Pflege 2025: Das ändert sich im neuen Jahr

21. Januar 2025

Die Pflege in Deutschland steht vor großen Herausforderungen: Eine alternde Gesellschaft und damit einhergehend ein wachsender Bedarf an Unterstützung erfordern Anpassungen, um die pflegerische Versorgung auch in Zukunft sicherzustellen. Das Jahr 2025 bringt Neuerungen mit sich, die die Situation für Pflegebedürftige verbessern sollen. Vor allem treten nun die Leistungserhöhungen in Kraft, die bereits 2023 mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) beschlossen wurden. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen speziell für die ambulante Pflege.

Höhere Pflegeleistungen ab Januar 2025

Die Leistungen der Pflegeversicherung werden um 4,5 % angehoben. Dies soll dazu beitragen, die finanzielle Belastung von Pflegebedürftigen und ihren Familien zu reduzieren und die Pflege besser an die individuellen Bedürfnisse anzupassen. Sehen wir uns gemeinsam an, was das genau bedeutet, wenn Sie im eigenen Zuhause gepflegt werden:


Erhöhung des Pflegegeldes

Menschen, die zu Hause von Angehörigen gepflegt werden, erhalten mehr finanzielle Unterstützung.

 

Pflegegrad 2: Von 332 Euro auf 347 Euro

Pflegegrad 3: Von 573 Euro auf 599 Euro

Pflegegrad 4: Von 765 Euro auf 800 Euro

Pflegegrad 5: Von 947 Euro auf 990 Euro

 

Erhöhung der Pflegesachleistungen

Sie werden in der eigenen Wohnung von einem professionellen Pflegedienst versorgt? Dann stehen für die Leistungen des Pflegedienstes nun mehr Mittel zur Verfügung.

 

Pflegegrad 2: Von 761 Euro auf 796 Euro

Pflegegrad 3: Von 1.432 Euro auf 1.497 Euro

Pflegegrad 4: Von 1.778 Euro auf 1.859 Euro

Pflegegrad 5: Von 2.200 Euro auf 2.299 Euro

 

Erhöhung des Entlastungsbetrags

Den Entlastungsbetrag erhalten alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1-5 in derselben Höhe. Sie können ihn für verschiedene Angebote einsetzen, die im Alltag für Entlastung sorgen. Die Leistung erhöht sich auf 131 Euro monatlich (zuvor: 125 Euro).

 

Erhöhung der Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege kann genutzt werden, wenn Ihre Pflegeperson vorübergehend ausfällt. Das jährliche Budget steigt auf 1.685 Euro jährlich (zuvor: 1.612 Euro).

 

Erhöhung der Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege ist ein Budget, wenn Sie vorübergehend in eine stationäre Pflegeeinrichtung ziehen müssen. Dafür stehen nun 1.854 Euro jährlich bereit (zuvor: 1.774 Euro).

 

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Für die Pflege zuhause haben Sie einen monatlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Das sind z. B. Desinfektionsmittel und Schutzhandschuhe. Das Budget hierfür erhöht sich nun auf 42 Euro (zuvor: 40 Euro).

 

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, unterstützt die Pflegeversicherung bereits bei Pflegegrad 1 Maßnahmen zur barrierearmen Umgestaltung Ihres Wohnraums finanziell. Der Zuschuss liegt seit Januar 2025 bei 4.180 Euro pro Maßnahme (zuvor: 4.000 Euro).

Ab 01. Juli 2025: Gemeinsames Budget für Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Kurzzeit- und Verhinderungspflege sind Zuschüsse für temporäre Pflege, wenn beispielsweise die eigentliche Pflegeperson erkrankt. Bisher gibt es dafür zwei separate Budgets, die aber unter bestimmten Voraussetzungen miteinander kombiniert werden können. Ab diesem Sommer werden die Budgets zusammengelegt, sodass es nur noch einen gemeinsamen Jahresbetrag gibt. Dieser liegt bei 3.539 Euro. Das vereinfacht den Zugang zu den Leistungen und lässt mehr Spielraum für unterschiedliche Situationen. Außerdem werden die unterschiedlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme angeglichen: Etwa muss die häusliche Pflege nicht mehr seit mindestens sechs Monaten stattfinden, damit ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht.

 

Übrigens: Für Personen unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 gab es bereits seit 2024 ein gemeinsames Jahresbudget, das allerdings geringer ausfiel. Auch hier erhöht sich das Budget ab Juli 2025 auf 3.539 Euro.

Mehr Förderung digitaler Pflegeanwendungen

Die Digitalisierung macht auch vor der Pflege nicht Halt. Ab 2025 werden digitale Pflegeanwendungen (DiPA) stärker gefördert, um den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu erleichtern. Beispielsweise gibt es Apps, die an die Einnahme von Medikamenten erinnern. Solche Technologien fördern die Selbstständigkeit Pflegebedürftiger und entlasten Angehörige bei der Pflegeorganisation. Die Kostenerstattung können Sie ohne Rezept bei Ihrer Pflegeversicherung beantragen, wenn die Anwendung in Ihrem Fall nützlich ist. Das Budget teilen sich die DiPA mit den sogenannten „ergänzenden Unterstützungsleistungen (eUL)“. Eine solche liegt beispielsweise dann vor, wenn ein Mitarbeitender eines Pflegedienstes Ihnen die Nutzung der digitalen Pflegeanwendung erklärt. Genau das wird nun stärker gefördert: Für alle Pflegegrade steigt das Budget für eUL von 50 auf 53 Euro monatlich.

Anpassung der Beitragssätze zur Pflegeversicherung

Um die erweiterten Leistungen zu finanzieren, wird der Beitragssatz zur Pflegeversicherung ab Januar 2025 um 0,2 % erhöht. Das ist notwendig, um die finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung langfristig zu sichern. So können die Pflegeleistungen auch in Zukunft auf einem hohen Niveau erbracht werden. Um die Mehrbelastung noch besser auf viele Schultern verteilen zu können, werden zusätzlich die Beitragsbemessungsgrenzen angepasst, wodurch Besserverdienende höhere Beiträge zahlen.

Fazit: Anpassungen in der Pflege 2025

Die Pflege erfährt 2025 wichtige Veränderungen, die pflegebedürftigen Personen und ihren Angehörigen den Alltag erleichtern sollen. Höhere Leistungen, flexiblere Budgets und die Förderung digitaler Innovationen verbessern die individuelle Versorgung und machen die Pflege moderner. Die nächste reguläre Erhöhung der gesetzlichen Leistungen aus der Pflegeversicherung ist übrigens für 2028 geplant und soll sich an der allgemeinen Entwicklung von Preisen und Löhnen orientieren.

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