Beratungsbesuch 2026: Das ändert sich für Pflegebedürftige und Angehörige
Michael sitzt am Küchentisch. Vor ihm: ein Stapel ungeöffneter Post. Bescheide von der Pflegekasse, Rechnungen vom Sanitätshaus, Anträge auf Hilfsmittel. Seine Mutter, 82 Jahre alt, hat seit drei Monaten Pflegegrad 3. Seitdem versucht er, Pflege und Beruf unter einen Hut zu bringen. Tagsüber arbeitet er, abends fährt er zu seiner Mutter. Wochenenden verbringt er mit Einkäufen, Terminplanung und Papierkram.
Heute hat er einen Anruf von der Pflegekasse verpasst. Es ging um einen
Beratungsbesuch. Michael weiß nicht genau, was das ist, ob er muss oder ob er kann – und wer ihm hilft, wenn ihm der Alltag über den Kopf wächst.
Solche Situationen sind für pflegende Angehörige Alltag. Genau hier kann der Beratungsbesuch der Pflegekasse ein erster Anlaufpunkt sein: Er gibt
Orientierung,
entlastet und
hilft, früh gegenzusteuern. Und genau diese Seite soll ab 2026 gestärkt werden.
Beratungsbesuch: Das ist 2026 neu
Der Beratungsbesuch ist kein neues Instrument – er ist seit Jahren gesetzlich verankert. Ab 2026 verschiebt sich aber die Gewichtung. Durch das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
(BEEP) werden die Beratungsbesuche neu justiert:
- Nur noch halbjährlich Pflicht:
Für Pflegegrad 4 und 5 sinkt die Pflicht von vierteljährlich auf zweimal im Jahr; ein freiwilliger Quartalstermin bleibt möglich. Für Pflegegrad 2 und 3 ändert sich nichts – hier war der Termin schon immer halbjährlich. Bei Pflegegrad 1 besteht ohnehin keine Pflicht; die Beratung kann freiwillig einmal im Halbjahr genutzt werden. - Auf Wunsch mehr Beratung:
Zeigt sich beim Beratungsbesuch, dass mehr Unterstützung nötig ist, soll die Fachkraft künftig aktiv auf die ergänzende Pflegeberatung nach § 7a SGB XI hinweisen – eine freiwillige, umfassende Beratung, die bei der Organisation der Versorgung hilft. - Empfehlungen mit mehr Gewicht:
Die Beratungsfachkraft darf beim Termin konkrete Empfehlungen aussprechen – etwa zu Hilfsmitteln –, die den Zugang zu Leistungen oder einen späteren Antrag erleichtern können.
Warum der Beratungsbesuch oft falsch verstanden wird
Für viele Angehörige ist der Beratungsbesuch zunächst nur ein Pflichttermin. Jemand kommt vorbei, stellt Fragen, schaut sich die Situation an, geht wieder. Das kann sich anfühlen wie eine Prüfung – als müsste man beweisen, dass man „gut genug" pflegt.
Doch dieser Eindruck täuscht. Der Beratungsbesuch ist kein Kontrollbesuch, sondern eine Unterstützung. Er soll nicht prüfen, sondern helfen: Lücken aufdecken – nicht beim Pflegenden, sondern in der Versorgung – und Möglichkeiten aufzeigen, die viele gar nicht kennen.
Warum regelmäßige Beratung wichtig ist
Pflege ist nichts Statisches. Der Gesundheitszustand verändert sich, der Pflegebedarf wächst, neue Fragen tauchen auf. Was vor einem halben Jahr gut funktioniert hat, kann heute schon nicht mehr passen. Genau dafür ist der regelmäßige Beratungsbesuch da. Er bringt in festen Abständen einen fachlichen Blick von außen – für Dinge, die im Alltag leicht untergehen, wenn man mittendrin steckt.
Ein regelmäßiger Beratungsbesuch hilft zum Beispiel dabei:
- Veränderungen im Pflegebedarf rechtzeitig zu erkennen
- den Einsatz von Hilfsmitteln laufend anzupassen
- neu hinzukommende Entlastungsangebote zu nutzen
- eine evtl. beginnende Überlastung der Pflegenden früh zu bemerken
- die Versorgung an neue Situationen anzupassen
So wird jeder Termin zu einer Gelegenheit, die Pflege zu stärken – und Angehörige spüren, dass sie damit nicht allein sind.
Was das für den Pflegealltag bedeutet
Unterm Strich verschiebt sich 2026 die Balance: etwas weniger Pflicht, etwas mehr Beratung dort, wo sie gebraucht wird. Für pflegende Familien wie die von Michael kann das den Alltag spürbar erleichtern.
Entscheidend ist, die eigenen Möglichkeiten zu kennen: wann der nächste Beratungsbesuch ansteht, welche Beratung zusteht und wo es Unterstützung gibt. Wer das im Blick hat, macht aus dem Pflichttermin einen echten Rückhalt.













