Hilfsmittel am Arbeitsplatz: So wird der Arbeitsalltag leichter

18. Juli 2024

Menschen mit Behinderungen haben dasselbe Recht auf Arbeit wie Menschen ohne Handicap. Dabei sind Hilfsmittel im Beruf von entscheidender Bedeutung, um Teilhabe am Arbeitsleben zu fördern. Spezielle Geräte und Anpassungen ermöglichen es, die individuellen Einschränkungen zu kompensieren. Ob es sich um ergonomische Stühle, spezielle Tastaturen oder visuelle Hilfsmittel handelt – die Hilfsmittel tragen maßgeblich zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei. In diesem Artikel wollen wir uns verschiedene Arten von Hilfsmitteln ansehen und uns mit dem Antragsverfahren auseinandersetzen.

Was sind Hilfsmittel für den Beruf?

Hilfsmittel für den Beruf sind spezielle Geräte, Ausstattungen und Anpassungen, die Menschen mit Behinderung dabei unterstützen, ihre Arbeit effektiv und ohne fremde Hilfe auszuführen. Das ist möglich, da die Hilfsmittel gezielt die Einschränkungen der Mitarbeitenden ausgleichen. Zu den gängigsten unter ihnen gehören etwa ergonomische Bürostühle, höhenverstellbare Tische sowie spezielle Tastaturen und Mäuse für Menschen mit motorischen Einschränkungen. Sehbehinderte Mitarbeitende dagegen profitieren von Bildschirmlesegeräten, Lupen oder Braille-Tastaturen. Außerdem können Arbeitsplätze durch bauliche Maßnahmen, wie der Installation von Rampen oder breiteren Türen, barrierefrei umgestaltet werden.

 

Die Anpassungen und Hilfsmittel schaffen ein sicheres, komfortables und unterstützendes Arbeitsumfeld, das auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Dadurch steigern sie nicht nur die Produktivität, sondern auch das Wohlbefinden der betroffenen Mitarbeitenden sowie deren Arbeitszufriedenheit und Motivation.

Hilfsmittel beantragen: Schritt für Schritt

Der Weg zu Hilfsmitteln am Arbeitsplatz teilt sich in aller Regel in mehrere Schritte auf, ist jedoch allgemein relativ unkompliziert zu erklären:

 

  • Bedarf feststellen: Bevor Sie ein Hilfsmittel beantragen können, muss logischerweise zunächst Ihr Bedarf festgestellt werden. Speziell bei größeren Anpassungen empfiehlt sich dazu eine Beratung. Dazu können Sie sich in größeren Betrieben beispielsweise an die Schwerbehindertenvertretung oder den Betriebsrat wenden. Zusätzlich können Sie externe Beratung in Anspruch nehmen. Mögliche Anlaufstellen sind die Reha-Teams der Bundesagentur für Arbeit, Berufsförderungswerke, die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) oder auch Sozialverbände.
  • Arbeitsplatz prüfen: Vor der Antragstellung wird nun der Arbeitsplatz überprüft. Bei der Begehung Ihres Arbeitsplatzes sind Sie selbst sowie ein*e Vorgesetzte*r und eine externe Beratung dabei. Das kann etwa eine Person vom Integrationsfachdienst oder vom zuständigen Reha-Träger sein. Gemeinsam sehen Sie sich an, welche Hilfsmittel oder Anpassung Ihre Arbeit unterstützen kann.
  • Antrag stellen: Anschließend muss der Antrag für das benötigte Hilfsmittel gestellt werden. Abhängig von Ihrem Fall übernehmen Sie das selbst oder Ihr Arbeitgeber. Wird das Hilfsmittel beispielsweise fest am Arbeitsplatz montiert, ist das Unternehmen zuständig. Wird das Hilfsmittel auf Sie persönlich angepasst und können Sie es nach einem Wechsel des Arbeitsplatzes mitnehmen, stellen Sie den Antrag selbst. Das kann etwa bei Sehhilfen oder speziellen Schuhen der Fall sein. Die Bereitstellung der Hilfsmittel wird von verschiedenen Leistungsträgern wie der Rentenversicherung, der Agentur für Arbeit oder der Unfallversicherung finanziert, je nach individueller Situation und Art der Behinderung.
  • Bescheid abwarten: Nach höchstens fünf Wochen erhalten Sie den Bescheid von Ihrem Leistungsträger. Nun erfahren Sie, ob das Hilfsmittel bewilligt wird. Falls nicht, kann es sich lohnen, Widerspruch einzulegen.
  • Hilfsmittel anpassen: Das Hilfsmittel muss sich nun im Arbeitsalltag bewähren. Denn nur wenn alles passt, können Sie wieder gut arbeiten. Je nach Hilfsmittel können auch Schulungen oder technische Nachrüstungen nötig sein. Auch hier zahlt der Leistungsträger.

Tipp: Hilfsmittel vorab testen

Besonders bei großen und teuren Hilfsmitteln lohnt es sich, wenn Sie diese vor der Antragstellung testen. Einige Berufsförderungswerke und Sanitätshäuser bieten das Ausprobieren verschiedener Hilfsmittel an.

Fazit: Schlüssel zur Inklusion und Produktivität

Hilfsmittel am Arbeitsplatz sind unerlässlich, um Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe am Berufsleben zu ermöglichen. Sie helfen, individuelle Einschränkungen auszugleichen. Damit sind sie ein wichtiges Werkzeug, um die Inklusion im beruflichen Kontext voranzutreiben. Es ist entscheidend, dass Arbeitgeber und Mitarbeitende gemeinsam an der optimalen Gestaltung des Arbeitsplatzes arbeiten. Letztlich profitieren nicht nur Mitarbeitende mit Handicap, sondern auch die Unternehmen selbst von einem vielfältigen und inklusiven Arbeitsumfeld.

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