Pflegegeld in Gefahr: Was passiert, wenn Sie den Beratungsbesuch versäumen

22. Juli 2026

Der Termin war für das erste Halbjahr vorgesehen. Dann kam der Alltag dazwischen, und die Frist verstrich. Nun liegt ein Schreiben der Pflegekasse im Briefkasten, und die Sorge ist groß: Wird jetzt das Pflegegeld gestrichen? Die kurze Antwort: nicht sofort. Wer aber nicht reagiert, riskiert, dass die Kasse das Pflegegeld kürzt.

Stand: Juli 2026

Warum der Nachweis über das Geld entscheidet

Wer Pflegegeld bezieht und zu Hause von Angehörigen gepflegt wird, muss ab Pflegegrad 2 regelmäßig einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI nachweisen. Dieser Nachweis ist die Bedingung dafür, dass das Pflegegeld weiterläuft. Fehlt er, darf die Pflegekasse das Geld kürzen – so steht es in § 37 Abs. 6 SGB XI.

Wichtig ist: Das Pflegegeld stoppt nicht automatisch in dem Moment, in dem eine Frist verstreicht. Die Pflegekasse muss aktiv werden, und sie geht dabei in Stufen vor.

So läuft die Kürzung ab

In der Praxis folgt der Ablauf fast immer demselben Muster:


  • Erinnerung mit Nachfrist:
    Zuerst schreibt die Pflegekasse Sie an und setzt eine Nachholfrist, meist von zwei bis sechs Wochen. Wird der Beratungsbesuch in dieser Zeit nachgeholt, hat das Versäumnis keine Folgen.

  • Kürzung des Pflegegeldes:
    Verstreicht auch diese Frist, kürzt die Kasse. Das Gesetz nennt keine feste Höhe, sondern spricht von einer „angemessenen" Kürzung – die Höhe liegt im Ermessen der Kasse. In der Praxis sind es beim ersten Versäumnis bis zu 50 Prozent.

  • Entzug im Wiederholungsfall:
    Bleibt der Nachweis weiter aus, kann die Pflegekasse das Pflegegeld ganz einstellen.

Wie Sie die Kürzung rückgängig machen

Eine Kürzung ist keine endgültige Entscheidung. Sobald der Beratungsbesuch nachgeholt und der Nachweis bei der Pflegekasse eingegangen ist, wird das Pflegegeld wieder in voller Höhe gezahlt – rückwirkend ab dem Tag, an dem der Besuch durchgeführt wurde.

Einen Haken gibt es allerdings: Die Monate, in denen bereits gekürzt wurde, werden meist nicht rückwirkend erstattet. Ob Sie das einbehaltene Geld zurückbekommen, hängt von der Kulanz Ihrer Kasse ab. Es lohnt sich, danach zu fragen – besonders, wenn es das erste Mal passiert ist.

Wenn es einen guten Grund gab

Nicht jedes Versäumnis führt zur Kürzung. Wenn ein nachvollziehbarer Grund vorlag – ein Krankenhausaufenthalt, eine eigene Erkrankung, ein familiärer Notfall –, sollten Sie das der Pflegekasse mitteilen. In solchen Fällen sind die Kassen oft kulant und verzichten auf die Kürzung.

Halten Sie einen Bescheid für ungerechtfertigt, können Sie Widerspruch einlegen. Die Frist dafür beträgt einen Monat ab Zugang des Bescheids (§ 84 SGG).

Der häufigste Streitpunkt: der Nachweis kam nicht an

Ein Problem taucht immer wieder auf: Der Beratungsbesuch hat stattgefunden, das Formular wurde ausgefüllt und abgeschickt – meist vom Pflegedienst – und trotzdem kürzt die Kasse mit der Begründung, es sei kein Nachweis eingegangen. Wer sich allein auf die Übermittlung durch den Anbieter verlässt, steht im Streitfall schwach da.

Die einfache Vorsorge: Lassen Sie sich nach jedem Beratungsbesuch eine Kopie des ausgefüllten und unterschriebenen Nachweisformulars geben und heben Sie sie auf. Dann können Sie im Zweifel belegen, dass der Termin stattgefunden hat.

Termin im Blick behalten, Kürzung vermeiden

Am einfachsten ist es, den Termin gar nicht erst aus dem Blick zu verlieren. Tragen Sie feste Monate für den Beratungsbesuch in den Kalender ein und setzen Sie sich eine Erinnerung einige Wochen vorher. Viele Pflegedienste übernehmen die Terminüberwachung und melden sich von selbst, wenn der nächste Einsatz ansteht.

Achten Sie besonders auf den ersten Termin: Wann der erste Beratungsbesuch fällig ist, steht im Bescheid der Pflegekasse – und dieser Zeitpunkt kann vom späteren Halbjahres-Rhythmus abweichen. Schauen Sie also gleich zu Beginn nach, bis wann der erste Nachweis vorliegen muss.

Der Beratungsbesuch kann eine echte Entlastung sein: ein fachlicher Blick von außen, praktische Tipps und die Sicherheit, nichts Wichtiges zu übersehen.

Wenn Sie sich dabei Unterstützung wünschen, ist die Sozialagentur Konkret für Sie da: Wir übernehmen den Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI – für Sie kostenfrei, bei Ihnen zu Hause oder per Video. Mehr dazu auf unserer Seite zum Beratungsbesuch.

Diesen Artikel teilen

Ältere Frau hilft einem älteren Mann auf dem Sofa mit dem Schal, beide lächeln sich an.
22. Juli 2026
Beratungsbesuch, Pflegeberatung, Begutachtung: drei Begriffe, die oft verwechselt werden. Was sie unterscheidet – kurz und klar erklärt.
Älterer Mann sitzt am Tisch mit Smartphone in der Hand und blickt auf einen aufgeklappten Laptop.
22. Juli 2026
Beratungsbesuch nach § 37.3 per Video: Wann die digitale Beratung möglich ist, wie sie abläuft, was Sie technisch brauchen und wo ihre Grenzen liegen.
Papier-Sprechblasen mit Fragezeichen und eine schreibende Hand mit Notizbuch.
22. Juli 2026
Beratungsbesuch vorbereiten: Welche Unterlagen Sie bereitlegen und welche Fragen zu Hilfsmitteln, Entlastung und Zuschüssen sich beim Termin wirklich lohnen.
Lächelnde Frau mit lockigem dunklem Haar, die seitlich nach oben blickt
17. Juli 2026
Wie bleiben Sie in der Wechselschicht gesund? Was bei Schlaf, Ernährung, sozialem Leben und Schichtplanung in Pflege und Behindertenhilfe hilft – im Überblick.
Ältere Frau sitzt lächelnd in einem Sessel und spricht mit einer vor ihr stehenden Person in einem w
16. Juli 2026
Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI: Wer ihn braucht, wie oft er Pflicht ist, wie er abläuft und was bei Versäumnis droht – verständlich für Angehörige.
Laptop, Tablet und Smartphone nebeneinander auf einem Holztisch, daneben eine kleine Pflanze
10. Juli 2026
Welche digitalen Hilfsmittel unterstützen Menschen mit Behinderung im Alltag? Ein Überblick über Bedienungshilfen, Sprachsteuerung, Kommunikations-Apps und Smart Home.
Betreuerin und eine weitere Frau unterstützen eine Rollstuhlfahrerin während einer Gruppenaktivität
1. Juli 2026
Wie sieht der Arbeitsalltag in der persönlichen Assistenz aus? Ein typischer Tag zwischen Morgenroutine, Beruf und Freizeit – offen auch für Quereinsteiger.
von Katrin Riebau 18. Mai 2026
Epileptischer Anfall: Was im Notfall wirklich hilft, welche Fehler vermieden werden sollten und wie Sie richtig reagieren.
18. Mai 2026
Sexualität und Behinderung: Warum das Thema oft tabu ist und wie Selbstbestimmung, Nähe und Unterstützung möglich werden.
18. Mai 2026
Irgendwann verändert sich etwas. Vielleicht ist es ein erster Moment der Unsicherheit. Eine vergessene Verabredung. Ein Sturz. Oder einfach das Gefühl, dass Dinge nicht mehr so selbstverständlich funktionieren wie früher. Und plötzlich steht eine neue Realität im Raum: Die eigenen Eltern brauchen Unterstützung. Für viele ist das ein Einschnitt, der sich nicht nur organisatorisch bemerkbar macht. Sondern vor allem emotional. Denn mit der Pflege der Eltern verändert sich oft auch die Beziehung.
Weitere Beiträge