Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?

3. Mai 2021

Wenn jemand pflegebedürftig wird, versuchen oft Familienangehörige zu unterstützen und zu pflegen. Doch wer übernimmt die Pflege, wenn die Pflegeperson krank ist oder Erholung benötigt? Hier greift die Regelung zur Verhinderungspflege.

Pflegende Angehörige sind die tragende Säule der Pflege. Ein Großteil der Pflegebedürftigen in Deutschland wird ausschließlich von pflegenden Angehörigen betreut und versorgt. Diese Arbeit ist oft unsichtbar, kostet aber sehr viel Zeit und vor allem Kraft. Für pflegende Angehörige ist es daher umso wichtiger, auch auf die eigene Gesundheit zu achten und für Entlastung zu sorgen. Man braucht Auszeiten für schöne Aktivitäten und die Möglichkeit, Urlaub zu machen. Für diese Zeit – oder auch bei Krankheit – greift die Regelung der Verhinderungspflege.

Wie wird Pflege gewährleistet, wenn die Pflegeperson krank ist oder Erholung benötigt?

Wer vorübergehend einen Angehörigen nicht pflegen kann, hat Anspruch auf von der Pflegeversicherung finanzierte Ersatzpflege.


Die Voraussetzungen für die Anerkennung der Verhinderungspflege sind:



  • Anspruch auf Ersatzpflege haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 – 5.
  • Die Pflegeperson hat bereits seit mindestens 6 Monaten die Pflege übernommen. Dabei können sich auch mehrere Personen die Pflege zeitlich geteilt haben.
  • Der Anspruch besteht für maximal 6 Wochen im Jahr.
  • Die Verhinderungspflege wird von Personen ausgeübt, die mit der pflegebedürftigen Person nicht bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind oder in häuslicher Gemeinschaft leben, es sei denn, sie pflegen erwerbsmäßig.

Wieviel Geld steht mir für Verhinderungspflege zu?

Die Leistungen betragen grundsätzlich 1612 Euro pro Kalenderjahr, wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind. Ergänzend können bis zu 50 Prozent des Leistungsbetrags der Kurzzeitpflege (bis zu 806 Euro im Jahr) für die Verhinderungspflege genutzt werden. Für die Verhinderungspflege können also insgesamt bis zu 2418 Euro im Jahr genutzt werden.  



  • In dem Fall, dass Familienangehörige oder Haushaltsmitglieder die Ersatzpflege übernehmen, gibt es geringere Beträge. Der auszuzahlende Betrag darf dann den Betrag des Pflegegeldes für 6 Wochen nicht überschreiten.

Was ist stundenweise Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden, also für weniger als 8 Stunden am Tag. Als Berechnungsgrundlage gilt hier die Zeit, die der pflegende Angehörige abwesend war, nicht die Zeit, in der ein Pflegedienst o.ä. anwesend war.


Nutzt man die stundenweise Verhinderungspflege, hat man mehrere Vorteile:



  • Das Pflegegeld wird für die Tage mit stundenweiser Verhinderungspflege in voller Höhe weitergezahlt.
  • Reguläre Verhinderungspflege ist auf 42 Tage im Jahr begrenzt. Wenn die Pflege für weniger als 8 Stunden am Tag erfolgt und nicht an aufeinander folgenden Tagen, entfällt die zeitliche Begrenzung.

Wie beantrage ich Verhinderungspflege?

Ein Antrag auf Verhinderungspflege kann vor oder nach der erfolgten Leistung gestellt werden. Wichtig ist, dass alle Belege und Rechnungen gesammelt und bei der Pflegekasse zusammen mit dem Antrag auf Übernahme der Kosten eingereicht werden. Ein Antrag für Verhinderungspflege ist bei allen Pflegekassen erhältlich.


Die Sozialagentur Konkret bietet Verhinderungspflege und damit Entlastung für pflegende Angehörige. Gemeinsam mit Ihnen ermitteln wir, wie Sie Ihren Anspruch auf Verhinderungspflege am günstigsten nutzen können. Dabei bieten wir Kurzzeitpflege zu Hause ebenso wie beispielsweise eine Betreuung über Nacht.


Was Sie auch benötigen – wir beraten Sie gern!

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