Grad der Behinderung - Bedeutung, Antrag, Feststellung

23. August 2022

Knapp 10 Millionen Menschen mit Behinderung leben in Deutschland. Sie haben also körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigungen. Die meisten davon sind durch Erkrankungen entstanden, andere sind angeboren oder auf einen Unfall zurückzuführen. Doch natürlich sind nicht alle Behinderungen gleich, sondern vielmehr so unterschiedlich wie die Betroffenen selbst. Um zu bemessen, wie stark die Beeinträchtigung im Alltag ist, wurde 1986 der Grad der Behinderung (GdB) eingeführt. Sicherlich haben Sie diesen Begriff schon mal gehört. Aber was genau verbirgt sich eigentlich dahinter? Wer stellt einen GdB fest und was nutzt dieser überhaupt im Alltag? Wir klären Sie gerne auf.

Was ist der Grad der Behinderung?

Der Grad der Behinderung (GdB) ist eine Maßeinheit für die Schwere einer Behinderung. Er gibt an, wie sehr eine Behinderung eine Person in ihrem alltäglichen Leben einschränkt und das sowohl körperlich, geistig, seelisch oder auch sozial. Ein GdB wird nicht nur für Behinderungen vergeben, die sozusagen für Außenstehende "sichtbar'' sind. Auch mit psychischen Erkrankungen wie starken Zwangsstörungen oder einer schweren chronischen Erkrankung wie etwa Rheuma kann man den GdB feststellen lassen. Dabei kann der GdB zwischen 20 und 100 liegen, wobei er jeweils in Zehnerschritten gestaffelt wird. Übrigens hört man sehr häufig, dass der GdB umgangssprachlich in Prozent angegeben wird; das ist jedoch falsch. Man sagt also nicht “Ich habe einen GdB von 30 Prozent”, sondern ganz einfach “Ich habe einen GdB von 30”.

Was bringt ein Grad der Behinderung?

Sicherlich fragen Sie sich auch, welchen Nutzen ein anerkannter Grad der Behinderung im Alltag hat. Dazu sei gesagt: Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert und bekommt bestimmte Nachteilsausgleiche zugesprochen. So hat man Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis und darf damit etwa auf Behindertenparkplätzen parken oder bekommt mancherorts vergünstigte Eintrittspreise. Außerdem haben Schwerbehinderte einen Sonderkündigungsschutz, erhalten zusätzliche Urlaubstage und können früher in Rente gehen. In Deutschland leben derzeit mehr als 7,6 Millionen schwerbehinderte Menschen, sie machen also den Großteil aller Menschen mit Behinderung hierzulande aus. Den angesprochenen besonderen Kündigungsschutz können unter Umständen auch Personen ab einem GdB von 30 bekommen, wenn sie bei der Agentur für Arbeit die Gleichstellung mit Schwerbehinderten beantragen.

Wie wird der Grad der Behinderung ermittelt?

Der GdB wird amtlich festgelegt, ein entsprechender Antrag muss deshalb beim Amt für Versorgung und Soziales des jeweiligen Bundeslandes gestellt werden. Unbedingte Voraussetzung für einen GdB ist, dass die Behinderung dauerhaft bzw. für länger als sechs Monate besteht. Beurteilt wird jedoch nicht die Diagnose bzw. Art der Behinderung. Stattdessen geht es tatsächlich um die durch die Behinderung verursachten funktionellen Einschränkungen und Defizite hinsichtlich der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Damit diese eingeschätzt werden können, sind für den Antrag ärztliche Gutachten notwendig. Derartige Befundunterlagen sollten für einen erfolgreichen Antrag dringend sämtliche Funktionseinbußen so detailliert wie möglich dokumentieren. Ansonsten kann es sein, dass der Bescheid über den GdB nicht wie erhofft ausfällt. Denn die Auswertung der eingereichten Unterlagen erfolgt am Schreibtisch des Amtes und nicht bei den Betroffenen zuhause. Je eingehender die Beschreibung der Einschränkungen also ist, desto treffsicherer wird ein Grad der Behinderung vergeben.

 

Um den GdB zu ermitteln, wird die GdB-Tabelle herangezogen. Es handelt sich hierbei um eine Liste von medizinischen Befunden, denen jeweils ein GdB zugewiesen ist. Dazu muss man sagen, dass die GdB-Tabelle einen gewissen Spielraum zulässt. Denn die darin enthaltenen Angaben dienen vor allem als Orientierungsrahmen und die einzelnen Werte sind für die meisten Krankheitsbilder als Spanne angegeben. So liegt etwa der GdB für das Parkinson-Syndrom zwischen 50 und 70. Die Ermittlung ist letztendlich immer vom Einzelfall abhängig. Liegen mehrere Beeinträchtigungen vor, wird ein Gesamt-GdB vergeben. Dabei werden die Einzel-GdB jedoch nicht addiert, wie oft fälschlicherweise angenommen wird. Stattdessen wird überprüft, wie sich die einzelnen Behinderungen wechselseitig aufeinander auswirken. Der Gesamt-GdB bewertet also den Gesamtzustand.

 

Sollten Sie das Gefühl haben, dass der GdB in Ihrem Fall nicht korrekt ermittelt wurde, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Tatsächlich werden Funktionsbeeinträchtigungen nämlich oft zu niedrig beurteilt, sodass ein Widerspruch zu Erfolg führen kann. Außerdem können Sie den GdB im Rahmen einer Neufeststellung jederzeit überprüfen lassen. Denn der GdB bleibt nicht zwingend ein Leben lang gleich, sondern kann infolge gesundheitlicher Änderungen angepasst werden. Hierzu sind ein Antrag auf Neufeststellung und neue medizinische Gutachten nötig. In diesem Kontext gut zu wissen: Der GdB kann auch herabgesetzt werden, sodass ggf. auch der Schwerbehindertenstatus aberkannt werden kann.


Hinweis: Ausführliche Informationen über aktuelles Recht und Gesetz sowie juristische Beratung finden Sie auf einschlägigen Portalen, darunter etwa anwalt.org.

Fazit: Ihr Weg zum GdB

Vielleicht stehen Sie selbst oder einer ihrer Liebsten gerade vor der Situation einer eingetretenen Behinderung. In jedem Fall gilt es nun, einen Grad der Behinderung zu beantragen. Nur so sichern Sie sich mögliche Nachteilsausgleiche, die Ihr Leben mit Beeinträchtigung entlasten können. Achten Sie bei der Antragstellung unbedingt auf eine sehr umfassende Beschreibung der vorliegenden Funktionseinbußen. Vor der Beantragung eines GdB empfiehlt sich außerdem immer eine eingehende Beratung. Auch bei der Sozialagentur Konkret unterstützen wir Menschen mit Behinderung von Herzen gerne. Sprechen Sie uns einfach an!

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