Ihr Beratungsgespräch zur Pflege - kostenfrei im Raum Ulm
Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Wer Pflegegeld bezieht, muss einmal im Halbjahr einen Beratungsbesuch nachweisen. Wir übernehmen den Termin: bei Ihnen zu Hause oder per Video.
✅ Für Sie kostenfrei
✅ Pflegegrad 2 bis 5
✅ Vor Ort oder per Video
Für alle Pflegegrade gilt jetzt derselbe Rhythmus. Seit dem 1. Januar 2026 ist der Beratungsbesuch für die Pflegegrade 2 bis 5 einheitlich einmal pro Halbjahr verpflichtend – auch für Pflegegrad 4 und 5, die zuvor vierteljährlich nachweisen mussten. Wird der Termin versäumt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.
Brauchen Sie einen Beratungsbesuch?
Beantworten Sie vier kurze Fragen. Wir sagen Ihnen, ob der Beratungsbesuch für Sie Pflicht ist – und ob Sie handeln sollten.
Ihre Angaben
Diese Einschätzung dient der Orientierung und ersetzt keine verbindliche Auskunft Ihrer Pflegekasse. Maßgeblich ist der Nachweiszeitraum Ihrer Kasse – nach Kalenderhalbjahr oder Leistungsbeginn.
Kurz erklärt
Was ist der Beratungsbesuch – und wer braucht ihn?
Der Beratungsbesuch ist ein Gespräch bei Ihnen zu Hause. Eine Pflegefachkraft schaut sich Ihre Situation an, beantwortet Ihre Fragen und gibt konkrete Hinweise – zu Hilfsmitteln, zur Wohnung, zu Entlastungsangeboten. Danach bestätigt sie den Termin gegenüber Ihrer Pflegekasse.
Für wen er Pflicht ist
Für alle mit Pflegegrad 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen und keinen ambulanten Pflegedienst beauftragt haben. Bei Pflegegrad 1 ist der Besuch freiwillig möglich.
Wie oft und wie lange
Einmal pro Halbjahr, seit 2026 einheitlich für Pflegegrad 2 bis 5. Der Termin dauert in der Regel 20 bis 45 Minuten. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist freiwillig auch ein Termin pro Quartal möglich.
Was er kostet — Für Sie nichts
Die Kosten trägt vollständig Ihre Pflegekasse. Sie zahlen nichts, treten nicht in Vorleistung und müssen nichts einreichen – das übernehmen wir.
So läuft es ab
In drei Schritten zum Termin
Kein Papierkram, kein Aufwand für Sie. Sie sagen uns Bescheid – den Rest organisieren wir.
1.
Sie melden sich: Über das Formular, per E-Mail oder telefonisch. Wir brauchen nur Ihren Namen, den Pflegegrad und Ihren Wohnort.
2.
Wir stimmen den Termin ab: Wir melden uns in der Regel innerhalb von zwei Werktagen und schlagen Ihnen Termine vor – vor Ort oder per Video.
3.
Das Gespräch findet statt: Eine Pflegefachkraft kommt zu Ihnen, berät Sie in Ruhe und meldet den Besuch anschließend Ihrer Pflegekasse. Fertig.
Unser Versprechen
Wir beraten Sie.
Wir werben Sie nicht ab.
Der Beratungsbesuch ist bei uns eine eigenständige Leistung – kein Türöffner für einen Vertrag. Wenn Sie schon von einem Pflegedienst versorgt werden, bleibt das selbstverständlich so.
Wir beraten ergebnisoffen – auch, wenn die beste Lösung nicht von uns kommt.
Kein Verkaufsgespräch, kein Vertrag am Küchentisch, keine Nachfassanrufe.
Bestehende Pflegedienste bleiben unangetastet – wir nehmen ihnen nur die Pflichtberatung ab.

„Wir bekämpfen den schlimmsten ‚Virus‘ unserer Gesellschaft: die Einsamkeit.“
— Thomas Gerhard Laskowski, Geschäftsführer
Wo wir beraten
Unser Einzugsgebiet rund um Ulm
Wir kommen zu Ihnen nach Hause – in Ulm, Neu-Ulm und den Gemeinden im Alb-Donau-Kreis. Ihr Ort ist nicht dabei? Fragen Sie trotzdem an, oft finden wir eine Lösung.

Ulm 89073–89081
Neu-Ulm 89231, 89233
Langenau 89129
Blaustein 89134
Laichingen 89150
Dornstadt 89160
Lonsee 89173
Altheim (Alb) 89174
Westerstetten 89198
Beimerstetten 89179
Bernstadt 89182
Merklingen 89188
Nellingen 89191
Weidenstetten 89197
Elchingen 89275
Amstetten 73340
Wer zu Ihnen kommt
Sozialagentur Konkret aus Ulm
Wir sind ein inhabergeführter Pflege- und Betreuungsdienst aus Süddeutschland. Was uns von vielen unterscheidet: Wir nehmen uns Zeit. Pflege nach Stoppuhr gibt es bei uns nicht – und beim Beratungsbesuch schon gar nicht.
Zu Ihnen kommt eine ausgebildete Pflegefachkraft, die die Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI durchführen darf. Sie kennt die Region, die Ansprechpartner und die Angebote vor Ort.
300+ Mitarbeitende
16 Orte im Einzugsgebiet
24 Stunden bis zur Rückmeldung
Häufige Fragen
Was kostet mich der Beratungsbesuch?
Nichts. Die Pflegekasse trägt die Kosten vollständig. Wir rechnen direkt mit ihr ab – Sie zahlen nichts und treten auch nicht in Vorleistung.
Wie oft muss ich den Beratungsbesuch machen?
Einmal pro Halbjahr, wenn Sie Pflegegrad 2 bis 5 haben und Pflegegeld beziehen. Seit dem 1. Januar 2026 gilt dieser Rhythmus einheitlich für alle Pflegegrade 2 bis 5. Bei Pflegegrad 4 und 5 können Sie freiwillig weiterhin vierteljährlich beraten werden.
Was passiert, wenn ich den Termin versäume?
Die Pflegekasse kann das Pflegegeld kürzen, im Wiederholungsfall sogar ganz streichen. Melden Sie sich in dem Fall zügig – meist lässt sich der Besuch noch rechtzeitig nachholen.
Geht das auch per Video?
Ja. Jeder zweite Beratungsbesuch darf derzeit per Videokonferenz stattfinden. Der erste Termin sollte bei Ihnen zu Hause stattfinden, damit sich die Fachkraft ein Bild von Ihrer Wohnsituation machen kann.
Muss ich zu Ihnen wechseln, wenn Sie mich beraten?
Nein. Der Beratungsbesuch ist eine eigenständige Leistung. Wenn Sie bereits einen Pflegedienst haben, bleibt das so. Wir beraten Sie ergebnisoffen und ohne Verkaufsdruck.
Ich habe Pflegegrad 1 – lohnt sich das für mich?
Bei Pflegegrad 1 ist der Besuch nicht verpflichtend, aber freiwillig möglich. Viele nutzen ihn, um Entlastungsangebote, Hilfsmittel und eine mögliche Höherstufung zu besprechen.
Was sollte ich zum Termin bereitlegen?
Am besten den Pflegegrad-Bescheid und, falls vorhanden, den Nachweis des letzten Beratungsbesuchs. Alles andere ist nicht nötig – notieren Sie sich einfach Ihre Fragen.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Wir melden uns in der Regel innerhalb von zwei Werktagen bei Ihnen. Einen Termin finden wir meist innerhalb von zwei Wochen.
Termin anfragen
Sichern Sie Ihr Pflegegeld – wir kümmern uns um den Rest
Füllen Sie das Formular aus oder rufen Sie einfach an. Die Anfrage ist unverbindlich und kostenlos.
0731 / 140 50 959 (Mo–Fr, 8 bis 16 Uhr)
info@sozialagentur-konkret.de (Antwort meist innerhalb von 2 Werktagen)
Hörvelsinger Weg 27, 89081 Ulm
Beratungsbesuch
Unverbindlich · Kostenfrei · Keine Weitergabe an Dritte



