Was macht der Integrationsfachdienst? Aufgaben und Vorteile für Menschen mit Behinderung

25. September 2026

Kurz erklärt

Der Integrationsfachdienst (IFD) unterstützt Menschen mit Schwerbehinderung dabei, einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden und zu behalten. Er ist kein Amt, sondern eine Beratungsstelle bei einer gemeinnützigen Organisation wie Caritas, Diakonie oder AWO. Tätig wird er im Auftrag der Integrationsämter oder der Rehabilitationsträger (§ 194 SGB IX). Seine Aufgaben sind in § 193 SGB IX geregelt: Er erstellt ein Fähigkeits- und Interessenprofil, erschließt geeignete Arbeitsplätze, bereitet auf die Tätigkeit vor, begleitet am Arbeitsplatz und hilft in Krisen. Beim Übergang von der Schule in den Beruf begleitet er Jugendliche bereits während der letzten Schuljahre, etwa durch Praktika. Für Menschen mit Behinderung und für Arbeitgeber sind die Leistungen kostenlos.

Der Integrationsfachdienst ist für Menschen mit Schwerbehinderung da, in jeder Phase des Arbeitslebens – beim Einstieg, beim Wiedereinstieg und beim Erhalt eines Arbeitsplatzes. In all diesen Fällen berät der Dienst, sucht passende Lösungen, klärt die Förderung und bleibt auch nach dem Arbeitsantritt an der Seite.

Was der Dienst genau leistet, wer ihn nutzen kann und wie Sie ihn erreichen, lesen Sie hier.

Was ist der Integrationsfachdienst?

Der Integrationsfachdienst, kurz IFD, ist ein Fachdienst für die berufliche Teilhabe. Angesiedelt ist er bei sogenannten freien Trägern – gemeinnützigen Organisationen wie Caritas, Diakonie oder AWO, die soziale Aufgaben übernehmen, ohne staatlich zu sein. Dort arbeitet der IFD als eigenständige Einheit.

Die Fachkräfte haben in der Regel ein sozialpädagogisches Studium und eine Beraterausbildung. Viele bringen zusätzlich Erfahrung aus einem anderen Beruf mit, aus Handwerk, Handel oder Verwaltung. Sie unterliegen der Schweigepflicht und beraten neutral.

Tätig wird der IFD nicht von sich aus, sondern im Auftrag der Integrationsämter oder der Rehabilitationsträger (§ 194 SGB IX). Die rechtlichen Grundlagen stehen in den §§ 192 bis 198 SGB IX.

Welche Aufgaben hat der Integrationsfachdienst?

§ 193 Abs. 2 SGB IX listet die Aufgaben auf. Einige davon prägen die Arbeit besonders:

  • Fähigkeitsprofil erstellen – gemeinsam mit der Person wird geklärt, was sie kann, was sie interessiert und wo Unterstützung nötig ist.
  • Arbeitsplätze erschließen – der IFD spricht Betriebe an und sucht Stellen, die zum Profil passen.
  • Auf den Arbeitsplatz vorbereiten – von der Bewerbung bis zum Praktikum.
  • Am Arbeitsplatz begleiten – solange es erforderlich ist, auch über den ersten Arbeitstag hinaus.
  • Den Betrieb beraten – Kolleginnen und Vorgesetzte erfahren, was die Behinderung bedeutet und was hilft.
  • In Krisen einspringen – wenn es im Betrieb hakt, vermittelt der IFD, bevor das Arbeitsverhältnis kippt.

Dazu kommt die Zusammenarbeit mit Schulen: Auf Anforderung der Bundesagentur für Arbeit unterstützt der IFD die Berufsorientierung und Berufsberatung an Schulen.

Wie hilft der IFD beim Übergang von der Schule in den Beruf?

Für Jugendliche mit Behinderung ist das letzte Schuljahr eine Weggabelung. Werkstatt, Ausbildung, allgemeiner Arbeitsmarkt – und oft ist unklar, was realistisch ist.

Genau hier setzt der IFD an, und zwar früh. Er begleitet Schülerinnen und Schüler beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, unter anderem rund um Praktika im Betrieb. So findet sich heraus, welche Tätigkeit passt und welches Umfeld liegt.

Der IFD arbeitet dabei eng mit der Schule, der Agentur für Arbeit und dem Betrieb zusammen. Für Eltern bedeutet das: Sie müssen die Fäden nicht selbst zusammenhalten.

Wer kann den Integrationsfachdienst nutzen?

In erster Linie Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung, also ab einem Grad der Behinderung von 50, sowie Gleichgestellte. Aber auch ohne Schwerbehindertenausweis ist eine Begleitung möglich. Dann kann der zuständige Rehabilitationsträger die Kosten auf Antrag übernehmen. Für Jugendliche im Übergang von der Schule in den Beruf ist das ein wichtiger Punkt, denn bei ihnen ist ein Grad der Behinderung nicht immer festgestellt.

Was kostet der Integrationsfachdienst?

Für Menschen mit Behinderung und für Arbeitgeber ist die Unterstützung kostenlos. Finanziert wird der IFD aus der Ausgleichsabgabe. Diese zahlen Arbeitgeber, die weniger Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen, als das Gesetz vorsieht (§ 160 SGB IX). Das Geld fließt also aus der Wirtschaft zurück in die berufliche Teilhabe.

Wie kommen Sie zum Integrationsfachdienst?

Anders als bei einer Beratungsstelle vereinbart man in der Regel keinen Termin auf eigene Faust. Der IFD wird über einen Kostenträger beauftragt, der festlegt, welche Unterstützung im Einzelfall nötig ist und wie lange sie dauert. Das erklärt, warum man dem IFD meist zugewiesen wird, statt einfach dort anzurufen.

Diese Stellen können den IFD einschalten:


  • Agentur für Arbeit – meist über die Reha-Beratung, besonders beim Übergang Schule–Beruf
  • Integrationsamt – für die Sicherung bestehender Arbeitsverhältnisse
  • Jobcenter – bei Leistungsbezug nach dem SGB II
  • Rehabilitationsträger – etwa Rentenversicherung oder Unfallversicherung



Ein erstes Gespräch ist trotzdem möglich. Die meisten Dienste beantworten Fragen auch vorab und sagen Ihnen, welcher Weg in Ihrem Fall passt.

Wo Sie Ihren IFD finden: Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter führt eine bundesweite Suche. Für Baden-Württemberg gibt es eine eigene Übersicht mit einer Karte, für Bayern eine Standortliste der Landesarbeitsgemeinschaft.

Was der Integrationsfachdienst nicht leistet

Der Auftrag des IFD endet am Arbeitsplatz. Pflege, Haushalt und Freizeit gehören nicht dazu, und auch die Arbeitsassistenz erbringt er nicht selbst – er klärt den Bedarf und hilft beim Antrag, geleistet wird sie von einem anderen Dienst. Für die Unterstützung im Alltag, beim Wohnen und in der Freizeit sind ambulante Pflege- und Betreuungsdienste zuständig.

Wie geht es weiter?

Der Weg von der Schule in den Beruf ist selten geradlinig, aber er ist begehbar – und niemand muss ihn allein gehen. Der Integrationsfachdienst begleitet den beruflichen Teil, oft über Jahre. Für alles, was daneben an Unterstützung im Alltag nötig wird, sind wir als ambulanter Pflege- und Betreuungsdienst da. Sollten Sie dazu Fragen haben, erreichen Sie uns über unser Kontaktformular.

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