Menschen mit Behinderung im Krankenhaus: Das sollten Sie für den Aufenthalt wissen

19. Juni 2024

Ob stationär oder ambulant: Der Aufenthalt im Krankenhaus kann für Menschen mit Behinderung besondere Herausforderungen mit sich bringen. Denn oft sind Krankenhäuser nicht vollständig auf ihre Bedürfnisse ausgerichtet und das Personal nur selten für den Umgang mit diversen Behinderungen geschult. Wir beleuchten die wichtigsten Aspekte, die Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen für einen Krankenhausaufenthalt wissen sollten, damit der Aufenthalt so problemlos wie möglich verläuft.

Herausforderungen für Menschen mit Behinderung im Krankenhaus

Das SGB V und die UN-Behindertenrechtskonvention sagen ganz klar: Wie alle anderen Menschen auch, haben Menschen mit Behinderung das Recht auf eine gute medizinische Versorgung im Krankenhaus. Das gilt auch dann, wenn es aufgrund ihres Handicaps besondere Herausforderungen gibt. Doch die Theorie gestaltet sich wie so oft im Leben manchmal einfacher als die Praxis. Gängige Schwierigkeiten, die Meschen mit Behinderung während eines Aufenthalts erleben, sind etwa diese:

 

  • Ärzt*innen und Pflegekräfte im Krankenhaus sind nur selten für die Untersuchung von Menschen mit geistiger Behinderung oder schwerer Körperbehinderung ausgebildet. Das kann beispielsweise zu Problemen bei der Untersuchung von Patient*innen mit Spastik oder Glasknochen führen.
  • Krankheitsbilder zeigen sich oft anders als bei Patient*innen ohne Behinderung. Das führt bei der Untersuchung zu Schwierigkeiten. Auch kann es sein, dass der differenzierte Heilungsprozess bei Menschen mit schwerer Behinderung nicht ausreichend bekannt ist, was zu einer zu frühen Entlassung führen kann.
  • Bei der Kommunikation kann es zu Schwierigkeiten und Missverständnissen kommen. Nicht nur haben manche Menschen aufgrund ihres Handicaps eingeschränkte Kommunikationsfähigkeiten und können nicht ausdrücken, wo sie Schmerzen haben. Auch das medizinische Personal steht vor kommunikativen Herausforderungen und weiß manchmal nicht, wie man verständlich sprechen und Dinge einfach erklären kann.
  • Die Krankenkasse übernimmt nur selten die Kosten für zusätzliche Pflege und Betreuung von Menschen mit Behinderung während eines Krankenhausaufenthalts.

Die Bedeutung von Begleitpersonen im Krankenhaus

Für viele Betroffene ist es sehr hilfreich, wenn eine Begleitperson mit ins Krankenhaus kommt. Das können nahe Angehörige oder auch eine persönliche Assistenz sein. Dabei sind die Vorteile durch eine Begleitperson vielfältig:

 

  • Praktische Unterstützung: Die Begleitperson kann viele grundpflegerische Handlungen übernehmen. Das kann z. B. Hilfe beim Waschen, beim Essen, beim Toilettengang oder beim An- und Ausziehen sein.
  • Emotionale Unterstützung: Ein Krankenhausaufenthalt kann mit vielen Sorgen verbunden sein. Die Anwesenheit einer vertrauten Person kann Ängste lindern und das Wohlbefinden der Patient*innen erheblich verbessern.
  • Kommunikation: Die Begleitperson kann die Kommunikation mit dem Krankenhauspersonal unterstützen, indem sie für beide Seiten vermittelt. Sie kann gegenüber dem medizinischen Personal ausdrücken, was die Patientin oder der Patient braucht und wünscht. Genauso kann sie in einfacheren Worten erklären, was die Ärzt*innen sagen.

 

Durch all diese Tätigkeiten kann die Begleitung ein Auge auf die Behandlung haben und damit für eine gute Betreuung sorgen.

Kostenübernahme für die Begleitperson

Anspruch auf eine Begleitung haben Patient*innen, die Leistungen der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des SGB IX beziehen. Was viele jedoch nicht wissen: Die gesetzliche Krankenkasse oder der Träger der Eingliederungshilfe können die Kosten für eine Begleitperson im Krankenhaus übernehmen, wenn deren Unterstützung medizinisch notwendig ist. Die Begleitperson hat außerdem einen Freistellungsanspruch und Anspruch auf Krankengeld. Das gilt für stationäre Behandlungen im Krankenhaus. Aber auch die Kosten im Rahmen einer ambulanten Behandlung im Krankenhaus können übernommen werden, wenn diese einen ganzen Tag dauert. 

Gibt es Spezial-Kliniken für Menschen mit Behinderung?

In Deutschland gibt es seit 2015 Medizinische Zentren für erwachsene Menschen mit Behinderung (MZEB). Hier werden vor allem Personen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung behandelt, die sonst keine geeignete medizinische Versorgung bekommen, vor allem aufgrund der Schwere und Art ihrer Behinderung. Die angestellten Ärzt*innen, Psycholog*innen, Sozialarbeiter*innen und Therapeut*innen sind speziell auf die Behandlung von Menschen mit Beeinträchtigung spezialisiert. Derzeit gibt es in Deutschland mehr als 70 MZEBs. Die Einrichtungen sind jedoch keine Krankenhäuser, sondern ambulante Angebote. Nach der Behandlung fahren die Patient*innen also wieder nach Hause. Für die Aufnahme müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

 

  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
  • Sie haben eine Überweisung durch einen niedergelassenen Arzt oder eine niedergelassene Ärztin.
  • Sie haben einen Grad der Behinderung von mindestens 70.
  • In Ihrem Schwerbehindertenausweis steht eines dieser Merkzeichen: G, aG, H, Bl, Gl.
MZEB finden

Für Kinder und Jugendliche mit chronischer Erkrankung oder Behinderung gibt es übrigens eigene medizinische Zentren, die sog. Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ). Davon existieren in Deutschland mehr als 160 Stück.

Fazit: Für eine bestmögliche Versorgung

Der Aufenthalt im Krankenhaus stellt für Menschen mit Behinderung oft eine besondere Herausforderung dar. Begleitpersonen bieten eine wichtige Stütze und können wesentlich zur Genesung und zum Wohlbefinden beitragen. Sie können nicht nur praktische Hilfe leisten, sondern auch zwischen Patient*in und medizinischem Personal vermitteln und dadurch Missverständnisse und Kommunikationsprobleme vermeiden. Auch ein Aufenthalt in einer auf Menschen mit Behinderungen spezialisierten Klinik kann für einen reibungsloseren Prozess sorgen. Indem wir uns als Einzelpersonen und auch als Gesellschaft dieser Themen bewusst sind und entsprechende Vorkehrungen treffen, können wir die medizinische Versorgung und die Lebensqualität von Menschen mit Behinderung deutlich verbessern.

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