehindertenvertretungen üben ihr Amt unentgeltlich und ehrenamtlich aus. Sie dürfen dabei nicht in ihrer Arbeit behindert, begünstigt oder benachteiligt werden. Für die Durchführung ihrer Aufgaben wird die Vertrauensperson von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts befreit. Diese Regelung greift auch bei der Teilnahme an Schulungen. Die SBV genießt zudem den gleichen Kündigungsschutz wie Mitglieder des Betriebs- bzw. Personalrats.

Fazit: Von einer SBV profitieren alle

Die Schwerbehindertenvertretung setzt sich dafür ein, dass schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Arbeitnehmer*innen ein Arbeitsumfeld erhalten, das auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. So können sich Menschen mit Behinderung im Betrieb verstanden fühlen, gute Arbeit leisten und zum Unternehmenserfolg beitragen. Dies fördert eine Unternehmenskultur, in der Diversität geschätzt wird und alle Mitarbeitenden gleiche Chancen auf Erfolg und Anerkennung haben. Damit ist das Engagement einer SBV eine Bereicherung für alle Beteiligten.

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