Übergang Schule-Beruf: Was ist ein Berufsbildungswerk? Ausbildung für Menschen mit Behinderung
Der Schulabschluss rückt näher, und mit ihm ein ganz neuer Lebensabschnitt: der Start in die Berufswelt. Für alle Jugendlichen ist das eine aufregende Zeit voller Entscheidungen. Junge Menschen mit Behinderung oder besonderem Förderbedarf und ihre Eltern beschäftigt in dieser Phase jedoch weit mehr als nur die klassische Frage nach dem passenden Wunschberuf. Es geht oft um ganz praktische Hürden: Werde ich in einem regulären Ausbildungsbetrieb die Unterstützung bekommen, die ich brauche? Ist das Umfeld auf meine Bedürfnisse eingestellt? Und was passiert, wenn die Anforderungen und das Tempo auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aktuell noch zu hoch sind?
Wenn der direkte Weg in einen regulären Betrieb (noch) nicht passt, braucht es eine Alternative, die beides verbindet: eine fundierte Berufsausbildung und die nötige individuelle Unterstützung. Genau hier setzt das
Berufsbildungswerk (BBW) an.
In diesem Ratgeber erklären wir, was ein BBW genau ist, für wen es in Frage kommt und wie eine Ausbildung dort abläuft.
Was ist ein Berufsbildungswerk (BBW)?
Ein Berufsbildungswerk ist eine spezialisierte Einrichtung, die junge Menschen mit Behinderungen beruflich ausbildet und auf den Arbeitsmarkt vorbereitet. Rein formal absolvieren die Jugendlichen hier in der Regel eine sogenannte
Reha-Ausbildung.
Während der Begriff der Reha-Ausbildung die bürokratische Maßnahme beschreibt, ist das BBW der konkrete Ort, an dem diese stattfindet. Der große Unterschied zu einem Ausbildungsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt: Im BBW greifen fachliche Ausbildung, Berufsschule und intensive sozialpädagogische, psychologische sowie medizinische Begleitung unter einem Dach nahtlos ineinander.
Für wen ist das Berufsbildungswerk gedacht?
Das Angebot richtet sich an Schulabgänger und junge Erwachsene, die aufgrund der Art oder Schwere ihrer Behinderung (noch) keine Ausbildung in einem regulären Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes
absolvieren können. Dazu gehören junge Menschen mit:
- Körperlichen und motorischen Einschränkungen
- Lernbehinderungen oder kognitiven Einschränkungen
- Psychischen Erkrankungen
- Sinnesbehinderungen (z. B. Gehörlosigkeit, Sehbehinderungen)
- Neurodivergenz (wie Autismus-Spektrum-Störungen oder ADHS)
Das übergeordnete Ziel aller Berufsbildungswerke ist die
Inklusion. Die Ausbildung soll die Jugendlichen befähigen, nach ihrem Abschluss erfolgreich auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.
Wie läuft die Ausbildung im BBW ab?
Der Weg im BBW ist stark auf die individuellen Bedürfnisse der jungen Menschen zugeschnitten. Es gibt nicht den einen festgeschriebenen Fahrplan, sondern verschiedene Bausteine, die je nach Situation genutzt werden können:
1. Möglicher Start: Die Berufsvorbereitung (BvB)
Viele Jugendliche wissen nach der Schule noch nicht genau, wo ihre Stärken liegen. Wer noch Orientierung sucht, kann mit einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme starten, um verschiedene Berufsfelder (z. B. Holzverarbeitung, IT, Gastronomie oder Bürokommunikation) auszuprobieren. Wer seinen Wunschberuf bereits kennt, überspringt diese Phase einfach.
2. Die eigentliche Ausbildung
Steht der Berufswunsch fest – ob direkt nach der Schule oder nach einer Vorbereitungsphase –, beginnt die Ausbildung. Sie dauert in der Regel zwei bis dreieinhalb Jahre, genau wie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Das Besondere: Die Ausbilder haben oft spezielle (sonder-)pädagogische Zusatzqualifikationen. Zudem stehen jederzeit Psychologen oder Sozialarbeiter bereit, wenn es zu Krisen oder Überlastungen kommt.
Wichtig: Die Ausbildung endet mit einer
anerkannten Prüfung vor der zuständigen Kammer (z. B. IHK oder Handwerkskammer). Der Abschluss ist also ein vollwertiger Berufsabschluss!
3. Wohnen und Freizeit
Da es in Deutschland rund 50 Berufsbildungswerke gibt, befindet sich nicht immer eines am Heimatort. Deshalb bieten die meisten BBWs eigene Internate oder betreute Wohngruppen an. Für viele Jugendliche ist dies gleichzeitig ein wichtiger Schritt in ein eigenständiges, selbstbestimmtes Leben außerhalb des Elternhauses.
Wer trägt die Kosten für ein Berufsbildungswerk?
Da es sich bei der Ausbildung im BBW um eine Form der Reha-Ausbildung handelt, gilt sie als Maßnahme zur „Teilhabe am Arbeitsleben“. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, übernehmen die zuständigen Kostenträger (meist die
Agentur für Arbeit) die vollen Ausgaben.
Der erste und wichtigste Schritt für Eltern und Jugendliche ist daher immer die Terminvereinbarung bei der
Reha- und Teilhabeberatung der Bundesagentur für Arbeit. Diese prüft den Förderbedarf und genehmigt die Maßnahme. Auch Kosten für das Internat, Fahrtkosten und ein Ausbildungsgeld für den Jugendlichen werden in der Regel übernommen.
Unterstützung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
Nicht jeder junge Mensch mit Förderbedarf benötigt den geschützten Rahmen eines Berufsbildungswerks. Für viele ist der direkte Weg in einen Betrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt der passendere Schritt. Damit dieser gelingt, gibt es auch hier gezielte Hilfsangebote, die wir auf dem Blog der Sozialagentur Konkret bereits ausführlich beleuchtet haben:
- Das Budget für Ausbildung:
Wenn ein Jugendlicher seine Ausbildung in einem regulären Betrieb absolvieren möchte, dort aber zusätzliche Hilfen braucht (z. B. eine Ausbildungsassistenz oder spezielle Nachhilfe), kann dies über das Budget für Ausbildung finanziert werden. - Der Integrationsfachdienst (IFD):
Auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt lässt man junge Menschen mit Behinderung nicht allein. Der Integrationsfachdienst begleitet Auszubildende sowie Betriebe, hilft bei alltäglichen Herausforderungen im Betrieb und berät zu weiteren Fördergeldern.
Fazit: Ein geschützter Raum zum Wachsen
Der Übergang von der Schule in den Beruf muss kein Sprung ins kalte Wasser sein. Ein Berufsbildungswerk bietet jungen Menschen mit Behinderung einen geschützten Raum, in dem sie in ihrem eigenen Tempo lernen und wachsen können – fachlich wie persönlich.













