Ihr Beratungsgespräch zur Pflege - kostenfrei im Raum Ulm

Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Wer Pflegegeld bezieht, muss einmal im Halbjahr einen Beratungsbesuch nachweisen. Wir übernehmen den Termin: bei Ihnen zu Hause oder per Video.

✅ Für Sie kostenfrei 
✅ Pflegegrad 2 bis 5 
✅ Vor Ort oder per Video

Für alle Pflegegrade gilt jetzt derselbe Rhythmus. Seit dem 1. Januar 2026 ist der Beratungsbesuch für die Pflegegrade 2 bis 5 einheitlich einmal pro Halbjahr verpflichtend – auch für Pflegegrad 4 und 5, die zuvor vierteljährlich nachweisen mussten. Wird der Termin versäumt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.

Schnellcheck · 4 Fragen, 30 Sekunden

Brauchen Sie einen Beratungsbesuch?

Beantworten Sie vier kurze Fragen. Wir sagen Ihnen, ob der Beratungsbesuch für Sie Pflicht ist – und ob Sie handeln sollten.

Welcher Pflegegrad liegt vor?

Falls Sie für eine andere Person antworten: Gemeint ist deren Pflegegrad.

Wie wird die Pflege zu Hause geleistet?

Das entscheidet darüber, ob der Beratungsbesuch Pflicht ist.

Wann fand der letzte Beratungsbesuch statt?

Gemeint ist der Besuch einer Pflegefachkraft zu Hause – nicht die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.

Wie lautet Ihre Postleitzahl?

So sehen wir sofort, ob wir zu Ihnen nach Hause kommen können.

Ihre Angaben

    Kurz erklärt

    Was ist der Beratungsbesuch – und wer braucht ihn?

    Der Beratungsbesuch ist ein Gespräch bei Ihnen zu Hause. Eine Pflegefachkraft schaut sich Ihre Situation an, beantwortet Ihre Fragen und gibt konkrete Hinweise – zu Hilfsmitteln, zur Wohnung, zu Entlastungsangeboten. Danach bestätigt sie den Termin gegenüber Ihrer Pflegekasse.

    Für wen er Pflicht ist

    Für alle mit Pflegegrad 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen und keinen ambulanten Pflegedienst beauftragt haben. Bei Pflegegrad 1 ist der Besuch freiwillig möglich.

    Wie oft und wie lange

     Einmal pro Halbjahr, seit 2026 einheitlich für Pflegegrad 2 bis 5. Der Termin dauert in der Regel 20 bis 45 Minuten. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist freiwillig auch ein Termin pro Quartal möglich.

    Was er kostet — Für Sie nichts

    Die Kosten trägt vollständig Ihre Pflegekasse. Sie zahlen nichts, treten nicht in Vorleistung und müssen nichts einreichen – das übernehmen wir.

    So läuft es ab

    In drei Schritten zum Termin

    Kein Papierkram, kein Aufwand für Sie. Sie sagen uns Bescheid – den Rest organisieren wir.

    1.

    Sie melden sich: Über das Formular, per E-Mail oder telefonisch. Wir brauchen nur Ihren Namen, den Pflegegrad und Ihren Wohnort.

    2.

    Wir stimmen den Termin ab: Wir melden uns in der Regel innerhalb von zwei Werktagen und schlagen Ihnen Termine vor – vor Ort oder per Video.

    3.

    Das Gespräch findet statt: Eine Pflegefachkraft kommt zu Ihnen, berät Sie in Ruhe und meldet den Besuch anschließend Ihrer Pflegekasse. Fertig.

    Unser Versprechen

    Wir beraten Sie.
    Wir werben Sie nicht ab.

    Der Beratungsbesuch ist bei uns eine eigenständige Leistung – kein Türöffner für einen Vertrag. Wenn Sie schon von einem Pflegedienst versorgt werden, bleibt das selbstverständlich so.

    Wir beraten ergebnisoffen – auch, wenn die beste Lösung nicht von uns kommt.


    Kein Verkaufsgespräch, kein Vertrag am Küchentisch, keine Nachfassanrufe.

    

    Bestehende Pflegedienste bleiben unangetastet – wir nehmen ihnen nur die Pflichtberatung ab.

    „Wir bekämpfen den schlimmsten ‚Virus‘ unserer Gesellschaft: die Einsamkeit.“

    — Thomas Gerhard Laskowski, Geschäftsführer

    Wo wir beraten

    Unser Einzugsgebiet rund um Ulm

    Wir kommen zu Ihnen nach Hause – in Ulm, Neu-Ulm und den Gemeinden im Alb-Donau-Kreis. Ihr Ort ist nicht dabei? Fragen Sie trotzdem an, oft finden wir eine Lösung.

    Ulm 89073–89081

    Neu-Ulm 89231, 89233

    Langenau 89129

    Blaustein 89134

    Laichingen 89150

    Dornstadt 89160

    Lonsee 89173

    Altheim (Alb) 89174

    Westerstetten 89198

    Beimerstetten 89179

    Bernstadt 89182

    Merklingen 89188

    Nellingen 89191

    Weidenstetten 89197

    Elchingen 89275

    Amstetten 73340

    Wer zu Ihnen kommt

    Sozialagentur Konkret aus Ulm

    Wir sind ein inhabergeführter Pflege- und Betreuungsdienst aus Süddeutschland. Was uns von vielen unterscheidet: Wir nehmen uns Zeit. Pflege nach Stoppuhr gibt es bei uns nicht – und beim Beratungsbesuch schon gar nicht.

    

    Zu Ihnen kommt eine ausgebildete Pflegefachkraft, die die Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI durchführen darf. Sie kennt die Region, die Ansprechpartner und die Angebote vor Ort.

    300+ Mitarbeitende

    16 Orte im Einzugsgebiet

    24 Stunden bis zur Rückmeldung

    Häufige Fragen

    • Was kostet mich der Beratungsbesuch?

      Nichts. Die Pflegekasse trägt die Kosten vollständig. Wir rechnen direkt mit ihr ab – Sie zahlen nichts und treten auch nicht in Vorleistung.

    • Wie oft muss ich den Beratungsbesuch machen?

      Einmal pro Halbjahr, wenn Sie Pflegegrad 2 bis 5 haben und Pflegegeld beziehen. Seit dem 1. Januar 2026 gilt dieser Rhythmus einheitlich für alle Pflegegrade 2 bis 5. Bei Pflegegrad 4 und 5 können Sie freiwillig weiterhin vierteljährlich beraten werden.

    • Was passiert, wenn ich den Termin versäume?

      Die Pflegekasse kann das Pflegegeld kürzen, im Wiederholungsfall sogar ganz streichen. Melden Sie sich in dem Fall zügig – meist lässt sich der Besuch noch rechtzeitig nachholen.

    • Geht das auch per Video?

      Ja. Jeder zweite Beratungsbesuch darf derzeit per Videokonferenz stattfinden. Der erste Termin sollte bei Ihnen zu Hause stattfinden, damit sich die Fachkraft ein Bild von Ihrer Wohnsituation machen kann.

    • Muss ich zu Ihnen wechseln, wenn Sie mich beraten?

       Nein. Der Beratungsbesuch ist eine eigenständige Leistung. Wenn Sie bereits einen Pflegedienst haben, bleibt das so. Wir beraten Sie ergebnisoffen und ohne Verkaufsdruck.

    • Ich habe Pflegegrad 1 – lohnt sich das für mich?

      Bei Pflegegrad 1 ist der Besuch nicht verpflichtend, aber freiwillig möglich. Viele nutzen ihn, um Entlastungsangebote, Hilfsmittel und eine mögliche Höherstufung zu besprechen.

    • Was sollte ich zum Termin bereitlegen?

      Am besten den Pflegegrad-Bescheid und, falls vorhanden, den Nachweis des letzten Beratungsbesuchs. Alles andere ist nicht nötig – notieren Sie sich einfach Ihre Fragen.

    • Wie schnell bekomme ich einen Termin?

      Wir melden uns in der Regel innerhalb von zwei Werktagen bei Ihnen. Einen Termin finden wir meist innerhalb von zwei Wochen.

    Termin anfragen

    Sichern Sie Ihr Pflegegeld – wir kümmern uns um den Rest

    Füllen Sie das Formular aus oder rufen Sie einfach an. Die Anfrage ist unverbindlich und kostenlos.

    0731 / 140 50 959 (Mo–Fr, 8 bis 16 Uhr) 

    info@sozialagentur-konkret.de (Antwort meist innerhalb von 2 Werktagen) 

    Hörvelsinger Weg 27, 89081 Ulm

    Beratungsbesuch

    *Pflichtfeld

    Unverbindlich  ·  Kostenfrei  ·  Keine Weitergabe an Dritte