Reisen mit Behinderung: Wer bezahlt die Reiseassistenz?

15. April 2024

Ein Strandurlaub am Mittelmeer, ein Ausflug in die Alpen, eine Städtetrip nach Rom oder eine Kreuzfahrt in der Karibik: Jeder Mensch hat andere Traumziele. Unabhängig davon kostet Reisen Geld. Urlaub mit einer persönlichen Reiseassistenz kostet noch mehr Geld. Dabei ist eine Assistenz essentiell, um Menschen mit Behinderung eine angenehme und barrierefreie Reiseerfahrung zu ermöglichen. Sie unterstützt bei der Bewältigung von alltäglichen Aufgaben, ermöglicht die Teilnahme an kulturellen oder touristischen Aktivitäten und sorgt für eine insgesamt sichere und angenehme Reiseerfahrung. Doch die Übernahme der Kosten für eine solche Assistenz wirft erstmal Fragen auf. Wir verschaffen uns einen Überblick.

Welche Kosten entstehen für eine Reiseassistenz?

Die genauen Kosten für eine Reisebegleitung können variieren und hängen von mehreren Faktoren ab, wie der Dauer der Reise und dem Reiseziel. Grundsätzlich gehören zu den allgemeinen Reiseausgaben für die Assistenzkraft Kosten für Transportmittel, Unterkunft und Verpflegung. Zudem entstehen natürlich auch Ausgaben für die geleistete Arbeit, für die ein angemessenes Gehalt zu zahlen ist. Die Hauptaufgaben der Reiseassistenz umfassen etwa die Unterstützung bei der Tagesgestaltung, Hilfe bei der Körperpflege und auch hauswirtschaftliche Erledigungen. Die genauen Tätigkeiten und die damit verbundenen Kosten sind stark individuell und hängen von den Anforderungen des Reisenden ab. Manche Assistenzkräfte können auch spezialisierte medizinische Unterstützung bieten, was ebenfalls die Endsumme beeinflussen kann.

Wer übernimmt die Kosten für die Reiseassistenz?

Noch bis vor wenigen Jahren war die Finanzierung einer Reiseassistenz unzureichend geklärt und für viele Betroffene verwirrend. So konnte ggf. das Persönliche Budget genutzt werden oder spezielle Stiftungen übernahmen einen Teil der Kosten. Im Jahr 2022 dann endlich der Beschluss: Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf Erstattung der Reisekosten für ihre Assistenz durch den Sozialhilfeträger. So urteilte das Bundessozialgericht (BSG) nach der Klage eines gehbehinderten Mannes, dessen Antrag auf Kostenerstattung für die Reiseassistenz vom Sozialhilfeträger zunächst abgelehnt worden war. Die nachvollziehbare Begründung des Gerichts: Urlaubsreisen als Form der Freizeitgestaltung stellen ein legitimes soziales Teilhabebedürfnis dar, wobei die behinderungsbedingten Mehrkosten alleine aufgrund der vorhandenen Beeinträchtigungen entstehen und daher nicht von den Betroffenen selbst getragen werden müssen. Erstattet werden aber nur die Reisekosten der Assistenzkraft, nicht die eigenen. Außerdem müssen die Ausgaben so gering wie möglich gehalten werden (Urt. v. 19.05.2022, Az. B 8 SO 13/20 R).

 

Welcher Kostenträger im Einzelfall zuständig ist, hängt von der Ursache der Behinderung und von der Art der benötigten Hilfe ab. Folgende Kostenträger kommen in Frage:


  • Pflegeversicherung 
  • Krankenkasse
  • Versorgungsamt (für Wehr- und Zivildienstopfer sowie für Impfgeschädigte)
  • Unfallversicherung oder Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege/Eingliederungshilfe)
  • Jugendamt
  • Rentenversicherung


Insofern Sie mindestens Pflegegrad 2 haben, können Sie außerdem Mittel aus der Pflegekasse, wie Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege, für die Kostendeckung nutzen.

Wichtig zu wissen: Finanzierung von Hilfsmitteln

Neben einer Reiseassistenz sind oft auch Hilfsmittel wie Pflegebett, Rollstuhl, Duschstuhl / Toilettenrollstuhl oder Lifter nötig, die ebenfalls finanziert werden müssen. Die Kosten für Hilfsmittel werden im Einzelfall von der Krankenkasse übernommen.

Fazit: Reisen für alle

Die Möglichkeit, zu reisen und neue Erfahrungen zu sammeln, ist ein grundlegendes Bedürfnis, das für alle Menschen zugänglich sein sollte – einschließlich jener mit Behinderungen. Durch die Bereitstellung von Assistenz können Barrieren abgebaut und die Welt ein Stück weit zugänglicher gemacht werden. Die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten ermöglichen es Personen mit Behinderung, mit einer individuell für sie zur Verfügung gestellten Assistenzkraft zu reisen und ihre Traumorte auf eigene Faust zu erkunden.

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