Was bedeutet persönliche Assistenz?
10. März 2021
Es gibt im Alltag tausend Dinge, die wir tun, ohne groß darüber nachzudenken: Aufstehen, Anziehen, Körperpflege, Einkaufen, Essen zubereiten, Schreiben, Lesen, Arbeiten, Freunde treffen und vieles mehr. Wer körperlich beeinträchtigt ist, benötigt in seinem Alltag Hilfe bei diesen Tätigkeiten: persönliche Assistenz.
Persönliche Assistenz als Beruf
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„Seit meine Oma die Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung von der Sozialagentur Konkret bekommt, ist bei uns zu Hause alles viel entspannter — und meine Mama hat wieder mehr Zeit für mich.“ Wenn sogar ein Kind bemerkt, wie sehr sich der Alltag eines Familienmitglieds verändert, zeigt das, wie wichtig praktische Unterstützung im eigenen Zuhause sein kann. Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung ermöglichen es älteren oder gesundheitlich eingeschränkten Menschen, weiterhin selbstbestimmt in ihrer vertrauten Umgebung zu leben — und entlasten gleichzeitig Angehörige spürbar.

Es ist 14:30 Uhr. Sarah, Altenpflegerin in einem Hamburger Pflegeheim, sitzt im Dienstzimmer. Vor ihr: drei geöffnete Programme am PC. Sie dokumentiert gerade die Medikamentengabe von Herrn Schneider - zum dritten Mal. Einmal für die interne Qualitätssicherung, einmal für die Pflegekasse, einmal für den MDK-Nachweis. Gleiche Information, drei verschiedene Masken. Draußen klingelt es. Frau Müller braucht Hilfe beim Aufstehen. Sarah schließt frustriert den Laptop. Wieder keine Zeit für ein Gespräch. Solche Situationen sind in Pflegeheimen und ambulanten Diensten Alltag. Pflegekräfte verbringen einen großen Teil ihrer Arbeitszeit mit Verwaltungsaufgaben - Zeit, die am Bett fehlt. Genau hier setzt das neue Bürokratieentlastungsgesetz (BEEP) an, das 2026 in Kraft tritt.

Selbstbestimmung wird oft wie ein Zusatz behandelt. Etwas, das möglich ist, wenn alles andere geregelt ist. Erst die Versorgung, dann – wenn es gut läuft – ein bisschen Mitbestimmung. Für viele Menschen mit Behinderung und Unterstützungsbedarf ist das eine Realität, die wenig mit ihrem Alltag zu tun hat. Denn Selbstbestimmung beginnt nicht am Ende eines Prozesses. Sie beginnt dort, wo Entscheidungen getroffen werden, wo Unterstützung organisiert wird und wo Alltag gestaltet wird. 2026 bringt keine neuen Grundrechte. Aber es stärkt Bedingungen, die Selbstbestimmung im Alltag realistischer machen. Leise, strukturell und ohne große Schlagzeilen.

Michael sitzt am Küchentisch. Vor ihm: ein Stapel ungeöffneter Post. Bescheide von der Pflegekasse, Rechnungen vom Sanitätshaus, Anträge auf Hilfsmittel. Seine Mutter, 82 Jahre alt, hat seit drei Monaten Pflegegrad 3. Seitdem versucht er, Pflege und Beruf unter einen Hut zu bringen. Tagsüber arbeitet er, abends fährt er zu seiner Mutter. Wochenenden verbringt er mit Arztbesuchen und Papierkram. Heute hat er einen Anruf von der Pflegekasse verpasst. Es ging um einen Beratungsbesuch. Michael weiß nicht genau, was das ist, ob er muss oder ob er kann - und vor allem: wer ihm dabei helfen soll, den Alltag zu organisieren. Solche Situationen sind für pflegende Angehörige Alltag. Viele kennen Pflegeberatung nur als Pflichttermin, als Kontrolle. Dabei ist sie viel mehr: ein Instrument zur Orientierung, zur Entlastung, zur Prävention. Und genau diese Seite soll ab 2026 gestärkt werden.









