Kurzzeitpflege im Urlaub: So finden Sie den passenden Platz

18. September 2026

Kurz erklärt

Kurzzeitpflege bedeutet, dass eine pflegebedürftige Person vorübergehend in einer zugelassenen stationären Einrichtung versorgt wird – zum Beispiel, wenn pflegende Angehörige in den Urlaub fahren. Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 2 für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr (§ 42 SGB XI). Seit dem 1. Juli 2025 teilen sich Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege ein gemeinsames Budget von 3.539 Euro pro Kalenderjahr, das frei zwischen beiden Leistungen aufgeteilt werden kann (§ 42a SGB XI). Aus diesem Budget zahlt die Pflegekasse die pflegebedingten Kosten. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben in der Regel als Eigenanteil. Das Pflegegeld läuft während der Kurzzeitpflege zur Hälfte weiter. Der Antrag muss vor Beginn bei der Pflegekasse gestellt werden.

Zwei Wochen Meer. Morgens Frühstück ohne Wecker, mittags ein Buch im Schatten, abends noch ein Glas Wein auf der Terrasse. Damit diese Bilder Wirklichkeit werden, braucht es vorher eine Antwort: Wer versorgt den Menschen, den Sie pflegen, solange Sie weg sind?


Hier erfahren Sie, was die Kurzzeitpflege leistet, was sie kostet und wie Sie einen Platz finden.

Was ist Kurzzeitpflege?

Kurzzeitpflege ist eine vollstationäre Versorgung auf Zeit. Die pflegebedürftige Person zieht für einige Tage oder Wochen in eine Pflegeeinrichtung und kehrt anschließend nach Hause zurück. Der Anspruch nach § 42 SGB XI setzt mindestens Pflegegrad 2 voraus.

Die Einrichtung übernimmt in dieser Zeit drei Bereiche, die § 42 SGB XI benennt:

  • Pflege – Körperpflege, Ernährung, Mobilität, also alles, was sonst zu Hause anfällt.
  • Betreuung – Ansprache, Beschäftigung, Begleitung durch den Tag.
  • Medizinische Behandlungspflege – Medikamente, Wundversorgung, Injektionen, Blutzuckermessung.

Ein Umzug in eine Einrichtung ist nicht die einzige Möglichkeit. Soll die Versorgung zu Hause stattfinden, setzt die Verhinderungspflege ein. Dabei übernimmt eine Ersatzpflegekraft in der gewohnten Umgebung.

Wer zahlt die Kurzzeitpflege?

Die Pflegekasse übernimmt die Kurzzeitpflege. Seit dem 1. Juli 2025 steht dafür ein gemeinsamer Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege zur Verfügung (§ 42a SGB XI). Er liegt bei 3.539 Euro pro Kalenderjahr, und Sie können ihn frei zwischen beiden Leistungen aufteilen.

Zwei Bedingungen gelten dabei: Möglich sind bis zu acht Wochen, also 56 Kalendertage, pro Kalenderjahr. Und die Einrichtung muss von der Pflegekasse zugelassen sein – sonst zahlt die Kasse nicht.

Aus diesem Budget zahlt die Pflegekasse die pflegebedingten Kosten. Wichtig ist, was es nicht abdeckt. Bei einem stationären Aufenthalt fallen weitere Posten an:

  • Unterkunft und Verpflegung – Zimmer und Mahlzeiten
  • Investitionskosten – anteilige Kosten der Einrichtung für Gebäude und Ausstattung
  • Zusatzleistungen – was die Einrichtung darüber hinaus gesondert berechnet

Diese Posten bleiben als Eigenanteil.

Drei Wege, ihn zu senken:

  • Entlastungsbetrag – 131 Euro monatlich nach § 45b SGB XI. Er kann für Unterkunft und Verpflegung eingesetzt werden. Nicht genutzte Beträge lassen sich ansparen.
  • Pflegegeld – es läuft während der Kurzzeitpflege für bis zu acht Wochen zur Hälfte weiter. Für den Aufnahme- und den Entlassungstag wird es voll gezahlt.
  • Hilfe zur Pflege – reichen die eigenen Mittel nicht, kommt Unterstützung nach dem SGB XII in Betracht. Zuständig ist das Sozialamt.

Wann sollten Sie mit der Suche anfangen?

So früh wie möglich. Sobald der Reisetermin steht, beginnt die Suche – nicht erst, wenn die Buchung bestätigt ist. Der Grund ist einfach: Kurzzeitpflegeplätze sind begrenzt, und in den Schulferien suchen viele Familien gleichzeitig. Wer erst wenige Wochen vorher anfragt, findet oft nichts mehr in erreichbarer Nähe. Lassen Sie sich deshalb auf Wartelisten setzen, auch bei mehreren Einrichtungen gleichzeitig. Das bindet Sie nicht.

Wo finden Sie freie Plätze?

Einige Wege, die sich in der Praxis bewährt haben:

  • Pflegestützpunkt vor Ort – kennt die Einrichtungen der Region und weiß oft, wo etwas frei wird.
  • Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse – jede Kasse muss beraten, und viele unterstützen bei der Platzsuche.
  • Suchportale der Pflegekassen – dort lassen sich zugelassene Einrichtungen nach Ort und Leistung filtern.
  • Direkte Anfrage – rufen Sie Einrichtungen im Umkreis an. Viele führen keine öffentlichen Belegungslisten.
  • Ambulanter Pflegedienst – wer Sie ohnehin betreut, kennt meist die Häuser in der Umgebung.

Suchen Sie dabei ruhig etwas weiter als nur am Wohnort. Ein Platz zwanzig Kilometer entfernt ist besser als kein Platz.

Woran erkennen Sie einen passenden Platz?

Ob ein Haus passt, entscheidet sich weniger am Prospekt als am Eindruck vor Ort. Am wichtigsten ist, dass die Einrichtung mit dem konkreten Bedarf umgehen kann – mit Demenz, Diabetes, mit einer Wunde, die versorgt werden muss. Schauen Sie sich das Haus deshalb vorher an. Achten Sie auf:

  • Umgang mit den Bewohnern – wie sprechen die Mitarbeitenden mit den Menschen, die dort leben?
  • Zimmer – Einzel- oder Doppelzimmer, eigenes Bad, Stauraum für eigene Sachen
  • Erfahrung mit dem konkreten Bedarf – Demenz, Diabetes, Wundversorgung, Beatmung
  • Tagesstruktur – gibt es Angebote, oder wird der Tag im Zimmer verbracht?
  • Besuch und Erreichbarkeit – wie ist das Haus zu erreichen, wann darf Besuch kommen?

Ein Punkt wird oft übersehen: Kurzzeitpflegegäste bleiben nur wenige Wochen. Fragen Sie, wie das Haus sie einbindet.

Zwei Dinge klären Sie am besten schon beim ersten Telefonat: den Tagessatz samt der Frage, welche Posten er enthält, und ob die Einrichtung von der Pflegekasse zugelassen ist. So wissen Sie früh, mit welchem Eigenanteil Sie rechnen müssen.

Was gehört in die Vorbereitung?

Je besser die Übergabe, desto ruhiger die Zeit. Zusammenstellen sollten Sie:

  • Unterlagen – Bewilligung der Pflegekasse, Pflegegrad-Bescheid, Versichertenkarte, Ausweis, Vollmachten
  • Medikamente – aktueller Medikationsplan, Bedarfsmedikation, Kontakt der Hausarztpraxis
  • Hilfsmittel – Brille, Hörgerät, Zahnprothese, Rollator, Ladegeräte
  • Persönliches – Kleidung, Fotos, Lieblingsdecke, gewohnte Pflegeprodukte


Wertvoller als jede Liste ist ein kurzer Text über den Menschen: Wann steht er normalerweise auf? Was mag er nicht? Was beruhigt ihn in unruhigen Momenten? Eine halbe Seite genügt und erspart dem Team viel Suchen.

Wenn zu Hause die bessere Wahl ist

Vielleicht finden Sie keinen freien Platz. Vielleicht zeigt sich beim Besichtigen auch, dass ein Umzug zu viel wäre. Dann bleibt die Versorgung zu Hause. Als ambulanter Pflege- und Betreuungsdienst übernehmen wir die Verhinderungspflege für die Zeit Ihrer Reise. Gemeinsam mit Ihnen ermitteln wir vorab, wie Sie Ihren Anspruch am günstigsten nutzen. Am besten melden Sie sich, sobald der Reisetermin feststeht. Erzählen Sie uns über das Kontaktformular kurz von Ihrer Situation. Den nächsten Schritt gehen wir dann gemeinsam.

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