Barrierefreiheit im Web: Das ändert sich 2025

30. Dezember 2024

Bei Barrierefreiheit denken viele Menschen an bauliche Gegebenheiten: Rampen, breite Türen, barrierefreie Sanitäranlagen und Ähnliches. Aber was ist eigentlich mit Barrierefreiheit im Internet? Hier gibt es momentan noch einige Hürden zu überwinden. Das wird sich im Juni 2025 ändern. Denn dann tritt in der gesamten Europäischen Union eine neue Richtlinie in Kraft, die Barrierefreiheit im Web zur gesetzlichen Pflicht macht. Doch was bedeutet das konkret? Dieser Beitrag zeigt, wie ab kommendem Sommer Barrieren im Netz abgebaut werden sollen und welche Vorteile das für die digitale Teilhabe bringt.

Barrierefreiheit in der EU: Was ändert sich ab Juni 2025?

Um eine bessere Zugänglichkeit und mehr Inklusion zu gewährleisten, hat die Europäische Union mit dem European Accessibility Act (EAA) eine Richtlinie verfasst, die künftig Barrierefreiheit für diverse Produkte und Dienstleistungen – darunter viele Arten von digitalen Angeboten – innerhalb der EU gewährleistet. Betroffen sind u. a.:


  • Websites von Unternehmen und Behörden: Inhalte müssen für alle Nutzer*innen zugänglich sein.
  • Apps und digitale Services: Anwendungen wie Online-Banking oder Streaming-Dienste müssen barrierefrei nutzbar sein.
  • Weitere Produkte: Auch Geräte wie Geldautomaten oder Fahrkartenautomaten müssen barrierefreie Funktionen bieten.


Um den EAA umzusetzen, waren alle Mitgliedstaaten aufgefordert, eigene Gesetze zu erlassen. In Deutschland wurde in diesem Zuge das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verabschiedet. 

Darum ist Barrierefreiheit im Internet so wichtig

Das Internet ist heute ein zentraler Bestandteil des täglichen Lebens. Ob es darum geht, das passende Geburtstagsgeschenk zu finden, eine Überweisung zu tätigen oder ein Hotel für den nächsten Urlaub zu buchen: Vieles spielt sich im 21. Jahrhundert online ab. Doch noch immer sind einige digitale Angebote für Menschen mit Behinderung nur schwer nutzbar. Barrieren wie zu kleine Schrift, mangelnde Kontraste oder fehlende Untertitel schränken die Teilhabe erheblich ein. So kann es durchaus vorkommen, dass wichtige Informationen nicht zugänglich sind.

Ist dagegen Barrierefreiheit im Web gewährleistet, können Menschen mit Behinderung digitale Inhalte eigenständig nutzen und aktiv am digitalen Leben teilnehmen. Ein paar Beispiele, wie das im Einzelfall aussehen kann:


  • Menschen mit Sehbehinderung profitieren von Screenreader-Unterstützung und alternativen Texten für Bilder.
  • Menschen mit Hörbehinderung nutzen Untertitel und Transkriptionen, um Inhalte vollständig zu verstehen.
  • Menschen mit motorischen Einschränkungen können Websites bequem per Tastatur oder alternativen Eingabegeräten navigieren.

Wie sieht eine barrierefreie Website aus?

Sehen wir uns nun etwas genauer an, wie eine barrierefreie Website aussieht. Klar ist: Eine barrierefreie Website berücksichtigt die Bedürfnisse verschiedener Nutzergruppen und schafft ein universelles Nutzungserlebnis. Dazu sind vielzählige Merkmale und Funktionen nötig, wie beispielsweise:


  • Klare Kontraste: Texte müssen gut lesbar sein, auch für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen.
  • Vorlesefunktionen: Inhalte sind mit Screenreadern kompatibel und können vorgelesen werden.
  • Alternative Navigation: Nutzer*innen können Websites ohne Maus bedienen.
  • Einfache Sprache: Die Inhalte der Website sind leicht verständlich und strukturiert.
  • Wenige Animationen: Bewegte Inhalte werden minimiert, um Menschen mit neurologischen Störungen nicht zu beeinträchtigen.
  • Untertitel und Alternativtexte: Videos und Bilder werden durch Textbeschreibungen ergänzt.


Funktionen wie diese ermöglichen allen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten. Sie fördern die Selbstständigkeit und erleichtern die Nutzung des Internets in verschiedenen Lebensbereichen. 

Tools für Nutzer*innen mit Behinderung

Barrierefreie Websites sind ein entscheidender Schritt in Richtung digitaler Teilhabe, doch ebenso wichtig sind Hilfsmittel, die Menschen mit Behinderung den Zugang zum Internet ermöglichen. Ein paar Beispiele für gängige Tools: Screenreader wie JAWS oder NVDA sind besonders hilfreich für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen, da sie Texte und Inhalte auf Websites vorlesen können. Mit Sprachsteuerungssoftware wie Dragon NaturallySpeaking lassen sich Computer und mobile Geräte bequem mit der Stimme bedienen, was besonders für Menschen mit motorischen Einschränkungen von Vorteil ist. Vergrößerungssoftware wie ZoomText oder MAGic unterstützt Menschen mit Sehbehinderung dabei, Inhalte auf Bildschirmen deutlich zu erkennen, indem sie Texte und Bilder vergrößert und den Kontrast anpasst. Alternative Eingabegeräte wie Augensteuerungssysteme oder ergonomische Trackballs ermöglichen eine Navigation durch das Internet, ohne eine Maus oder Tastatur verwenden zu müssen. Diese Hilfsmittel sind ideal für Menschen mit eingeschränkter Mobilität in den Händen oder Armen.

Fazit: Mehr Teilhabe an der digitalen Welt

Die neue Gesetzeslage ab Juni 2025 ist ein großer Schritt in Richtung digitaler Inklusion. Barrierefreie Websites, Apps und Services fördern die Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Auch der Zugang zu Bildung und Freizeit wird durch barrierefreie Plattformen vereinfacht. Online-Kurse, Streaming-Dienste oder digitale Bibliotheken stehen allen offen und bieten bessere Möglichkeiten zur Weiterbildung und Unterhaltung. Das ist nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern ein wichtiger Beitrag zu einer inklusiven Gesellschaft.

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