Studienassistenz - Erfolgreich studieren mit Behinderung

20. Juli 2023

Gerade im Zusammenhang mit Bildung ist oft die Rede von Chancengleichheit. Das bedeutet natürlich auch, dass Menschen mit Behinderungen derselbe Zugang zu Bildung ermöglicht werden soll wie nichtbehinderten Personen. Wer studieren möchte, soll also studieren können. Doch eine Behinderung kann das akademische Leben erschweren. Um Barrieren zu minimieren und gleichberechtigte Teilhabe im Hochschulsystem zu fördern, gibt es die Studienassistenz. Dabei handelt es sich um eine Person, die Studierende mit Beeinträchtigungen an der Hochschule begleitet und unterstützt. Wir stellen Ihnen diese Dienstleistung gerne näher vor.

Was macht eine Studienassistenz?

Eine Studienassistenz hilft Studierenden mit Behinderung, ihr Studium zu meistern. Die Assistenzkraft unterstützt dabei, Nachteile auszugleichen, die aufgrund der Beeinträchtigung entstehen. Ihre genauen Aufgaben hängen natürlich stark vom Studiengang und Ihrer Beeinträchtigung ab. Beispielsweise gehören dazu folgende Tätigkeiten:

 

  • Mobilitätshilfe: Die Assistenzperson kann Ihnen bei der Fortbewegung auf dem Campus helfen, indem sie Sie etwa von einem Unterrichtsraum zu einem anderen begleitet.
  • Notizhilfe: Wenn Sie Schwierigkeiten dabei haben, selbst Notizen anzufertigen, kann die Assistenzkraft diese Aufgabe für Sie übernehmen.
  • Lese- und Schreibhilfe: Bei visuellen Beeinträchtigungen oder Lernschwierigkeiten können Sie Hilfe beim Lesen oder Verfassen von Texten erhalten.
  • Kommunikation: Assistenzpersonen können bei der Kommunikation mit Dozierenden und anderen Studierenden helfen.
  • Organisation: Die persönliche Assistenz hilft auch bei organisatorischen Aufgaben, z. B. beim Erstellen von Stundenplänen oder bei der zeitlichen Planung für das Selbststudium und die Prüfungsvorbereitung.

 

In vielen Studienordnungen ist ein Pflichtpraktikum vorgesehen. Auch während dieser Praxisphase kann eine Studienassistenz begleiten und unterstützen. Das gilt selbstverständlich auch, wenn Sie ein Vorpraktikum für Ihren Wunschstudiengang absolvieren müssen.

Wer hat Anspruch auf eine Studienassistenz?

Der Anspruch auf eine Studienassistenz hängt in der Regel von den spezifischen Anforderungen der jeweiligen Bildungseinrichtung ab. Im Allgemeinen sollten jedoch Studierende mit einer dokumentierten Behinderung, die sie an der Teilhabe am akademischen Leben einschränkt, Unterstützung beantragen können. Die Art der Behinderungen, die in Betracht gezogen werden, kann sehr breit sein. Dazu zählen u. a. motorische Beeinträchtigungen, Sehbehinderungen, Hörbehinderungen und Lernbehinderungen. Aber auch psychische Gesundheitsprobleme, wie z.B. Angststörungen oder Depressionen, können eine persönliche Assistenz im Studium begründen. Um den Anspruch auf Assistenz geltend zu machen, sind normalerweise Dokumente vorzulegen, die die Behinderung und den Bedarf an Unterstützung bestätigen. Entsprechende Nachweise können etwa Ärzt*innen, Psycholog*innen oder andere qualifizierte Gesundheitsfachleute ausstellen.

 

Beachten Sie bitte, dass die genauen Kriterien und Prozesse je nach Hochschule variieren können. Daher sollten Sie für detaillierte Informationen Kontakt mit der Abteilung für Behindertendienste oder einem ähnlichen Büro Ihrer Bildungseinrichtung aufnehmen. Hier stellen Sie auch den formellen Antrag auf Unterstützung. Die Antragstellung sollte übrigens so früh wie möglich erfolgen, am besten noch vor Studienbeginn. Denn die Bearbeitung kann mehrere Wochen oder auch Monate dauern.

Wie finanziert man eine Studienassistenz?

Die Kosten für eine Studienassistenz können von verschiedenen Trägern übernommen werden. Dazu gehören beispielsweise das Integrationsamt, Rehabilitationsträger wie die Deutsche Rentenversicherung oder die Bundesagentur für Arbeit, das Deutsche Studentenwerk (DSW) sowie auch private Stiftungen und Fonds. In einigen Bundesländern gibt es darüber hinaus auch spezielle Programme zur Unterstützung von Studierenden mit Behinderungen. Natürlich kann eine Studienassistenz auch über das Persönliche Budget finanziert werden. 

Fazit: Studium ohne Barrieren

Die Rolle der Studienassistenz ist sehr wichtig, um sicherzustellen, dass Studierende mit Behinderungen ihre akademischen Ziele erreichen können. Barrieren werden minimiert und gleiche Bildungschancen für alle realisiert. Ob Unterstützung bei der Mobilität, der Kommunikation, beim Schreiben und Lesen oder bei der Organisation des Studiums nötig ist – der persönliche Unterstützungsdienst ermöglicht Ihnen den Zugang zu Bildung und Teilhabe am Hochschulleben ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen. 

Diesen Artikel teilen

24. Februar 2026
Es ist 14:30 Uhr. Sarah, Altenpflegerin in einem Hamburger Pflegeheim, sitzt im Dienstzimmer. Vor ihr: drei geöffnete Programme am PC. Sie dokumentiert gerade die Medikamentengabe von Herrn Schneider - zum dritten Mal. Einmal für die interne Qualitätssicherung, einmal für die Pflegekasse, einmal für den MDK-Nachweis. Gleiche Information, drei verschiedene Masken. Draußen klingelt es. Frau Müller braucht Hilfe beim Aufstehen. Sarah schließt frustriert den Laptop. Wieder keine Zeit für ein Gespräch. Solche Situationen sind in Pflegeheimen und ambulanten Diensten Alltag. Pflegekräfte verbringen einen großen Teil ihrer Arbeitszeit mit Verwaltungsaufgaben - Zeit, die am Bett fehlt. Genau hier setzt das neue Bürokratieentlastungsgesetz (BEEP) an, das 2026 in Kraft tritt.
24. Februar 2026
Selbstbestimmung wird oft wie ein Zusatz behandelt. Etwas, das möglich ist, wenn alles andere geregelt ist. Erst die Versorgung, dann – wenn es gut läuft – ein bisschen Mitbestimmung. Für viele Menschen mit Behinderung und Unterstützungsbedarf ist das eine Realität, die wenig mit ihrem Alltag zu tun hat. Denn Selbstbestimmung beginnt nicht am Ende eines Prozesses. Sie beginnt dort, wo Entscheidungen getroffen werden, wo Unterstützung organisiert wird und wo Alltag gestaltet wird. 2026 bringt keine neuen Grundrechte. Aber es stärkt Bedingungen, die Selbstbestimmung im Alltag realistischer machen. Leise, strukturell und ohne große Schlagzeilen.
24. Februar 2026
Michael sitzt am Küchentisch. Vor ihm: ein Stapel ungeöffneter Post. Bescheide von der Pflegekasse, Rechnungen vom Sanitätshaus, Anträge auf Hilfsmittel. Seine Mutter, 82 Jahre alt, hat seit drei Monaten Pflegegrad 3. Seitdem versucht er, Pflege und Beruf unter einen Hut zu bringen. Tagsüber arbeitet er, abends fährt er zu seiner Mutter. Wochenenden verbringt er mit Arztbesuchen und Papierkram. Heute hat er einen Anruf von der Pflegekasse verpasst. Es ging um einen Beratungsbesuch. Michael weiß nicht genau, was das ist, ob er muss oder ob er kann - und vor allem: wer ihm dabei helfen soll, den Alltag zu organisieren. Solche Situationen sind für pflegende Angehörige Alltag. Viele kennen Pflegeberatung nur als Pflichttermin, als Kontrolle. Dabei ist sie viel mehr: ein Instrument zur Orientierung, zur Entlastung, zur Prävention. Und genau diese Seite soll ab 2026 gestärkt werden.
1. Dezember 2025
Inklusion ist kein Extra - sie ist ein Menschenrecht
1. Dezember 2025
Selbstbestimmung leben - mit dem persönlichen Budget
15. Oktober 2025
Der "Curb-Cut-Effekt" zeigt, wie Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen einer viel größeren Bevölkerungsgruppe zugutekommen.
Taschenecne
15. Oktober 2025
Das Landespflegegeld Bayern ist eine Finanzleistung des Freistaats Bayern, die pflegebedürftigen Menschen zugutekommt.
15. Oktober 2025
Dieser Beitrag dient Ihnen als Leitfaden, um die ersten wichtigen Schritte in einem plötzlichen Pflegefall zu bewältigen.
24hPlegeraft
19. September 2025
Wir zeigen Ihnen, wie der Alltag als 24h-Pflegekraft aussieht und welche Eigenschaften man dafür braucht.
Weitere Beiträge