Pflegeberatung: Unterstützung für die Pflege zuhause

19. September 2025

Welche Leistungen stehen uns zu? Können wir die Pflege alleine stemmen? Welcher Pflegedienst ist der richtige? Wie können wir den Alltag organisieren? Pflege bringt eine Menge Fragen mit sich und kann schnell überwältigend werden. Genau hier setzt die Pflegeberatung an: Sie ist eine wertvolle Unterstützung für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige, die Orientierung und Hilfe im komplexen Pflegesystem bietet. Eine qualifizierte Pflegeberatung trägt maßgeblich dazu bei, die häusliche Pflege optimal zu gestalten, Ansprüche zu verstehen und die Lebensqualität aller Beteiligten zu verbessern.

Was ist Pflegeberatung?

Pflegeberatung ist ein zentrales Instrument zur Qualitätssicherung der häuslichen Pflege. In Deutschland gibt es zwei wichtige Formen der Pflegeberatung:


  • Die allgemeine Pflegeberatung gemäß § 7a steht Ihnen grundsätzlich zu, sobald Sie einen Antrag auf einen Pflegegrad bei Ihrer Pflegekasse gestellt haben oder ein Pflegegrad bereits vorliegt. Sie dient dazu, Ihnen eine umfassende erste Orientierung im Pflegesystem zu geben und alle Ihre Fragen zu beantworten.
  • Die verpflichtenden Beratungsbesuche nach § 37.3 sind eine Beratung für Menschen, die Pflegegeld beziehen. Die regelmäßigen Besuche sollen Ihnen helfen, die häusliche Pflegesituation zu optimieren, damit die Versorgung bestmöglich gewährleistet ist.


Die Ziele der Pflegeberatung sind vielfältig: Sie reichen von der Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen häuslichen Versorgung über die Klärung individueller Fragen zu spezifischen Situationen bis hin zur Entwicklung eines maßgeschneiderten Pflegeplans. Zudem hilft die Beratung bei der Vermittlung passender Hilfsangebote.

Was leistet die Pflegeberatung nach § 7a?

Bei der allgemeinen Pflegeberatung gemäß § 7a analysieren Sie gemeinsam mit der oder dem Pflegeberater*in die persönliche Pflegesituation, den Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen und die häusliche Umgebung. Dies ist die Grundlage, um den tatsächlichen Hilfebedarf präzise zu erfassen. Sie erhalten dabei eine umfassende Informationsvermittlung zu allen relevanten Themen.

 

Besonders interessant sind natürlich die Leistungen der Pflegeversicherung. Sie werden detailliert über alle Leistungen aufgeklärt, die Ihnen zustehen könnten. Dazu gehören das Pflegegeld für die selbst organisierte Pflege, Pflegesachleistungen für professionelle Pflegedienste, die Möglichkeit der Kombination beider Leistungen (Kombinationsleistung), sowie wichtige Entlastungsangebote. Auch Informationen zu Hilfsmitteln oder Maßnahmen zur Wohnraumanpassung können Bestandteil der Beratung sein.



Teil der Beratung sind auch mögliche Leistungen von anderen Sozialleistungsträgern, die im Pflegefall relevant sein können. Das können zum Beispiel Leistungen der Krankenversicherung (z. B. häusliche Krankenpflege), der Sozialhilfe oder der Rentenversicherung sein.

Was leistet die Pflegeberatung nach § 37.3?

Gerade die Pflegeberatung nach § 37.3 ist eine zentrale Säule der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege. Wenn Sie Pflegegeld beziehen und die Pflege durch Privatpersonen (z. B. Angehörige) sicherstellen, sind Sie zu diesen Beratungsbesuchen verpflichtet. Die Frequenz dieser Besuche ist je nach Pflegegrad festgelegt: bei Pflegegrad 2 und 3 ist ein Beratungsbesuch halbjährlich vorgeschrieben, bei Pflegegrad 4 und 5 sogar vierteljährlich. Menschen mit Pflegegrad 1 können die Beratung freiwillig in Anspruch nehmen.



Diese Besuche dienen nicht der Kontrolle, sondern primär der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege. Ein wichtiger Bestandteil ist vor allem die Begutachtung der Pflegesituation, um sicherzustellen, dass die Versorgung bedarfsgerecht und sicher erfolgt. Sie erhalten von der Pflegeberaterin oder dem Pflegeberater auf Ihre spezifische Situation zugeschnittene Tipps zur optimalen Gestaltung der Pflege. Dies kann Ratschläge zur rückenschonenden Mobilisation, zur Hautpflege, zur Vermeidung von Stürzen oder zur Anpassung des Wohnraums umfassen.


Auch Informationen zu Hilfsangeboten und Entlastungsmöglichkeiten, die Sie vielleicht noch nicht kennen oder noch nicht in Anspruch nehmen, können Teil der Beratung sein. Selbstverständlich haben Sie auch die Gelegenheit, alle Ihre Fragen zu stellen und Unsicherheiten direkt anzusprechen. Diese regelmäßigen Treffen sind von großem Wert. Sie ermöglichen eine kontinuierliche Anpassung der Pflege an sich ändernde Bedürfnisse und beugen Überforderung bei pflegenden Angehörigen vor.

Fazit: Pflegeberatung für ein selbstbestimmtes Leben zu Hause

Die Pflegeberatung, insbesondere die Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI, ist eine zentrale Säule der häuslichen Versorgung. Sie unterstützt und stärkt Familien aktiv in ihrer herausfordernden Aufgabe. Damit trägt die Pflegeberatung entscheidend dazu bei, die komplexen Herausforderungen der häuslichen Pflege zu meistern, die Lebensqualität des Pflegebedürftigen zu verbessern und ein selbstbestimmtes Leben zu Hause so lange wie möglich zu ermöglichen.

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