Verhinderungspflege - Das müssen Sie über die Ersatzpflege wissen

27. Februar 2023

Pflegende Angehörige sind für ihre Liebsten oft rund um die Uhr einsatzbereit. Schließlich könnte sich jederzeit eine Situation ergeben, in der sie helfen müssen. Aber auch sie brauchen mal eine Pause von der Pflege. Alles andere nützt weder dem Gepflegten noch der Pflegeperson. Die Auszeiten sind nicht nur zur Erholung wichtig, sondern auch für eigene Termine und Erledigungen. Kommt Ihnen bekannt vor? Wenn Sie einen Angehörigen zuhause pflegen, aber zeitweise verhindert sind, können Sie sich im Rahmen der Verhinderungspflege vertreten lassen. Wir haben die wichtigsten Infos rund um diese besondere Leistung der Pflegekasse zusammengetragen.

Welche Voraussetzungen müssen für die Verhinderungspflege erfüllt sein?

Es mag schon fast so offensichtlich scheinen, dass es übersehen werden könnte: Verhinderungspflege funktioniert natürlich nur, wenn es auch eine eingetragene Pflegeperson gibt. Außerdem muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen und die pflegebedürftige Person bereits mindestens sechs Monate lang in ihrer häuslichen Umgebung pflegerisch versorgt worden sein. Dabei sind Pausen, die nicht länger als vier Wochen dauern, erlaubt.

 

Der Ersatz für die Pflege zuhause kann stundenweise (d. h. weniger als acht Stunden am Tag) oder auch tageweise erfolgen. Damit können die Gründe für die Verhinderung der eigentlichen Pflegeperson ganz unterschiedlich sein. Sehen wir uns nur mal folgende Beispiele an:


Gründe für stundenweise Verhinderungspflege

  • regelmäßige Sportkurse, Chorproben etc.
  • Freizeitaktivitäten wie Theaterbesuche, Verabredungen mit Freund:innen
  • Termine wie Arztbesuche, Behördengänge oder Elternabende

 

Gründe für tageweise Verhinderungspflege

  • Erholungsurlaub
  • Krankheit
  • Krankenhaus-, Kur- und Reha-Aufenthalte


So oder so kann für die Verhinderungspflege ein Pflege- oder Betreuungsdienst genauso beauftragt werden wie Nachbar:innen, Freund:innen oder Verwandte. Die Ersatzpflegeperson übernimmt grundsätzlich alle pflegerischen Aufgaben im Bereich der Grundpflege sowie ggf. medizinische Behandlungspflege. Darunter fallen insbesondere Tätigkeiten wie Körperpflege, Unterstützung bei Mahlzeiten, Hilfe beim Einkaufen und im Haushalt.

Was kostet Verhinderungspflege?

Die in Anspruch genommene Verhinderungspflege wird von einem Gesamtbudget abgezogen. Dieses liegt bei 1.612 Euro im Kalenderjahr und steht sowohl für die stundenweise als auch für die tageweise Verhinderungspflege zur Verfügung. Für letztere gibt es außerdem ein Zeitkonto: Pro Jahr sind sechs Wochen bzw. 42 Tage angesetzt. Dieses Tagekontingent muss aber nicht an einem Stück beansprucht werden.

 

Ein wenig anders fällt das Budget aus, wenn nahe Verwandte (Angehörige bis zum zweiten Grad) oder im gleichen Haushalt lebende Personen die Ersatzpflege übernehmen. Dann richtet sich die Geldleistung nach dem Pflegegrad. In diesem Fall gewährt die Pflegekasse nämlich jährlich den 1,5-fachen Satz des monatlichen Pflegegeldes für die Verhinderungspflege. Diese Personengruppe kann sich auch Fahrtkosten sowie Verdienstausfälle, die durch die Übernahme der Pflege entstanden sind, erstatten lassen.

 

Den Antrag auf Verhinderungspflege stellen Sie bei der Pflegekasse des pflegebedürftigen Versicherten und das am besten, sobald Sie absehen können, dass Ersatzpflege nötig wird. Übrigens: Verhinderungspflege kann auch bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden. Das geht allerdings nur, wenn Sie die angefallenen Kosten nachweisen können.

Info: Das ist der Unterschied zur Kurzzeitpflege

Häufig werden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in einem Atemzug genannt. Doch gibt es zwischen den beiden Leistungen einen ganz wesentlichen Unterschied: Denn während die Verhinderungspflege bei der pflegebedürftigen Person zuhause erfolgt, wird die oder der Betroffene bei der Kurzzeitpflege vorübergehend in einer vollstationären Einrichtung untergebracht und versorgt. Beide Leistungen können aber miteinander kombiniert werden, sodass sich das jährliche Budget für die Verhinderungspflege auf 2.418 Euro aufstocken lässt.

Fazit: Jederzeit gut gepflegt

Pflegende Angehörige stehen vor der großen Aufgabe, neben der Pflege auch noch Beruf und Privatleben zu meistern. Damit genügend Raum für eigene Termine sowie Zeit für Erholung bleibt, gibt es die Verhinderungspflege. Dank dieser Leistung kann sichergestellt werden, dass Pflegebedürftige immer gepflegt und versorgt werden, auch wenn die Hauptpflegeperson kurzzeitig ausfällt. Auch bei der Sozialagentur Konkret zählt die Verhinderungspflege zu unserem Leistungsspektrum. Wenn Sie eine Vertretung durch qualifizierte und geschulte Pflegekräfte wünschen, melden Sie sich gerne bei uns.

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