Grundsicherung: Hilfe im Alter und bei Erwerbsminderung
Die Sorge, im Alter oder aufgrund einer Krankheit nicht mehr ausreichend für den Lebensunterhalt sorgen zu können, begleitet viele Menschen. Doch in Deutschland gibt es ein wichtiges soziales Sicherungssystem: die Grundsicherung. Diese Sozialleistung stellt sicher, dass niemand, der bedürftig ist, unter das Existenzminimum fällt. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, wer Anspruch auf Grundsicherung hat, welche Leistungen sie umfasst und wie der Antragsprozess abläuft.
Was ist Grundsicherung?
Die Grundsicherung ist eine bedarfsorientierte Sozialleistung, die im SGB XII geregelt ist. Ihr Hauptziel ist es, den notwendigen Lebensunterhalt für Menschen zu sichern, die dies aus eigener Kraft nicht können. Dabei gilt allerdings immer das Prinzip der Nachrangigkeit. Das bedeutet, sie wird nur dann gewährt, wenn keine anderen Leistungen wie Rente, Bürgergeld, Wohngeld oder Unterhaltszahlungen den Bedarf decken können. Ein großer Vorteil der Grundsicherung ist, dass im Gegensatz zu vielen anderen Sozialleistungen kein Unterhaltsrückgriff auf Kinder oder Eltern erfolgt. Das heißt, das Einkommen von Kindern oder Elternteilen wird nicht herangezogen, um die Leistungen zu mindern, solange Ihr Jahreseinkommen bestimmte Grenzen (aktuell 100.000 Euro) nicht übersteigt.
Wer hat Anspruch auf Grundsicherung?
Die Grundsicherung richtet sich an zwei Zielgruppen:
- Menschen im Alter: In diese Gruppe fallen Personen, die die Regelaltersgrenze (= das Alter, ab dem man ohne Rentenabschläge die gesetzliche Rente beziehen kann) erreicht haben. Diese Altersgrenze verschiebt sich je nach Geburtsjahrgang. Anspruch auf Grundsicherung haben diejenigen, deren eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die notwendigen Ausgaben zu decken.
- Menschen mit dauerhafter Erwerbsminderung: Dies betrifft Personen ab 18 Jahren, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Das bedeutet, sie können aufgrund von Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden täglich arbeiten und es ist unwahrscheinlich, dass sich dieser Zustand bessert. Auch diese Personengruppe erhält nur dann Grundsicherung, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst decken können.
Was umfasst die Grundsicherung?
Die Grundsicherung deckt verschiedene Kosten ab, um das Existenzminimum zu sichern. Dazu zählen folgende finanziellen Bedarfe:
- Regelbedarf: Dieser Teil deckt die laufenden Kosten für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Strom, kleinere Haushaltsgeräte und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Die Höhe des Regelbedarfs ist gesetzlich festgelegt und wird jährlich an die Lebenshaltungskosten angepasst.
- Kosten der Unterkunft und Heizung: Die tatsächlichen Kosten für Miete, Nebenkosten und Heizung werden in der Regel in voller Höhe übernommen, sofern sie als angemessen gelten und die ortsüblichen Richtwerte nicht überschreiten.
- Mehrbedarfe: Für bestimmte Personengruppen können zusätzliche Bedarfe anerkannt werden. Beispiele hierfür sind Mehrbedarfe bei Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen G (gehbehindert), bei bestimmten chronischen Krankheiten oder für Alleinerziehende.
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge: Sofern keine anderweitige Kranken- und Pflegeversicherung besteht, werden die Beiträge hierfür ebenfalls von der Grundsicherung übernommen.
Die Höhe der Grundsicherung wird durch eine Einkommens- und Vermögensprüfung ermittelt.
- Berücksichtigtes Einkommen: Dazu zählen alle Einnahmen wie Renten (ausgenommen die Grundrente bei geringem Freibetrag), Arbeitsentgelt, Kapitalerträge oder Unterhaltszahlungen. Es gibt jedoch bestimmte Freibeträge, die nicht angerechnet werden.
- Geschütztes Vermögen: Kleinere Barbeträge (Schonvermögen), ein angemessener Hausrat sowie selbst genutztes, angemessenes Wohneigentum werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
- Nicht berücksichtigtes Einkommen/Vermögen: Bestimmte Rentenansprüche oder Schenkungen bis zu einer festgelegten Höhe bleiben ebenfalls unberücksichtigt.
Die Vereinfachte Berechnung funktioniert so: Ihr individueller Bedarf (Regelbedarf + Unterkunft + Mehrbedarfe) wird Ihrem anrechenbaren Einkommen und Vermögen gegenübergestellt. Die Differenz aus diesen beiden Werten ergibt die Höhe Ihrer Grundsicherungsleistung.
Wie beantrage ich Grundsicherung?
Die Grundsicherung wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss beantragt werden. Zuständig ist das Sozialamt Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises. Es ist ratsam, dort persönlich vorstellig zu werden oder telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Da die Leistung erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt wird, sollten Sie den Antrag zeitnah stellen.
Für den Antrag benötigen Sie verschiedene Dokumente. Dazu gehören: Ihr Personalausweis, Nachweise über Ihr Einkommen (z. B. Rentenbescheide, Lohnabrechnungen), Nachweise über Ihr Vermögen, Ihr Mietvertrag und die Nebenkostenabrechnung sowie Nachweise über Ihre Kranken- und Pflegeversicherung. Falls Sie Grundsicherung aufgrund einer dauerhaften Erwerbsminderung beantragen möchten, sind außerdem ärztliche Gutachten vorzulegen.
Wichtige Tipps: Achten Sie auf vollständige Angaben, um spätere Probleme oder Rückforderungen zu vermeiden. Nutzen Sie die angebotene Beratung durch die Sozialämter selbst, durch Wohlfahrtsverbände oder bei komplexeren Fällen durch auf Sozialrecht spezialisierte Anwälte. Diese Stellen können Ihnen helfen, den Antrag korrekt auszufüllen.
Fazit: Eine wichtige finanzielle Absicherung
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist ein wichtiges soziales Netz in Deutschland. Denn sie schützt Menschen in vulnerablen Situationen vor Armut. Damit ist sie ein Ausdruck sozialer Gerechtigkeit und schafft Sicherheit für all jene, die aufgrund ihres Alters oder einer dauerhaften Beeinträchtigung ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Scheuen Sie sich nicht, Ihr Recht auf diese Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um Ihre eigene Lebensqualität zu sichern und Sorgen abzubauen.