Pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderung sind häufig in ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkt. Das stellt für die Betroffenen selbst aber auch für Pflege- und Betreuungskräfte eine physische Herausforderung dar. Das Konzept der Kinästhetik kann Abhilfe schaffen und für Entlastung auf beiden Seiten sorgen. Denn Bewegungen werden hierbei so eingesetzt, dass der Kraftaufwand für minimiert wird. Gleich ob Sie Pflegekraft oder pflegender Angehöriger sind: Wir erklären Ihnen, wie Kinästhetik funktioniert.
Kinästhetik bedeutet so viel wie Bewegungsempfindung. Sind wir gesund und unversehrt, kontrollieren und steuern wir unsere Bewegungen meist ganz unbewusst. Mit Hilfe der Kinästhetik sollen Bewegungen nun bewusst wahrgenommen werden. Immobile Menschen sollen dazu ihre Körperbewegungen gezielt unterstützen und erfahren. Ziel ist es, die Bewegungsfreiheit zu verbessern und so die eigene Mobilität möglichst zu erhalten. Auch dient die Kinästhetik der Prophylaxe, da durch die Mobilisation das Risiko für Druckgeschwüre, Thrombosen und Lungenentzündungen gesenkt werden kann. Nicht zuletzt kann Kinästhetik auch das Selbstbewusstsein und das Selbstwertgefühl der Betroffenen steigern. Denn die zunehmende Eigenständigkeit und Kontrolle über den eigenen Körper wirken sich nicht nur auf die körperliche Gesundheit, sondern auch auf den Gemütszustand positiv aus.
Auch für Pflegende ergeben sich Vorteile. Da die bzw. der Betroffene mehr Eigenaktivität erlangt und viele Bewegungsmöglichkeiten ausschöpfen kann, verringert sich die körperliche Anstrengung für Pflegende. Ebenso können durch die Zusammenarbeit die Kommunikation verbessert und die Vertrauensbasis intensiviert werden.
In der praktischen Anwendung wird Kinästhetik ausgeführt, indem die hilfsbedürftige Person in Bewegungsmuster eingebunden wird. Denn nur durch aktive Mitarbeit können die eigene Bewegungsfreiheit und Körperkontrolle so unterstützt werden, dass in der Folge die Selbstständigkeit gefördert und gleichzeitig Abhängigkeit sowie Hilflosigkeit gemindert werden. Was bei der Kinästhetik zu beachten ist, lässt sich in sechs Grundprinzipien erklären:
Vielen Menschen mit Bewegungseinschränkung fällt das eigenständige Aufstehen von einem Stuhl schwer. Möchte man helfen, sollte man keinesfalls unter die Achseln greifen und ruckartig ziehen. Das erfordert nicht nur zu viel Kraft, sondern kann auch zu Schmerzen oder gar Verletzungen führen. Besser ist es, Kopf und Oberkörper langsam in Richtung Boden zu bewegen, wodurch sich das Gewicht verlagert. So kann das Becken leichter vom Stuhl angehoben werden.
In der Kinästhetik nehmen Personen mit Unterstützungsbedarf aktiv am Pflegeprozess teil. Folgen die gemeinsam durchgeführten Übungen immer gleichen Mustern, können Bewegungsabläufe neu erlernt oder erhalten werden und die Betroffenen dadurch zumindest teilweise ihre Unabhängigkeit wiedererlangen. Für Pflegende bedeutet die gesteigerte Bewegungsfähigkeit ebenfalls eine große körperliche Entlastung. Kinästhetik kann dabei nicht nur von professionellen Pflegekräften durchgeführt werden, sondern eignet sich nach einer entsprechenden Schulung auch für die häusliche Pflege durch Angehörige. Sprechen Sie uns bei Fragen zum Thema gerne an!
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