Der EU-Behindertenausweis kommt: Was heißt das?

21. Mai 2024

Wer einen Grad der Behinderung von mindestens 50 hat, gilt in Deutschland als schwerbehindert und bekommt einen Schwerbehindertenausweis. Damit sind verschiedene Nachteilsausgleiche verbunden, beispielsweise ein Nachlass beim Eintrittspreis im Kino, Museum, Theater, Freizeitpark oder Schwimmbad. Je nach Art der Behinderung gibt es auch Parkerleichterungen oder kostenlose Beförderung im ÖPNV. Das wäre doch alles auch im Urlaub durchaus willkommen, oder nicht? Doch leider ist der Schwerbehindertenausweis nur in Deutschland verbindlich. Das wird sich nun mit dem EU-Behindertenausweis ändern, den das EU-Parlament Ende April beschlossen hat.

Was ist der EU-Behindertenausweis?

Bereits seit einiger Zeit wurde im Europäischen Parlament über die Einführung eines EU-weit gültigen Behindertenausweises diskutiert. Am 24.04.2024 stimmten die Abgeordneten mit einer großen Mehrheit von 613 Stimmen für den neuen Ausweis. Gleichzeitig soll auch ein Parkausweis für Menschen mit Behinderung kommen, der in der gesamten EU genutzt werden kann. Damit werden sich gerade Reisen außerhalb des eigenen Landes für rund 80 Millionen Menschen in der EU zum Positiven verändern. Denn sie haben die Sicherheit, dass ihr Behindertenstatus auch von Behörden und Dienstleistern in einem anderen EU-Land anerkannt wird und ihnen somit der Zugang zu den im jeweiligen Reiseland geltenden Nachteilsausgleichen gewährt wird. Dadurch wird es Menschen mit Behinderungen leichter, in anderen EU-Ländern

 

  • Vergünstigungen im Kultur- und Tourismusbereich zu erhalten.
  • Vergünstigungen im (Nah-)verkehr für sich und ihre Assistenz zu bekommen.
  • Assistenzleistungen im öffentlichen Nahverkehr wahrzunehmen.

 

Der Behindertenausweis und der Parkausweis werden in physischer Form als Karte und ggf. auch in digitaler Form ausgestellt. Die Ausstellung sowie die Verlängerung sind für Menschen mit Behinderung kostenlos. 


Was sonst noch beschlossen wurde: Jeder Mitgliedstaat soll eine barrierefreie Website aufsetzen, auf der alle nationalen Vorteile einsehbar sind. Zusätzlich wird eine zentrale EU-Website aufgebaut, die barrierefrei und in allen in der EU vertretenen Sprachen relevante Informationen sammelt und auf die nationalen Websites verlinkt.

Gibt es Einschränkungen beim EU-Behindertenausweis?

Einige wenige Einschränkungen gibt es beim neu beschlossenen EU-Behindertenausweis zu beachten: Der Ausweis wird nur für Kurzaufenthalte für bis zu drei Monate gelten. Eine Ausnahme besteht jedoch für Inhaber*innen, die sich aufgrund eines Mobilitätsprogramms wie Erasmus+ in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten. Auch wer in einem anderen EU-Staat arbeitet oder studiert, kann den EU-Ausweis länger nutzen - bis zu dem Zeitpunkt, an dem der neue nationale Behindertenstatus anerkannt wird. Außerdem besteht mit dem Ausweis generell kein Anspruch auf Sozialleistungen im Aufenthaltsland.

Wann kommt der EU-Behindertenausweis?

Bis Menschen mit Beeinträchtigungen den EU-Behindertenausweis tatsächlich in ihren Händen halten, wird noch eine Weile vergehen. Die vorläufige Einigung muss nun vom Rat und vom Parlament bestätigt werden. Erst dann wird die Richtlinie von den Rechts- und Sprachsachverständigen überprüft und von beiden Organen angenommen. Doch die finale Verabschiedung hat der Rat auf die nächste Legislatur verschoben, wodurch sich die Umsetzung verlängert. Die Mitgliedstaaten haben für die Anpassung ihrer nationalen Rechtsvorschriften zweieinhalb Jahre und für die Anwendung der Richtlinie dreieinhalb Jahre Zeit.

Fazit: Für ein inklusives Europa

Menschen mit Behinderungen sollen wie alle anderen auch die Möglichkeit haben, im Ausland zu reisen, zu studieren oder zu arbeiten. Der EU-Behindertenausweis markiert einen bedeutenden Fortschritt in der europäischen Sozialpolitik und trägt zu einem inklusiven Miteinander bei. Er wird das Leben vieler Menschen mit Behinderung erleichtern, indem er ihre Mobilität fördert und die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben innerhalb der EU stärkt. Damit unterstreicht der Ausweis das Engagement der Europäischen Union für soziale Gerechtigkeit und bildet eine Brücke für mehr Verständnis und Gleichberechtigung in Europa.

Diesen Artikel teilen

24. Februar 2026
Es ist 14:30 Uhr. Sarah, Altenpflegerin in einem Hamburger Pflegeheim, sitzt im Dienstzimmer. Vor ihr: drei geöffnete Programme am PC. Sie dokumentiert gerade die Medikamentengabe von Herrn Schneider - zum dritten Mal. Einmal für die interne Qualitätssicherung, einmal für die Pflegekasse, einmal für den MDK-Nachweis. Gleiche Information, drei verschiedene Masken. Draußen klingelt es. Frau Müller braucht Hilfe beim Aufstehen. Sarah schließt frustriert den Laptop. Wieder keine Zeit für ein Gespräch. Solche Situationen sind in Pflegeheimen und ambulanten Diensten Alltag. Pflegekräfte verbringen einen großen Teil ihrer Arbeitszeit mit Verwaltungsaufgaben - Zeit, die am Bett fehlt. Genau hier setzt das neue Bürokratieentlastungsgesetz (BEEP) an, das 2026 in Kraft tritt.
24. Februar 2026
Selbstbestimmung wird oft wie ein Zusatz behandelt. Etwas, das möglich ist, wenn alles andere geregelt ist. Erst die Versorgung, dann – wenn es gut läuft – ein bisschen Mitbestimmung. Für viele Menschen mit Behinderung und Unterstützungsbedarf ist das eine Realität, die wenig mit ihrem Alltag zu tun hat. Denn Selbstbestimmung beginnt nicht am Ende eines Prozesses. Sie beginnt dort, wo Entscheidungen getroffen werden, wo Unterstützung organisiert wird und wo Alltag gestaltet wird. 2026 bringt keine neuen Grundrechte. Aber es stärkt Bedingungen, die Selbstbestimmung im Alltag realistischer machen. Leise, strukturell und ohne große Schlagzeilen.
24. Februar 2026
Michael sitzt am Küchentisch. Vor ihm: ein Stapel ungeöffneter Post. Bescheide von der Pflegekasse, Rechnungen vom Sanitätshaus, Anträge auf Hilfsmittel. Seine Mutter, 82 Jahre alt, hat seit drei Monaten Pflegegrad 3. Seitdem versucht er, Pflege und Beruf unter einen Hut zu bringen. Tagsüber arbeitet er, abends fährt er zu seiner Mutter. Wochenenden verbringt er mit Arztbesuchen und Papierkram. Heute hat er einen Anruf von der Pflegekasse verpasst. Es ging um einen Beratungsbesuch. Michael weiß nicht genau, was das ist, ob er muss oder ob er kann - und vor allem: wer ihm dabei helfen soll, den Alltag zu organisieren. Solche Situationen sind für pflegende Angehörige Alltag. Viele kennen Pflegeberatung nur als Pflichttermin, als Kontrolle. Dabei ist sie viel mehr: ein Instrument zur Orientierung, zur Entlastung, zur Prävention. Und genau diese Seite soll ab 2026 gestärkt werden.
1. Dezember 2025
Inklusion ist kein Extra - sie ist ein Menschenrecht
1. Dezember 2025
Selbstbestimmung leben - mit dem persönlichen Budget
15. Oktober 2025
Der "Curb-Cut-Effekt" zeigt, wie Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen einer viel größeren Bevölkerungsgruppe zugutekommen.
Taschenecne
15. Oktober 2025
Das Landespflegegeld Bayern ist eine Finanzleistung des Freistaats Bayern, die pflegebedürftigen Menschen zugutekommt.
15. Oktober 2025
Dieser Beitrag dient Ihnen als Leitfaden, um die ersten wichtigen Schritte in einem plötzlichen Pflegefall zu bewältigen.
24hPlegeraft
19. September 2025
Wir zeigen Ihnen, wie der Alltag als 24h-Pflegekraft aussieht und welche Eigenschaften man dafür braucht.
Weitere Beiträge